Heft 
(2005) 3
Seite
84
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( z.B. Videoaufzeichnungen) oder hospitieren im Ausland an einer Schule. Die theoretischen Kennt­nisse zur Kommunikation im Unterricht werden vertieft. Es erfolgt auch eine Einführung in die für die Altersgruppe angemessene Umgangssprache. Qualifikationsziele: Beherrschen der Unterrichts­sprache, Gesprächsfähigkeit mit Kindern Prü­fungsmodalitäten: unbenotet, Analyse einer Unter­richtsstunde oder Essay.

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lernfeld Arbeitslehre für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bil­denden Schulen sowie das Lernfeld Ar­beitslehre und das Fach Technik für das Lehramt an Gymnasien in Lehramts­studiengängen sowie in Erweiterungs­und Ergänzungsstudiengängen an der Universität Potsdam

Vom 17. Juni 2004

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), am 17. Juni 2004 folgende Ordnung erlassen: ¹

Inhalt

I. Allgemeiner Teil

§1

§2

§3

§ 4

2345

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums

Abschlussgrade

§ 5 Studien- und Lehrformen

§6

§7

§ 8

Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

Anerkennung von Leistungen Leistungspunkte

Leistungserfassungsprozess Belegung von Lehrveranstaltungen

§9

$ 10

§ 11

§ 12

§ 13

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen

Notenskala

III. Masterstudium und Ergänzungsstudium

Ziel des Masterstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 20

§ 21

§ 22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23 § 24

Masterarbeit

Abschluss des Masterstudiums

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

§ 25 §26 § 27

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums ( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004( GVBl. I S. 7) findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundar­stufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen( LSIP) sowie für das Lehramt an Gymna­sien( LAG) statt.

( 2) Das Studium bereitet durch fachwissenschaftli­che und fachdidaktische Lehrveranstaltungen auf die Tätigkeit einer Lehrkraft im Lernfeld Arbeits­lehre mit den Gegenstandsbereichen Wirtschaft­Technik- Haushalt- Beruf und auf die Lehrtätigkeit im Fach Technik der gymnasialen Oberstufe vor. Im Studium sollen die Studierenden befähigt wer­den, in den Schulstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Fachunterricht zu gestalten.

( 3) Das Studium befähigt die Studierenden, selbst­ständig Kompetenzen zur Gestaltung einer arbeits­orientierten technisch- ökonomischen Allgemeinbil­dung zu erwerben. Im Mittelpunkt steht die Durch­dringung der engen Wechselbeziehungen zwischen den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Veränderungen der Arbeitswelt. Die Studierenden eignen sich Grundlagen unserer mate­riellen Kultur an und können diese bei der Gestal­tung von Lehr- Lernprozessen fachdidaktisch redu­zieren und transformieren.

§ 14 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium Ziel des Bachelorstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 15

§ 16

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

§ 2 Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstu­dium und einem darauf aufbauenden Master­Studium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

( davon: Bachelorarbeit

1

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.

2. Fach

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95 Leistungspunkte

6 Leistungspunkte)

70 Leistungspunkte