Teil eines Werkes 
Grad-Abtheilung 43, Blatt 5 [Neue Nr. 3038] (1895) Glöwen : geologische Karte / geognostisch und agronomisch bearb. durch H. Gruner 1889
Entstehung
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26 Geognostisches.

den Ortschaften Grube, Roddan und dem Gute Plattenburg um­schlossenen Gebiete.

Aufschüttung, Abrutsch- und Abschlemm-Massen.

Zu dem aufgeschütteten bezw. abgetragenen Land(a) wären abgetorfte und theilweise wieder eingeebnete Flächen östlich von Alt-Schrepkow, südwestlich von Bendelin und nordöstlich von Plattenburg, die Kunst- bezw. Riesel-Wiesen an der Karthan am Nordostrande des Blattes und 1,4 Kilometer südwestlich von Kletzke, sowie einige Dammkulturen im Post-Luch bei Bendelin zu rechnen, welche aber aus Gründen der Uebersichtlichkeit nicht die Farbe der Aufschüttung, sondern besondere Einschreibungen

erhielten. Die Farbezeichnung« wurde nur dem an der Karthan 0,7 Kilometer nordwestlich von Vehlin gelegenen 43 Meter hohen sog. Hilgen-Wall(welcher, wie die Bodenbeschaffenheit Weizen­land und die zahlreich im Untergrunde vorkommenden Mauer­reste bezeugen, künstlich angelegt wurde und zweifellos in alten Zeiten zu Vertheidigungszwecken und insbesondere zum Schutze der in den ausgedehnten Wiesen weidenden Heerden diente), ferner 5 Hügeln nahe dem Gute Kletzke!)(auf welchen im 14. Jahr­hundert feste Burgen der Quitzowschen Familie standen, von denen jetzt noch Theile recht gut erhalten sind) und dem sog. Buchenberg an der Karthan westlich von Plattenburg(welcher zweifellos in der Quitzow-Zeit eine Warte trug) gegeben. Abrutsch- und Abschlemm-Massen finden sich haupt­sächlich an den Gehängen zwischen Gr.- und Kl.-Leppin, sowie in mehreren Einsenkungen und Rinnen am Plateaurande zwischen

Gr.-Leppin und Kletzke.

1) Die Kirche zu Kletzke war noch um 1750 reich an Quitzow-Grabsteinen und-Monumenten. An ihrer Fülle liess sich erkennen, dass Kletzke durch Jahr­hunderte mit Quitzöbel und Rühstädt an Bedeutung gewetteifert, ja beide viel­leicht übertroffen hat.(Fontane: Fünf Schlösser der Mark. Altes und Neues aus der Mark Brandevpburg. 5S. 95.)