Fluß Krampehl
Der „Nonnenbach“ entspringt im Marienfließer See, dicht am Kloster und fließt in den kl. Krampehl-Fluß, der bei Stargard in die Ihna geht, vorher trennt er die beiden Dörfer Dahlow und Peglow.
Vorher, von Stargard aus, kein Dorf. Dahinter nur Trampke. Zachan. Freyenwalde, Jacobshagen.
Kräuter für Sidonie v. Borcke und die alte Wolde.
i. Liebstöckel. 2. Allermannsharnisch. 3. Teufelsabbiß (Scabiosa). 4. Porst. 5. Knöterich. 6. Wohlverleih. 7. Erdbeerkraut und Sauerampferkraut Abkochung gegen Fieber. 8. Fingerhut. 9. Liebeswagen. 10. Distel, ir. Nessel. 12. Besenkraut. 13. Heidektaut. 14. Schafgarbe etc.
Die alte Wolde hat drei Sorten von Kräutern: a. Böse Kräuter. Giftkräuter. Nachtschatten. Stechapfel, Bilsenkraut, Fingerhut etc. b. Liebeskräutcr Liebstöckl etc. c. Gute Kräuter; Heilkräuter bei äußrem und innrem Leiden. - Wohlverleih etc.
11 Dieses waren die vornehmsten Beschuldigungen.
Sidonia von Borcken bestellte hierauf die Adjunction. Ihr Advokat war Eustachius Kott- mann. Commissarii setzten pro termino des Zeugenverhörs an, den 11. Jan. 1620 pro loco das Amtshaus zu Marienfließ, in der unter Stube zur rechten Hand, und endigten es den 18. Jan. Der Zeugen Aussage kam darauf an: Sidonia ihren Feinden, wäre auf ihr Drohen, Fluchen und Beten, bisweilen Krankheit u. Tod widerfahren; ob aber ihr Drohen, Fluchen u. Beten eben dessen Ursach, wüßten sie nicht. Einen dreybeinigten Hasen oder Katze, hätten ihrer zwey gesehen, nicht weit von ihrer Thüre sitzen u. dieselbe anschauen; sie hätten ihn alsdann weggejaget. Das Sprüchwort, wäre ihr von dem Krabben u. Kratzen sehr gemein gewesen. Von dem Spöken hätte sie selbst ausgebracht. Mit den gebrannten Hexen hätte sie Umgang gehabt, u. sie theils zur Arbeit, theils zum Wahrsagen gebrauchet. Ein zänkisch u. boshaftig Mensch wäre sie notorisch gewesen.
II. Commission welche Sidonia von Borcken zu Führung ihres Gegenbeweises erhielte, u. dem Stargardischen Bürgermeister Thomas von Mildenitzen, nebst dem Hofgerichts-Advo- katen Joachim Rehbergen aufgetragen, denen M. Meißner, Georg Reveling u. Johann Niedertheim adjungiret waren, u. in dem Stargardischen Rathhause gehalten wurde. Commissarii citirten dazu 28 Zeugen auf den 3. April u. s. w. welche allen vor Sidonien besser als die ersten zeugten.
1. Commission von Herzog Francisko aufgetragen den beiden Gerichts-Schöppen, David Meißnern, Georg Revelingen. Denen sie adjungirten, Joachim Rehbergen, Hofgcrichts- Advokaten u. Theodor Poltenium Advokaten zu Daber. Der Fürstl. Fiscal Christian Lüdeke gab 74 articulos indictionales wider sie ein, darinn er anzeigte, Col. 307 daß sie:
1. Von Jugend auf der Zauberey wegen verdächtig gewesen.
2. Mit Hexen Umgang gehabt e. g. mit
a. Lenen welche in Uchtenhagen
b. WoldeAlbrechts welche in Marienfließ verbrannt
c. Wegner, so vor der Inquisition in custodia gestorben sind alle auf sie bekannt.
3. Durch Hexerei viele Leute a. Umgebracht eg.
1. Lütiken Prediger in Büche ,dem sie durch Chimken das Genick brechen lassen
2. Herzog Phillippum
11 Der folgende Abschnitt in der Handschrift von Fontanes Frau (Abschrift).
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