Studien- und Prüfungsbestimmungen für den Bachelor- und den Masterstudiengang IT- Systems Engineering an der Universität Potsdam
Vom 24. Juni 2004
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat am 24. Juni 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004 ( GVBl. I S. 51), folgende Ordnung für den Studiengang IT- Systems Engineering erlassen:'
Inhaltsverzeichnis
A)
I.
Studienbestimmungen Allgemeiner Teil
§ 1 Studienfachberatung
§ 2 Veröffentlichung von verfahrensrelevanten Informationen
§ 3 Nachteilsausgleich
§ 4 Themenkomplexe
§ 5 Anbietungsberechtigte/ Prüfungsberechtigte
II.
Bachelorstudium( ,, Undergraduate Program")
§ 6 Ziel des Bachelorstudiums, Unterschied zum Masterstudium
§ 7 Zeitpunkt des regulären Studienbeginns
§ 8
Themenkomplexe
§ 9 Kern- Lehrveranstaltungen
§ 10 Vertiefungsbereiche
§ 11 Projektarbeit
§ 12 Seminarveranstaltungen
§ 13 Bachelorarbeit
§ 14 Musterstudienplan
III. Masterstudium( ,, Graduate Program")
§ 15 Ziel des Masterstudiums
§ 16 Themengebiete
§ 17 Masterarbeit
B)
I.
Prüfungsbestimmungen
Allgemeiner Teil
§ 18 Zweck der Graduierung
§ 19 Abschlussgrade
20 Gliederung des Studiums und Studiendauer
§ 21 Studienausschuss
22 Anerkennung von Leistungen
§ 23 Leistungspunkte
§ 24 Leistungserfassungsprozess
§ 25 Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 26 Notenskala
§ 27 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen
§ 28 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.
II.
Bachelorstudiengang
§ 29 Belegpunkte für das Bachelorstudium § 30 Leistungsumfang des Bachelorstudiums § 31 Ermittlung der Abschlussnote
III. Masterstudiengang
§ 32 Zulassung zum Masterstudium
§ 33 Zulassungskommission
§ 34 Belegpunkte für das Masterstudium § 35 Leistungsumfang des Masterstudiums 36 Masterarbeit
§ 37 Ermittlung der Abschlussnote
IV. Schlussbestimmungen
§ 38 Ungültigkeit der Graduierung
§ 39 Geltungsbereich
§ 40 Übergangsregelungen
§ 41 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
A)
I.
Studienbestimmungen Allgemeiner Teil
§ 1 Studienfachberatung
Neben dem verfügbaren schriftlichen Material zum Studium in IT- Systems Engineering in Potsdam ( Studien- und Prüfungsbestimmungen, Informationen im Internet, durch Aushang veröffentlichte Dokumente) stehen sämtliche Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler des Hasso- Plattner- Instituts für Softwaresystemtechnik( HPI) den Studierenden beratend zur Seite. Jedem Studierenden im Masterstudium ist explizit ein betreuender Wissenschaftler ( sogenannter ,, Mentor") zugeordnet, der Ansprechpartner in allen Studienangelegenheiten ist.
§2 Veröffentlichung von verfahrensrelevanten Informationen
In den Studien- und Prüfungsbestimmungen wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimmter Fristen veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel sowohl durch Aushang an möglicherweise mehreren Orten innerhalb der Universität als auch durch Platzierung im Internet. Die Veröffentlichung muss aber in jedem Falle fristgerecht durch Aushang im Foyer des HPI erfolgen. Auf diesem Aushang muss der Tag der Veröffentlichung angegeben sein.
§ 3 Nachteilsausgleich
( 1) Weist ein/ e Studierende/ r nach, dass er/ sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem/ der Studierenden und dem/ der Prüfer/ in Maßnahmen fest, durch die gleichwertige
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