Heft 
(2005) 2
Seite
46
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4. Ökonomische und rechtliche Grundlagen 5. Grundlagen in IT- Systems Engineering 6. Softwaretechnologie

7. Softwarebasissysteme 8. Freie Themen

von mindestens 6 Semesterwochenstunden zu ab­solvieren.

§ 9 Kern- Lehrveranstaltungen

( 1) Zur Abdeckung der Themenkomplexe sind bestimmte Lehrveranstaltungen verpflichtend vor­geschrieben. Diese Lehrveranstaltungen werden als Kern- Lehrveranstaltungen bezeichnet. Zum The­menkomplex Freie Themen gibt es keine Kern­Lehrveranstaltungen. In den Kern- Lehrveran­staltungen gibt es grundsätzlich keine unbenoteten Leistungspunkte.

( 2) Im Folgenden sind die Themenkomplexe 1 bis 7 ( s.§8) und die jeweils abzudeckenden Kern­Lehrveranstaltungen mit ihren zugeordneten Leis­tungspunkten aufgelistet:

1 Mathematik:

Leistungspunkte

2 mal 6

Mathematik I und II

2 Theoretische Grundlagen der Informatik: Theoretische Informatik I und II

2 mal 6

3 Technische Grundlagen der Informatik: Technische Informatik

1 mal 6

4 Ökonomische und rechtliche Grundlagen

Ökonomische und

rechtliche Grundlagen I und II

2 mal 6

5 Grundlagen in IT- Systems Engineering: Programmiertechnik I und II

2 mal 6

Modellierung I und II

2 mal 6

6 Softwaretechnologie

Softwaretechnik I und II

2 mal 6

Softwarearchitektur

1 mal 6

§11 Projektarbeit

( 1) Bestandteil des Bachelorstudiums ist ein Projekt 12 Semesterwochenstunden im Umfang von ( SWS). Das Projekt kann in einem Semester oder zwei aufeinanderfolgenden Semestern bearbeitet werden. In der Regel wird das Projekt im fünften und/ oder sechsten Studiensemester durchgeführt.

( 2) Es sind keine Individualprojekte, d.h. es gibt nicht pro Studierenden ein Projekt. Vielmehr wer­den Gruppen gebildet, die von Anbietungsberech­tigten gemäß§ 5 geleitet werden. Die Mitglieder einer Gruppe wirken alle in unterschiedlichen Rol­len an dem Projekt mit.

( 3) Es handelt sich um praxisnahe Projekte, bei denen die Studierenden nicht nur als Entwickler kreativ werden, sondern in denen sie auch die be­sonderen Merkmale der Koordination von vielen Projektbeteiligten erleben. Darüber hinaus sollen mehrere Aspekte in IT- Systems Engineering im Projekt vorkommen, z.B. Modellierung, Entwurf, Programmierung, Qualitätssicherung.

( 4) Projekte werden bewertet( ,, mit Erfolg" ,, ohne Erfolg") aber nicht benotet.

§ 12 Seminarveranstaltungen

Jeder Studierende muss eine benotete Seminar­Veranstaltung mit mindestens zwei Semesterwo­chenstunden belegen.

7 Softwarebasissysteme

Betriebssysteme

Softwarebasissysteme I bis III

§ 10 Vertiefungsbereiche

1 mal 6 3 mal 6

( 1) Jeder Studierende muss zwei Vertiefungsberei­che aus einem Angebot von mindestens vier Vertie­fungsbereichen auswählen. Die angebotenen Ver­tiefungsbereiche und die Zuordnung von Lehrver­anstaltungen zu den Vertiefungsbereichen werden durch Aushang geregelt.

( 2) In beiden gewählten Vertiefungsbereichen sind insgesamt Lehrveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden zu absolvieren. In jedem der zwei gewählten Vertie­fungsbereiche sind Lehrveranstaltungen im Umfang

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§ 13 Bachelorarbeit

( 1) Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums. Ihre Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Bachelorarbeiten müssen durch Anbie­tungsberechtigte gemäß§ 5 betreut werden. The­men für Bachelorarbeiten werden durch Aushang bekannt gegeben; die Themenstellung sollte in der Regel aus einem Projekt entsprechend§ 11 erwach­sen. Das Ergebnis der Bachelorarbeit ist in einer Ausarbeitung zu dokumentieren. Bachelorarbeiten sind benotet und sollen in einem Zeitraum von zwei Monaten nach Abgabe von zwei Gutachterin­nen/ Gutachtern bewertet werden.

( 2) Bachelorarbeiten können praktische oder theo­retische Arbeiten im Bereich in IT- Systems Engi­neering sein. Sie können als Einzel- oder Gruppen­arbeit durchgeführt werden. Falls Bachelorarbeiten in der Gruppe durchgeführt werden, so muss die jeweilige Einzelleistung der beteiligten Studieren­den klar erkennbar sein. Insbesondere hat jeder einzelne Studierende eine Ausarbeitung anzuferti­