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Dieser namenlosen Bescheidenheit war es also unmöglich, ein Gesetzgebungsfest einzusetzen, denn an diesem Tage, wåre ja die Berehrung des Gesetzgebers unvermeidlich gewesen, das dankbare Volk würde ja an diesem Feste, seinen Ge setzgeber, als den ersten und größten Wohlthäter, als Er. retter und Erlöser des Hauses Israel verehrt und angebetet haben. Dieses Bewustsein war es also, das den bescheidenen Moses bewog, fein Gesetzgebungsfest zu bestimmen. 14)
Damit aber doch das Andenken dieses geheiligten Lages gefeiert werde, knüpfte er das Erndtefest daran¹³), da um diese Zeit die Weizenerndte im Morgenlande eintritt, und wir fragen uns nun, kann die Idee der Gesetzgebung durch das Erndtefest reproduzirt werden oder nicht? Sind die Grundlagen beider Feste einander gleich, und können Letztere also sich gegenseitig vertreten, oder sind sie sich nicht gleich, und es sollte, selbst durch dieses Erndtefest, der Gesetzge bung nicht gedacht werden, und wir wären demnach, da
14) Bur einstweiligen Beantwortung der hier von den Casuisten zu machenden Frage, diene folgendes: m
הוריות ו' ע"ב:" ומה ראה משה לעשות שנים עשר ימי חנוכה”? אף שנאמר( ויקרא ח') וידבר ה' אל משה וכו', ובתנא דבי איהו( ח"א פ"ד) איתא ומעיד אני עליכם שמים וארץ שלא אמר הקב"ה למשה לעמוד בשער המחנה ולומר לשום איש חרבו על יריכו מי שהוא לה' ולהרוג איש את אחיו ורעהו וקרובו, והוא אמר כה אמר ה'אלהי ישראל וגו'. אלא שהיה משה דן בעצמו ואמר בלבו אם אני אומר. לישראל הרגו איש את אחיו ורעהו, וקרובו יהיו ישראל דנין ק"ו ויאמרו לי לא כך למדתנו רבינו סנהדרין שהרג נפש אחת פעם אחת בשבוע נקראת מחבלנית, מפני מה אתה הורג ג' אלפים ביום אחד, לפיכך תלה בכבוד של מעלה ואמר כה אמר ה' וכו'..
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15) Hier darf nicht verstanden werden, daß das Weizenerndtefest am Tage der Gesetzgebung zu feiern sei, denn aus der Bibel erfahren wir bloß den Monat, nicht aber den Tag der Gesetzgebung( Exod. 19, 1.), und selbst unsere früheren Schriftgelehrten zweifelten, ob am 6. oder am 7. dieses Monats, die Gesezgebung statt gefunden. ( Tract. Sabat , fol. 86 b.). Singegen bestimmt das Gesetz, dieses Erndtefest, stets am siebenten Sonntag nach Darbringung des Omer. ( Levit. 23, 15, 10, vgl. Tract. Menachoth fol. 65, 66 und Maimonides Commentar zur Mischna daselbst). Es konnten daher beide Feste nur selten zu gleicher Zeit sein, und nur das Andenken, nicht aber der Tag der Gesetzgebung konnte gefeiert werden. Behaupten wir hingegen, daß der erste Sivan damals am Montag war( Tract.
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