4 Geognostisches.
Rühstedt und Gnevsdorf bis zur Grenze zwischen Gnevsdorf und Abbendorf und längs der‘ letzteren bis zum KElbdeich sich fortsetzt 1). Der grösste Theil dieser Feldmarken bildet somit einen abgeschlossenen, gegen das höchste Rückstau-Wasser geschützten Polder. Westlich von Kl. Lüben liegt ein kleiner natürlicher Polder, welchen hohe Dünen schützen, die nur auf kurze Strecken durch Deichanlagen ergänzt sind.
Zwischen Kuhblank und Kl. Lüben und der Karthan entlang, ist die Niederung gegen das Rückstauwasser von Wittenberge her nicht geschützt und stehen im Frühjahr gewöhnlich sämmtliche Wiesen bis unmittelbar vor Wilsnack, Legde und Abbendorf unter Wasser. Oestlich von Kl. Lüben dringt dasselbe bis nahe zum Forsthaus Oevelgünde und nördlich von Kuhblank zwischen den Dünen hindurch in die Haide. Ganz besonders leidet hierdurch Kl. Lüben, das zwar einen gegen die Karthan schützenden Deich besitzt, der aber in keinem vertheidigungsfähigen Zustande sich befindet. Hier, sowie in Kuhblank wurden daher sämmtliche Gehöfte auf künstlich aufgeworfenes Erdreich gebaut. Aber selbst die eingedeichten Ländereien unterliegen zuweilen Ueberschwemmungen durch das sogenannte Qualmwasser, das bei Hochwasser aus den Kolken oder hinter den Deichen, wo der Schlick zum Auftrag des Dammes Verwendung fand, emporsteigt.
Die Niederungsfläche des nordöstlichen Theiles des Blattes ist mit sehr feinkörnigen, vollkommen steinfreien Sanden, sogen. Thalsanden erfüllt, die nordwärts bis zum Plateau sich erstrecken und zu diesem gewissermaassen eine Vorterrasse bilden. Betreffs der Ausbuchtung und Gliederung nach dem Elbthale hin, ist der Hinweis von Bedeutung, dass die Elbwässer sich einst über Pritzerbe in NO.-Richtung in das Berliner Hauptthal ergossen, später das zwischen Rhinow und Friesack liegende niedrige Gebiet durchwuschen und sich einen näheren Weg über Rathenow bahnten, der zuletzt durch den noch geradlinigeren Lauf von Bittkau über
1) Die Unterhaltung und Aufbesserung der Deiche ist dadurch geregelt, dass diese in einzelne mit Steinen markirte sog. Kaveln getheilt sind, deren Stützung und Unterhaltung den einzelnen Betheiligten— deren Name auf den Steinen vermerkt ist— obliegt,