Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1751)
Entstehung
Seite
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dem Lande, auch dabei Unfern kiſceliſchen Bedienten ullerguadigſt und zugleich ernſt­

lich anbefehlen, hierüber ein wachendes auge ö. haben und fo lieb ihnen iſt, ſchwere

verantwortung bei Uns, oder bielmehr bei dem ſtrengen Richterſtuhl Jeſu Chriſti zu vermeiden, über dieſes Unſer ewiges Edict treu eifrigſt zu halten. Uhrkundlich unter

Unſerer eigenhaͤndigen unterſchrifft und auf­gedruktem Koͤnigl. Inſiegel. Gegeben Kölln un n fuͤhreten, welche ſpecifice allhier zu erzehlen

an der Spree den 28 Aug. 1703. Friederich

Welches Edict hernach Se. Koͤnigl. Mas

jeftät als ihnen hinterbracht worden, daß dieſe Leute ungeachtet ergangenen ernſten berbohts dennoch in Berlin daſſelbe gebeht nach der alten weiſe den 7 Fehr. An. 1710. abends zwiſchen 5 und 6 Uhr, da ihr Sab­bat angegangen alleſamt wieder gemurmelt, dabei ausgeſpukt und geſprungen, noch mehr geſchaͤrfet, und ernſtlich befohlen denen dieß­falls allbereit ergangenen verordnungen aufs

genaueſte nachzulehen, alles ſchmaͤhens und

laͤſterns der Chriſtl. Religion, ſowohl oͤffent­lich in ihren ſchulen und zuſammenkuͤnften,

als auch in ihren privathaͤuſern ſich gaͤnzlich

zu enthalten, oder wiedrigenfalls gewaͤrtig

zu fein, daß Se. Koͤnigl. Majeſtaͤt nicht al­

lein den ihnen bis dahin verſtatteten ſchutz und vielfaͤtig erwieſene Königl. Hulde und

Gnade wieder aufheben, ſondern auch ſie mit

den ihrigen als ungehorſame und wiederſpen­ſtige Unterthanen aus Ders ſaͤmtlichen Lan­den gänzlich vertrieben werden ſollten; auch abſonderlich nochmahls alles ernſts und bei borgeſezter ſtrafe befohlen, daß kein Jude, Mann oder Weib, jung oder alt in Dero Landen weder in der ſchule noch in ſeinem hauſe die in obgedachtem gebeht enthaltene worte: Schehem coreim umiſchtacha­im lehebel varick umitpallelirn le 16 Jofchia brauchen, beten und ausſprechen, dabei ausſpulken und hinweg ſpringen auch denen Kindern nicht beibringen ſoll­te. Und damit man deſſen um ſo biel mehr verſichert ſei, ſo ſollte hinfuͤhro das geheht enu Leſchabbeach mit auslaſſung iezt . worte von einem aus der gemeine ; ut und deutlich borgeſprochen, und bon Wen übrigen nachgebehtet werden, zu dem e dann durch gewiſſe dazu beſtellte auf­- et die Judenſchule ofters undermubtet be­uchet werden ſollte. Koͤlln an der Spree

Erſter Theil, von der Mark insgemein. N. Kap.

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den 14 April 1710. Welches verboht dann nachgehen ds in den Koͤnigl. Verordnungen, ſonderlich An. 1716. 1717 30 Okt. und 1730. 29 Sept. wiederholet worden.

VII. In vorgedachtem jahre 1702. wird noch weiter dem Advocato Fiſci hinter­bracht, daß die Juden gegen der heil. Chriſt­Nacht allerhand Gotteslaͤſterliche einfaͤlle und bezeigungen gegen den Herrn Chriſtum

man bedenken traͤget, und den G. L. an boran. geführtes des Hrn. Eiſenmengers entdektes Judenthnm Rlll. kap. ſc ch. c c. und die von ihm daſelbſt angezeigete Schriftſteller will ver­wieſen haben. Se. Königl. Majeſtaͤt aber lieſſen deshalb den 22. Dec. deſſelben jahrs 1702, einen beſondern befehl an die geſamte Judenſchafft in Berlin ergehen, und befah­len dem Landreuter des Nieder ⸗Bar­nimſchen Kraiſes, ſich auf dem naͤheſten Sonnabend in die Berliniſche Judenſchule zu verfugen, und denſelben abzuleſen und be­kannt zu machen, dafern ſie von ſolchem gottloſen und verdammten beginnen nicht abſtehen wurden, und man in gewiſſe er­fahrung kommen ſollte, daß fie einige zur beſchimpfung und laͤſterung unſers Hei­landes gereichende reden oder thaten, es ſei zu der Weihnachts= oder zu ande­rer zeit führen oder hezeigen wurden, daß die uͤbertreter und laͤſtẽrer an ihrem leib und leben ſollten geſtraft, auch die ihnen angehörige aus dem Lande gejaget werden.. 2. 1IX. Einen andern wiewohl unnoͤhtigen berdruß erregete ein ander eine zeitlang un­ter den Chriſten geweſener und einigen Ge­lehrten nicht unbekannter Mann, Aaron Margalitha, wegen des bekannten buchs Rabboth mit gleichmaͤßigem vorgeben, daß unterſchiedene Gotteslaͤſterliche ausdruͤlke darin enthalten waren; zeigete auch zu dem ende gewiſſe oͤrter an, worin dieſelbe anzu­treffen waͤren. Aber Margalitha war ein mann, der es ſo genau nicht nahm, etwas vorzugeben, daß er nicht ausfuͤhren konnte: und wurden zwar anfangs die zu Frankfurt an der Oder vorhandene exemplarien mit arreſt beleget Se. Koͤnigl. Maſeſtaͤt ſchrie­ben aber deshalb an die Theol. Facultaͤt da­ſelbſt, dern unmaßgebiges gutachten und bes denken abzuſtatten, ob nemlich in ſelbigen, inſonderheit in den oͤrtern, ſo daheraus ge­zogen und ihnen vorgeleget worden, derglei­chen Gotteslaͤſterung oder aͤrgernuͤſſe wieder die Chriſtliche Religion enthalten waͤren,

O 3 wie