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Das mosaische Judenthum : In einer Andachtsstunde als Predigt vorgetragen, am Wochenfeste 5597 und durch Anmerkungen erläutert / von M. Brück. Theolog.
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La

manche von den für das zeitliche Wohl beſtimmten Vor ſchriften, unter geänderten Umſtaͤnden, unnoͤthig und ſogar ſchaͤdlich werden koͤnnen. Abaͤnderung und Abſtellung, muß daher ſtattfinden, ſollte der von Gott beabſichtigte Zweck

iſchen o. karaitiſchen noch der phariſäiſchen Tradition Glauben beimeſſen; aber auch nicht beide durchgehends verwerfen, ſondern er muß die Geſetze nach ihrem Geiſte beurtheilen, und dieſes mit der Vorausſetzung, daß dieſelben in fünf Klaſſen getheilt find.

1. Naturgeſetze. 2. Geſetze, die auf uraltes Herkommen der Abra­hamiten beruhen. 3. Geſetze, die der damaligen egyptiſchen Ver faſſung wegen, mit der die Israeliten ſehr vertraut waren, gegeben worden find 4. Solche, die der Denkungsart des erſt zu bildenden Volkes, angemeſſen und nur deshalb verordnet waren. 5. Ges ſetze, die das Herſtellen und Erhalten des reinſten Monotheismus und der im höchſten Grade geſteigerten Humanität, zum gemeinſamen Zweck haben. Jene nun, welche zur Realiſirung dieſes erhabenen Zweckes immer beitragen können, machen das wahre Judenthum aus, nur dieſe find noch in voller Rechtskraft, welche wir nun auſ­zählen und erläutern werden.

Reſumtion!

1. Der Pentateuch iſt nicht von Moſes geſchrieben, ſondern iſt erſt durch das Sammeln der mündlichen Tradition, welches mit Samuel begon­nen und mit Esra geendiget hat, entſtanden, und durch Letztern ges ordnet und abgeſchloſſen worden.(Selbſt die von uns beſprochene Ge­ſetzrolle zu Cairo iſt, wie mir nun H. Dr. Creizenach gründlich nach: gewieſen, viel jünger als ihr Datum bezeugt).

2. Die Halacha lemosche missinai iſt wie alle übrigen rabiniſchen Verordnungen, nicht moſaiſch.

3. Die Hauptzahl der ſämmtlichen moſ. Geſetze, beträgt nicht(wie man bis heute glaubte) 613, ſondern circa 200, von denen nur der dritte Theil noch in Rechtskraft iſt.

4. Das maimonidiſche, fo wie das meccozzeſche moſ. Geſetzbuch, ſtnd bloß auf talmudiſche Interpretation baſirt; daher fie nur als rabiniſch­nicht aber als rein moſaiſche Geſetzbücher betrachtet werden können. Nun find alle ſpaͤter abgefaßten moſ. Geſetzbücher, nur Nachklänge jener zwei gedachten, und ein wirklich moſaiſches Religionsbuch iſt alſo im Judenthume nicht vorhanden. Dieſen nur zu ſehr fühlenden Mangel zu beſeitigen, ſtellten wir

5. achtzehn Regeln, zur Auszählung der noch zu beobachtenden Geſetze auf, nach denen wir die Letztern beſtimmen werden.