Das Projekt wird von gemeinsamen Kolloquien begleitet, die verbindlich besucht werden müssen.
Leistungserfassung:
Die Absolvierung dieses Projektes mit anschließenfür der Projektpräsentation ist alle MAStudierenden obligatorisch=( 8 Leistungspunkte).
Modul 9:( Interdisziplinäres Ergänzungsstudium)
Inhalt:
Das interdisziplinäre Ergänzungsstudium dient der Vertiefung des Angebots einerseits aus den Theoriemodulen 1-3, wodurch eigene Schwerpunkte gesetzt werden können, andererseits einer weiteren verstärkten Projektarbeit. Medienwissenschaftliche Angebote aus dem gesamten Berliner/ Potsdamer Raum können genutzt werden.
Ziele:
Insgesamt zielt das Modul auf eine individuelle Profilierung des Studiums.
Leistungserfassung:
Ein Seminar mit Hausarbeit( 6 Leistungspunkte) sowie die aktive Teilnahme an zwei weiteren Seminaren oder einem Projekt ist verbindlich( je 2 Leistungspunkte/ 4Leistungspunkte)=( 6+ 2+ 2( od. 4)
= 10).
Masterarbeit, Kolloquium und Disputation( 30 Leistungspunkte)
-
( 2) Das mindestens sechswöchige Praktikum ist Bestandteil eines ordnungsgemäßen Studiums der Europäischen Medienwissenschaft.
( 3) Zusätzlich wird empfohlen ein Auslandssemester zu absolvieren.
§2
Ziele und Inhalte
Ziele und Inhalte sind:
-
Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis,
Orientierung im Tätigkeitsspektrum der Europäischen Medienwissenschaft und im angestrebten Berufsfeld,
Kennenlernen fachlicher Zusammenhänge, organisatorischer Abläufe sowie der sozialen Strukturen, die für das Berufsfeld der Europäischen Medienwissenschaft typisch sind,
Aneignung anwendungsorientierter Kenntnisse und professioneller Kompetenzen,
Bearbeitung und praxisgerechte Lösung konkreter Aufgaben im beruflichen Tätigkeitsfeld unter Anleitung,
gegebenenfalls Vorbereitung einer praxisbezogenen Bachelorarbeit.
Anlage 2
Praktikums- und Auslandsstudienrege
lung für den Studiengang
Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam
Vom 4. November 2004
§ 1 Geltungsbereich
( 1) Die Praktikumsregelung( PO) für den Studiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam regelt auf der Grundlage Ordnung für das Bachelorund Masterstudium im Studiengang Europäische Medienwissenschaft die Ziele, Anforderungen und die Gestaltung eines( Auslands-) Praktikums- oder Auslandssemesters.
§3
Zuständigkeit des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft
( 1) Die grundsätzliche Zuständigkeit für alle im Zusammenhang mit dem Auslandssemester und den Praktika auftauchenden Fragen liegt beim Studienausschuss des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft.
( 2) Der Studienausschuss ernennt eine Praktikumsbeauftragte bzw. einen Praktikumsbeauftragen, die/ der für die Organisation und Koordination der Praktika bzw. des Auslandssemesters zuständig ist. Sie/ er ist in Fragen des Auslandssemesters bzw. Praktikums stimmberechtigtes Mitglied des Prüfungsausschusses.
( 3) Während des Auslandssemesters bzw. Praktikums erfolgt eine Betreuung durch die hauptamtlich Lehrenden, die auch die Bewertung des Praktikumsberichts( siehe§ 9) vornehmen. Diesen obliegt es auch, falls erforderlich, Praktikumsbesuche durchzuführen.
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