Heft 
(2005) 2
Seite
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gen, aus der der eigene Beitrag hervorgeht. Jeder Studierende eines in der Gruppe durchgeführten Bachelorprojekts ist getrennt von den anderen Gruppenmitgliedern zu bewerten.

( 3) Die Regelung in§ 36 Abs. 9 gilt entsprechend.

§ 14 Musterstudienplan

Die Grafik zeigt die empfohlene Verteilung der Kernlehrveranstaltungen, des Vertiefungs- und Projektbereichs sowie der Bachelorarbeit auf das Bachelorstudium.

B1

B2

B3

B4

4 SWS

( 6 LP)

Programmier­technik I

Programmier­technik II

Software­architektur

4 SWS ( 6 LP)

Modellierung| Modellierung II

Software­technik I

4 SWS ( 6 LP)

Technische Informatik

Betriebs­systeme

Software­basissysteme|

4 SWS ( 6 LP)

Mathematik I Mathematik II

Software­

B5

B6

28 SWS Vertiefung

16 SWS in mindestens zwei Themenkomplexen zu je mindestens 6 SWS - 12 SWS Projekt

Software­technik II

Software­

basissysteme Il basissysteme III

4 SWS

Theoretische

( 6 LP) Informatik I

Theoretische Informatik Il

Ökonom. und rechtliche Grundlagen I

Ökonom. und

rechtliche Grundlagen II

Bachelor­Arbeit

III. Masterstudium( ,, Graduate Program")

§ 15 Ziel des Masterstudiums

nen

-

Die Masterabsolventinnen und-absolventen sollen darauf vorbereitet sein, später in Führungspositio­typischerweise als Systemarchitekten oder Projektleiter- hineinzuwachsen. Daher spielen die arbeitsteiligen Prozesse der Entwicklung, Vertei­lung und Nutzung von Softwaresystemen im Mas­terstudium eine wichtige Rolle. Neben vertieften Fachkenntnissen der Softwaretechnik werden auch weitere Schlüsselkompetenzen( Soft Skills) vermit­telt, die einen wichtigen Anteil bei der erfolgrei­chen Leitung großer Softwareprojekte besitzen. Beim Eintritt in das Masterstudium wird vorausge­setzt, dass die Studierenden bereits eine einschlägi­ge produktorientierte akademische Ausbildung absolviert haben. Aufgrund seiner Wissenschafts­

orientierung eignet sich das Masterstudium auch als zweite Stufe einer wissenschaftlichen Laufbahn.

§ 16 Themengebiete

Das Masterstudium ist an Themengebieten orien­tiert, welche sich in Basisthemengebiete und Ver­tiefungsgebiete untergliedern. Die Basisthemenge­biete bilden die Grundlage des Masterstudiums. Die Basisthemengebiete sind

Software Engineering Soft Skills.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Vertiefungs­gebieten, von denen mindestens drei anzubieten sind. Die jeweils aktuellen Vertiefungsgebiete wer­den durch Aushang bekannt gegeben. Für jede Lehrveranstaltung des Masterstudiums wird min­

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