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Die jüdische Aufklärung : Philosophie, Religion, Geschichte / Christoph Schulte
Entstehung
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Gesetzgeber und Politiker: Spinoza 5 5

Lehre der Tora min HaSchamajim, der präexistenten <Tora vom Himmel», die es schon vor Erschaffung der Welt gibt, ehe nach Erschaffung der Welt die Tora min HaSinai, die Tora vom Sinai, dem Moses dortselbst offenbart wird. Die Tora ist demnach älter als die Welt, sie existiert vor aller Zeit und schon vor der Weltschöpfung. Für die Kabba­listen gar entsteht die Welt aus den Buchstaben der Tora, die Tora determiniert, so das Sefer Jezira, durch ihre Buch­staben nicht nur die moralische, sondern schon die physi­kalische Weltordnung der Schöpfung . 54

Damit war der Prophet Moses nach jüdischer Auffas­sung eine Art Medium der Tora als Offenbarung Gottes, er ist nicht selbst Gesetzgeber. Gesetzgeber der Tora ist Gott. Daß Moses ein politischer Gesetzgeber sei, ist eine christliche, genauer, eine protestantische Lehre, die in Lu­thers antijüdischem Wort von der durch das Evangelium obsolet gewordenen Tora als «der Jüden Sachsenspiegel», also der Tora als einem veralteten, bloß profanen Landes­gesetz, das nur den Juden gegeben wurde, ihren gültigen Ausdruck gefunden hat . 55 Denn wenn die Tora nur profa­nes Landesgesetz ist, dann ist Moses ein nur politischer Gesetzgeber eines Landesgesetzes. Spinoza knüpft hier an die lutherische, nicht an die jüdische Position an.

Bis zu Spinoza taucht Moses als rein politischer Gesetz­geber in Texten jüdischer Autoren gar nicht auf, nach Spi­noza verhält sich dies keineswegs mehr so. Die Autoren der jüdischen Aufklärung konnten diese Position bei Spi­noza finden, den sie fast alle kannten. Sie konnten sie pro­minent jedoch auch bei dem aufgeklärten Lutheranern in der deutschen Aufklärung finden, bei Reimarus, bei Mi­chaelis und anderen, für die der Freidenker Spinoza nur bestätigte, was sie von Luther schon wußten, nämlich daß die Tora der «Jüden Sachsenspiegel» gewesen sei, ein nur für die alten Hebräer gedachtes, profanes Rechtssystem der Vergangenheit, das lediglich für ein begrenztes Terri­torium in einem begrenzten Zeitraum galt.