triftige Gründe nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Studienausschuss die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt und die dafür eingesetzten Belegpunkte werden wieder gutgeschrieben. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich.
( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Leistungserfassung durch Täuschung oder Vortäuschung einer eigenen Leistung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der entsprechende Leistungserfassungsschritt als mit ,, nicht ausreichend" bewertet. Ein/ e Kandidat/ in, der/ die den ordnungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfassungsschrittes stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungserfassungsschritt ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird der betreffende Leistungserfassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.
II. Bachelorstudium
§ 15 Ziel des Bachelorstudiums
Der akademische Grad Bachelor of Arts stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den frühen Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf berufsfeldbezogene wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches.
§ 16
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Die Immatrikulation für die Studierenden des Bachelorstudiengangs Europäische Medienwissenschaft wird an der Universität Potsdam vorgenommen. Sie erfolgt im Allgemeinen jeweils zum Wintersemester. Die Kernlehrveranstaltungen werden in der Regel nur einmal pro Jahr angeboten und sind auf die Semester so verteilt, dass man sie nur dann in der vorgesehenen Reihenfolge innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann, wenn mit dem Studium in einem Wintersemester begonnen wird.
( 2) Voraussetzung für das Studium an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fach
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richtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG.
§ 17
Sprachkenntnisse
Wichtiges Ausbildungsziel des Bachelorstudiengangs Europäische Medienwissenschaft ist das Erlangen interkultureller( europäischer) Kompetenzen auf medienwissenschaftlichem Gebiet. Mit der Leistungsüberprüfung des 4. Semesters sind darum Kenntnisse in mindestens zwei europäischen Fremdsprachen, darunter Englisch auf dem Niveau der ersten Schulfremdsprache und eine andere auf dem Niveau der zweiten Schulfremdsprache nachzuweisen. Sofern Studierende die fremdsprachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind bis zu diesem Zeitpunkt gleichwertige Sprachkenntnisse ( Englisch UNIcert- III/ 1 bzw. C1/ 1 des CEFR bzw.280 Punkte im TOEFL- Test; andere SprachenUNIcert II/ 1 bzw. B2/ 1 des CEFR) nachzuweisen. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können am Modul 11 nicht teilnehmen.
§ 18
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Inhalt des Bachelorstudiums
( 1) Im Bachelorstudium für das Fach Europäische Medienwissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen: Modul 1: Einführung in die Medienwissenschaft Modul 2: Technische und gestalterische Grundlagen digitaler Medien
Modul 3: Medienökonomie und Medienrecht im europäischen Vergleich
Modul 4: Europäische Kulturgeschichte und Mediengeschichte
Modul 5: Medienkunstgeschichte
Modul 6: Bild, Zeichen, Sprache, Kommunikation
Modul 7: Mediale Inszenierungsformen
Modul 8: Konzepte und Formen der Mediengestaltung
Modul 9: Intermediale Projekte
Modul 10: Interdisziplinäres Ergänzungsstudium Modul 11: Freie Projektarbeit( betreut) Modul 12: Praktikum
Die nähere Beschreibung der Module erfolgt in der Anlage 1.
( 2) In den Modulen 1 bis 9 des Bachelorstudiengangs sind mindestens 130 LP zu erwerben. Weitere 38 LP müssen in den Modulen 10 bis 12 erworben werden. Die Leistungen sollten vorrangig aus dem frei zugänglichen Gesamtlehrangebot der be