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dem Aufgebot dieser Landwehr scheint weder wie diel Bür. ger, noch wie diese ausgehoben werden sollten, bestimmt ge« wesen zu scyn. Vielmehr war das Aufgebot im eigentlichen Sinne ein ganz allgemeines. In Sachsen pflegte die Hälfte der gesammten Bürgerschaft ausgehoben zu werden *). Erst iin I5tcn Jahrhunderte sieht man, daß es den Städten auch oblag, Truppen zu Feldzügen außerhalb Landes zu stellen, wenngleich immer eine viel geringere Fahl, wie sonst zur Landesvertheidigung. Im Ganzen brachten die märkischen Städte der Kurmark zu solchen Feldzügen 4000 Mann in einer auf der einen Seite schwarz, auf der andern Seite weiß aussehenden, durchschnittenen Uniform auf, und der den einzelnen Städten zur Zusammenstellung dieser Mannschaft obliegende Beitrag war herkömmlich bestimmt, z. B. für Salzwedel auf 100 Mann, wozu wieder jede Gilde ihre bestimmte Anzahl hcrgab, während die übrigen von den gemeinen Bürgern gestellt werden mußten. Jede Stadt reichte den von ihr aufgebrachten Truppen den Unterhalt während der Heerfahrt, welches also keine eigentliche Söldner, sondern Personen aus der Mitte der Bürger waren, die daher auch selbst zum eigenen Unterhalte, gleich ihren im Hause gebliebenen Mitbürgern, beisteuern mußten °).
Von einigen Städten wurden außer diesem Fußvolk auch gerüstete Pferde, — tüchtige Hengste mit versuchten, ehrlichen Knechten^), — aber immer nur wenige, z. B. von Salzwedel 3 gestellt ^). Uebernahme dieser Verpflichtung von den Städten kann wohl in den Fällen gedacht werden, daß sie Schulzengütcr mit Dörfern oder Rittersitze
1) Müller's 8i>xon. 26.
2) GerckenS Vermischte Abhandlungen Thl. III. Abhandl. I. S. 12. f.
3) Gercken'L Olpl. vet. lVIarcli. Thl. I. S. 713.
/,) Gercken a. a. O. Thl. II. S. 720. 727.
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