Geognostisches. 17
Fortspülung cultivirten Landes, die Ablagerung von Sand verhindert, der Boden vollständiger entwässert, das Hochwasser zu einem engeren Profil zusammengehalten, die Fortführung des Schlicks ausserhalb der Deiche und eine Vertiefung der Flusssohle herbeigeführt werden.
Zu welcher Zeit die Anlage der Dämme erfolgte, lässt sich mit Sicherheit nicht feststellen; Deichordnungen und Deichvorschriften kennt man seit dem Jahre 1456, und 1491 wird bereits ein grosser Deichbruch bei Käcklitz unweit Altenzaun gemeldet. Jedenfalls sind sie von den Niederländern in der Mitte des 12. Jahrhunderts angelegt worden!), die auch den Backsteinbau in der Altmark einführten. Ursprünglich mögen nur schwache Verwallungen bestanden haben, die erst nach und nach zu zusammenhängenden Verbänden vereinigt wurden. Der gegenwärtige Zustand der Deiche?) ist aber erst unter der Regierung der ersten Fürsten des Hauses Hohenzollern begründet worden und beruht im Wesentlichen auf der zu Tangermünde im Jahre 1476 erlassenen Deichordnung 3).
1) Etwa um die Mitte des 12. Jahrhunderts zog Albrecht I., bekannt unter dem. Namen der Bär, welcher im Anfange des Jahres 1134 von dem Kaiser Lothar 1II. zum Markgrafen des nördlichen Sachsen ernannt wurde, eine grosse Zahl holländischer Familien nach der Altmark, welche das grösstentheils öde Land bevölkerten und denen die nachherige Cultur desselben vorzüglich zuzuschreiben ist(Wohlbrück, Geschichte der Altmark).
2) Im 16. und 17. Jahrhundert wurden aber die Elbdeiche sehr vernachlässigt. Berghaus berichtet in dem Landbuche der Mark, Bd. I, S. 318, darüber Folgendes: Der dreissigjährige Krieg aber, der die Aecker der Mark in eine Wüstenei und Alles, was von menschlichem Kunstfleiss seit Jahrhunderten erbaut war, in Schutthaufen verwandelt hatte, auf denen nur Unkraut dem Wanderer entgegenwucherte, war auch für die Verwallungen der Elbe ein Bild der Verheerungen und Zerstörungen gewesen, so dass der Strom in jener unglückseligen Periode des 17. Jahrhunderts frei schalten und walten konnte über die fruchtbaren, aber jetzt vereinsamten und menschenleeren Flächen. So war das Deichwesen in der Priegnitz. und der Altmark ganz verkommen und der grössten Sorglosigkeit verfallen, daher der Wasserschaden bei den fast alljährlich sich wiederholenden Ueberschwemmungen immer grösser geworden.
Erst die revidirte und unterm 20. December 1695 landesherrlich vollzogene neue Deichordnung schuf Besserung und wurde von da an der Ausbau, die Verbesserung und Vertheidigung der Elbdeiche streng geregelt,
3) Vergl. Rust: Das Deichwesen an der unteren Elbe.
Blatt Jerichow. b