( z.B. Videoaufzeichnungen) oder hospitieren im Ausland an einer Schule. Die theoretischen Kenntnisse zur Kommunikation im Unterricht werden vertieft. Es erfolgt auch eine Einführung in die für die Altersgruppe angemessene Umgangssprache. Qualifikationsziele: Beherrschen der Unterrichtssprache, Gesprächsfähigkeit mit Kindern Prüfungsmodalitäten: unbenotet, Analyse einer Unterrichtsstunde oder Essay.
Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lernfeld Arbeitslehre für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie das Lernfeld Arbeitslehre und das Fach Technik für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen sowie in Erweiterungsund Ergänzungsstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 17. Juni 2004
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), am 17. Juni 2004 folgende Ordnung erlassen: ¹
Inhalt
I. Allgemeiner Teil
§1
§2
§3
§ 4
2345
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
§ 5 Studien- und Lehrformen
§6
§7
§ 8
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Leistungen Leistungspunkte
Leistungserfassungsprozess Belegung von Lehrveranstaltungen
§9
$ 10
§ 11
§ 12
§ 13
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen
Notenskala
III. Masterstudium und Ergänzungsstudium
Ziel des Masterstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 20
§ 21
§ 22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23 § 24
Masterarbeit
Abschluss des Masterstudiums
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
§ 25 §26 § 27
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums ( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004( GVBl. I S. 7) findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen( LSIP) sowie für das Lehramt an Gymnasien( LAG) statt.
( 2) Das Studium bereitet durch fachwissenschaftliche und fachdidaktische Lehrveranstaltungen auf die Tätigkeit einer Lehrkraft im Lernfeld Arbeitslehre mit den Gegenstandsbereichen WirtschaftTechnik- Haushalt- Beruf und auf die Lehrtätigkeit im Fach Technik der gymnasialen Oberstufe vor. Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Schulstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Fachunterricht zu gestalten.
( 3) Das Studium befähigt die Studierenden, selbstständig Kompetenzen zur Gestaltung einer arbeitsorientierten technisch- ökonomischen Allgemeinbildung zu erwerben. Im Mittelpunkt steht die Durchdringung der engen Wechselbeziehungen zwischen den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Veränderungen der Arbeitswelt. Die Studierenden eignen sich Grundlagen unserer materiellen Kultur an und können diese bei der Gestaltung von Lehr- Lernprozessen fachdidaktisch reduzieren und transformieren.
§ 14 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium Ziel des Bachelorstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 15
§ 16
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
§ 2 Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden MasterStudium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
( davon: Bachelorarbeit
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.
2. Fach
84
95 Leistungspunkte
6 Leistungspunkte)
70 Leistungspunkte