§ 12 Befreiung
( 1) In besonderen Ausnahmefällen kann ein/ e Studierende/ r vom Praktikum ganz oder teilweise befreit werden, wenn er/ sie eine ausreichend lange Zeit praktischer Tätigkeit bzw. Praktika nachweist, deren Profil den festgelegten Anforderungen an das Praktikum entspricht.
( 2) Der Prüfungsausschuss entscheidet auf schriftlichen Antrag über die Anerkennung.
§ 13
In- Kraft- Treten
Diese Praktikumsregelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage 2.1
PRAKTIKUMSVERTRAG ( Muster)
Zwischen
( nachfolgend Praxisstelle genannt)
und der
Universität Potsdam, Studiengang Europäische Medienwissenschaft, Postfach 601553, 14415 Pots
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§ 1 Pflichten der Vertragspartner
( 1) die Praxisstelle verpflichtet sich, die Studentin/ den Studenten
in der Zeit vom
bis
gemäß der Praktikumsregelung des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft zu beschäftigen, insbesondere
ihr/ ihm Aufgaben entsprechend den Zielen des praktischen Studiensemesters zu übertragen, ihr/ ihm eine fachliche Anleitung zu gewährleisten,
einen gemeinsamen Ausbildungsplan zu erstellen,
ihr/ ihm die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, dem zuständigen hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft Kontakte am Arbeitsplatz zu ermöglichen( Praxisbesuche),
eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über den zeitlichen Umfang, die Aufgaben und Inhalte des Praktikums enthält.
( 2) Die Studentin/ der Student verpflichtet sich, die für die Praktikumsstelle geltenden Regelungen und Vorschriften zu beachten,
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die im Rahmen des Praktikums übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen,
den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, einen Praktikumsbericht anzufertigen.
§2
Kosten
dam
vertreten durch............
ter
und
Herrn/ Frau
geboren am
in
wohnhaft
Praktikumsbeauftrag
( nachfolgend Studentin/ Student genannt).
wird folgender Vertrag abgeschlossen:
24
Dieser Vertrag begründet für die Praxisstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung des Vertrages entstehen.
§3
Beauftragte/ r/ Betreuer/ in
Die Praxisstelle benennt
Frau/ Herrn
als Beauftragte/ n für die Betreuung der Studentin/ des Studenten während des Praktikums.
Die Studentin/ der Student wird seitens der Universität durch
Frau/ Herrn
fachlich bei der Durchführung des Praktikums be
treut.