‘14 Geognostisches.
Mergels, einschliesslich seiner lehmigsandigen Verwitterungsrinde geht im Allgemeinen über 4 Meter nicht hinaus. Das Liegende bildet in den meisten Fällen der Untere Diluvialsand oder, im Fall sich Letzterer auskeilt, der Untere Diluvialmergel. Die Abgrenzung des Oberen Mergels von dem Unteren kann im letzteren Falle nur eine constructive sein. Ein derartiges Lagerungsverhältniss findet man beispielsweise bei Garlitz, südöstlich von Barnewitz, westlich von Gortz, sowie am Marzahner Fenn. Die an vereinzelten Stellen zwischen den beiden Geschiebemergeln auftretenden geschichteten Diluvialsande geben einen Anhalt für die Abtrennung.
Der Obere Diluvialsand hat auf diesem Blatt nur eine untergeordnete Bedeutung; er findet sich nur am Ostrande des Blattes und bildet dort die Fortsetzung des Oberen Sandes, welcher die grossen Forstgebiete des Blattes Tremmen bedeckt und hier meist von feinkörniger, an Geschieben armer Beschaffenheit ist.
Der Thalsand ist nach den neuesten Untersuchungen Berendt’s!) als gleichaltrig mit dem Oberen Diluvialsande anzusehen. Er wurde abgesetzt durch die Schmelzwasser des Inlandeises, welche sich in grossen ausgedehnten Thälern einen Abfluss suchten. Der Thalsand bildet demnach die alte Thalsohle der diluvialen Ströme. Er tritt in ausgedehnten ebenen Flächen auf, die eine Vorterrasse gegen die diluvialen Hochflächen bilden. Der hier vorkommende Sand zeichnet sich durch sein feines gleichmässiges Korn, sowie durch seine schneeweisse Farbe aus.
Das Alluvium.
Dem Alluvium gehören die ausgedehnten Niederungen an, welche noch heutzutage von den Frühjahrshochwassern zum Theil überfluthet werden. Wir haben nachstehende Bildungen des Alluviums zu unterscheiden:
Torf tritt in ausgedehnten Flächen sowohl im Norden als auch im Süden des Blattes auf. Die grossen ausgedehnten Torfmoore, welche sich nördlich und südlich der Lehrter Eisenbahn
1) Die Sande im norddeutschen Tieflande und die grosse diluviale Abschmelzperiode, Jahrb. d. Königl. preuss. Landesanstalt für 1882. Berlin 1883. S. 482.