Heft 
(2005) 1
Seite
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Das Projekt wird von gemeinsamen Kolloquien begleitet, die verbindlich besucht werden müssen.

Leistungserfassung:

Die Absolvierung dieses Projektes mit anschließen­für der Projektpräsentation ist alle MA­Studierenden obligatorisch=( 8 Leistungspunkte).

Modul 9:( Interdisziplinäres Ergänzungsstudi­um)

Inhalt:

Das interdisziplinäre Ergänzungsstudium dient der Vertiefung des Angebots einerseits aus den Theo­riemodulen 1-3, wodurch eigene Schwerpunkte gesetzt werden können, andererseits einer weiteren verstärkten Projektarbeit. Medienwissenschaftliche Angebote aus dem gesamten Berliner/ Potsdamer Raum können genutzt werden.

Ziele:

Insgesamt zielt das Modul auf eine individuelle Profilierung des Studiums.

Leistungserfassung:

Ein Seminar mit Hausarbeit( 6 Leistungspunkte) sowie die aktive Teilnahme an zwei weiteren Semi­naren oder einem Projekt ist verbindlich( je 2 Leis­tungspunkte/ 4Leistungspunkte)=( 6+ 2+ 2( od. 4)

= 10).

Masterarbeit, Kolloquium und Disputation( 30 Leistungspunkte)

-

( 2) Das mindestens sechswöchige Praktikum ist Bestandteil eines ordnungsgemäßen Studiums der Europäischen Medienwissenschaft.

( 3) Zusätzlich wird empfohlen ein Auslandssemes­ter zu absolvieren.

§2

Ziele und Inhalte

Ziele und Inhalte sind:

-

Verbindung zwischen Studium und Berufspra­xis,

Orientierung im Tätigkeitsspektrum der Europä­ischen Medienwissenschaft und im angestrebten Berufsfeld,

Kennenlernen fachlicher Zusammenhänge, organisatorischer Abläufe sowie der sozialen Strukturen, die für das Berufsfeld der Europäi­schen Medienwissenschaft typisch sind,

Aneignung anwendungsorientierter Kenntnisse und professioneller Kompetenzen,

Bearbeitung und praxisgerechte Lösung konkre­ter Aufgaben im beruflichen Tätigkeitsfeld unter Anleitung,

gegebenenfalls Vorbereitung einer praxisbezo­genen Bachelorarbeit.

Anlage 2

Praktikums- und Auslandsstudienrege­

lung für den Studiengang

Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam

Vom 4. November 2004

§ 1 Geltungsbereich

( 1) Die Praktikumsregelung( PO) für den Studien­gang Europäische Medienwissenschaft an der Uni­versität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam regelt auf der Grundlage Ordnung für das Bachelor­und Masterstudium im Studiengang Europäische Medienwissenschaft die Ziele, Anforderungen und die Gestaltung eines( Auslands-) Praktikums- oder Auslandssemesters.

§3

Zuständigkeit des Studiengangs Europä­ische Medienwissenschaft

( 1) Die grundsätzliche Zuständigkeit für alle im Zusammenhang mit dem Auslandssemester und den Praktika auftauchenden Fragen liegt beim Stu­dienausschuss des Studiengangs Europäische Me­dienwissenschaft.

( 2) Der Studienausschuss ernennt eine Praktikums­beauftragte bzw. einen Praktikumsbeauftragen, die/ der für die Organisation und Koordination der Praktika bzw. des Auslandssemesters zuständig ist. Sie/ er ist in Fragen des Auslandssemesters bzw. Praktikums stimmberechtigtes Mitglied des Prü­fungsausschusses.

( 3) Während des Auslandssemesters bzw. Prakti­kums erfolgt eine Betreuung durch die hauptamtlich Lehrenden, die auch die Bewertung des Prakti­kumsberichts( siehe§ 9) vornehmen. Diesen obliegt es auch, falls erforderlich, Praktikumsbesuche durchzuführen.

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