Heft 
(2005) 1
Seite
24
Einzelbild herunterladen

§ 12 Befreiung

( 1) In besonderen Ausnahmefällen kann ein/ e Stu­dierende/ r vom Praktikum ganz oder teilweise be­freit werden, wenn er/ sie eine ausreichend lange Zeit praktischer Tätigkeit bzw. Praktika nachweist, deren Profil den festgelegten Anforderungen an das Praktikum entspricht.

( 2) Der Prüfungsausschuss entscheidet auf schriftli­chen Antrag über die Anerkennung.

§ 13

In- Kraft- Treten

Diese Praktikumsregelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage 2.1

PRAKTIKUMSVERTRAG ( Muster)

Zwischen

( nachfolgend Praxisstelle genannt)

und der

Universität Potsdam, Studiengang Europäische Medienwissenschaft, Postfach 601553, 14415 Pots­

-

-

§ 1 Pflichten der Vertragspartner

( 1) die Praxisstelle verpflichtet sich, die Studen­tin/ den Studenten

in der Zeit vom

bis

gemäß der Praktikumsregelung des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft zu beschäftigen, insbesondere

ihr/ ihm Aufgaben entsprechend den Zielen des praktischen Studiensemesters zu übertragen, ihr/ ihm eine fachliche Anleitung zu gewährleis­ten,

einen gemeinsamen Ausbildungsplan zu erstel­len,

ihr/ ihm die Teilnahme an den praxisbegleiten­den Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, dem zuständigen hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs Europäische Medienwissenschaft Kontakte am Arbeitsplatz zu ermöglichen( Pra­xisbesuche),

eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über den zeitlichen Umfang, die Aufgaben und Inhalte des Praktikums enthält.

( 2) Die Studentin/ der Student verpflichtet sich, die für die Praktikumsstelle geltenden Regelun­gen und Vorschriften zu beachten,

-

die im Rahmen des Praktikums übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen,

den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, einen Praktikumsbericht anzufertigen.

§2

Kosten

dam

vertreten durch............

ter

und

Herrn/ Frau

geboren am

in

wohnhaft

Praktikumsbeauftrag­

( nachfolgend Studentin/ Student genannt).

wird folgender Vertrag abgeschlossen:

24

Dieser Vertrag begründet für die Praxisstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung des Vertrages entstehen.

§3

Beauftragte/ r/ Betreuer/ in

Die Praxisstelle benennt

Frau/ Herrn

als Beauftragte/ n für die Betreuung der Studen­tin/ des Studenten während des Praktikums.

Die Studentin/ der Student wird seitens der Univer­sität durch

Frau/ Herrn

fachlich bei der Durchführung des Praktikums be­

treut.