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Satzung des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
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§ 21 .

Mindestens zweimal im Jahre finden gemeinschaftliche Sitzungen des Verwaltungsvorstandes und des Ausschusses statt, eine davon in der zweiten Hälfte des Monats Februar; weitere Sitzungen sind nach Bedarf abzuhalten oder wenn drei Mitglieder des Verwaltungsvorstandes oder des Aus­schusses es beantragen. Die Versammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Den Vorsitz führt der Vor­sitzende des Verwaltungsvorstandes, der bei Stimmengleich­heit den Ausschlag gibt.

§ 22 .

Die Schatzmeister haben, sofern sie Kasse und Bücher nicht selbst führen, die Aufsicht über die Kassen- und Buch­führung. Sie stellen spätestens 6 Wochen nach Schluß des Geschäftsjahres einen Abschluß auf. Der Abschluß wird von 2 Personen, die nicht Mitglieder des Vereins zu sein brauchen, geprüft und mit ihrem Bericht der Mitgliederversammlung vorgelegt.

§ 23.

Der erste Verwaltungsvorstand wird durch die Grün­dungsversammlung gewählt. Sein Amt erlischt mit Schluß der Mitgliederversammlung des Jahres 1923.

Sodann wird der Verwaltungsvorstand von der Mit­gliederversammlung auf fünf Jahre gewählt.

Sein Amt erstreckt sich dann bis zum Schluß der ersten nach fünf Geschäftsjahren tagenden Mitgliederversamm­lung.

§ 24.

Beim Ausscheiden eines Mitgliedes ergänzt sich der Verwaltungsvorstand durch Zuwahl für die laufende Amts­zeit.

b) Der Ausschuß.

§ 25.

Dem Verwaltungsvorstand steht der Ausschuß beratend zur Seite.