4. Ökonomische und rechtliche Grundlagen 5. Grundlagen in IT- Systems Engineering 6. Softwaretechnologie
7. Softwarebasissysteme 8. Freie Themen
von mindestens 6 Semesterwochenstunden zu absolvieren.
§ 9 Kern- Lehrveranstaltungen
( 1) Zur Abdeckung der Themenkomplexe sind bestimmte Lehrveranstaltungen verpflichtend vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen werden als Kern- Lehrveranstaltungen bezeichnet. Zum Themenkomplex Freie Themen gibt es keine KernLehrveranstaltungen. In den Kern- Lehrveranstaltungen gibt es grundsätzlich keine unbenoteten Leistungspunkte.
( 2) Im Folgenden sind die Themenkomplexe 1 bis 7 ( s.§8) und die jeweils abzudeckenden KernLehrveranstaltungen mit ihren zugeordneten Leistungspunkten aufgelistet:
1 Mathematik:
Leistungspunkte
2 mal 6
Mathematik I und II
2 Theoretische Grundlagen der Informatik: Theoretische Informatik I und II
2 mal 6
3 Technische Grundlagen der Informatik: Technische Informatik
1 mal 6
4 Ökonomische und rechtliche Grundlagen
Ökonomische und
rechtliche Grundlagen I und II
2 mal 6
5 Grundlagen in IT- Systems Engineering: Programmiertechnik I und II
2 mal 6
Modellierung I und II
2 mal 6
6 Softwaretechnologie
Softwaretechnik I und II
2 mal 6
Softwarearchitektur
1 mal 6
§11 Projektarbeit
( 1) Bestandteil des Bachelorstudiums ist ein Projekt 12 Semesterwochenstunden im Umfang von ( SWS). Das Projekt kann in einem Semester oder zwei aufeinanderfolgenden Semestern bearbeitet werden. In der Regel wird das Projekt im fünften und/ oder sechsten Studiensemester durchgeführt.
( 2) Es sind keine Individualprojekte, d.h. es gibt nicht pro Studierenden ein Projekt. Vielmehr werden Gruppen gebildet, die von Anbietungsberechtigten gemäß§ 5 geleitet werden. Die Mitglieder einer Gruppe wirken alle in unterschiedlichen Rollen an dem Projekt mit.
( 3) Es handelt sich um praxisnahe Projekte, bei denen die Studierenden nicht nur als Entwickler kreativ werden, sondern in denen sie auch die besonderen Merkmale der Koordination von vielen Projektbeteiligten erleben. Darüber hinaus sollen mehrere Aspekte in IT- Systems Engineering im Projekt vorkommen, z.B. Modellierung, Entwurf, Programmierung, Qualitätssicherung.
( 4) Projekte werden bewertet( ,, mit Erfolg" ,, ohne Erfolg") aber nicht benotet.
§ 12 Seminarveranstaltungen
Jeder Studierende muss eine benotete SeminarVeranstaltung mit mindestens zwei Semesterwochenstunden belegen.
7 Softwarebasissysteme
Betriebssysteme
Softwarebasissysteme I bis III
§ 10 Vertiefungsbereiche
1 mal 6 3 mal 6
( 1) Jeder Studierende muss zwei Vertiefungsbereiche aus einem Angebot von mindestens vier Vertiefungsbereichen auswählen. Die angebotenen Vertiefungsbereiche und die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsbereichen werden durch Aushang geregelt.
( 2) In beiden gewählten Vertiefungsbereichen sind insgesamt Lehrveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden zu absolvieren. In jedem der zwei gewählten Vertiefungsbereiche sind Lehrveranstaltungen im Umfang
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§ 13 Bachelorarbeit
( 1) Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums. Ihre Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Bachelorarbeiten müssen durch Anbietungsberechtigte gemäß§ 5 betreut werden. Themen für Bachelorarbeiten werden durch Aushang bekannt gegeben; die Themenstellung sollte in der Regel aus einem Projekt entsprechend§ 11 erwachsen. Das Ergebnis der Bachelorarbeit ist in einer Ausarbeitung zu dokumentieren. Bachelorarbeiten sind benotet und sollen in einem Zeitraum von zwei Monaten nach Abgabe von zwei Gutachterinnen/ Gutachtern bewertet werden.
( 2) Bachelorarbeiten können praktische oder theoretische Arbeiten im Bereich in IT- Systems Engineering sein. Sie können als Einzel- oder Gruppenarbeit durchgeführt werden. Falls Bachelorarbeiten in der Gruppe durchgeführt werden, so muss die jeweilige Einzelleistung der beteiligten Studierenden klar erkennbar sein. Insbesondere hat jeder einzelne Studierende eine Ausarbeitung anzuferti