Heft 
(2005) 4
Seite
153
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§22

Inhalt des Masterstudiums

( 1) Im Masterstudium für das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Lehrveranstal­tungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

Makromodul I. Philosophie( 4 SWS; 10 LP) Modul

Mikromodule

nen

SWS

LP

3

I.3 Praktische I.3a Praktische Phi- 2 Philosophie losophie( aber nicht

Makromodul II. Religionswissenschaft( 4 SWS; 6 o.

10 LP) Modul

II.3

Mikromodule

SWS

LP

3

Themen II.3a Grundfragen 2

der Religio- der Religionen II.

II.3b Religionstheo- 2 rie oder Religiöse Ausdrucksformen

3

Ethik)

schriftliche Arbeit

1 schriftliche Arbeit zu Modul II.3

-

0 o. 4

I.3b Anwendungs- 2

3

bezogene Fragen der

praktischen Philoso­

phie

schriftliche Arbeit

1 schriftliche Arbeit zu Modul I.3

4

daktischer

Makromodul III. Fachdidaktik( 2 SWS; 0 o. 5 LP):

Mikromodule

Modul III.2 Vertie- III.2.a Ausgewählte 2 fung fachdi- Themen der Fachdi­daktik LER

SWS

LP

0 o. 2

Makromodul II. Religionswissenschaft( 4 SWS; 10

Fragestellun­

gen

LP)

Modul

Mikromodule

II.3 Themen II.3a Grundfragen 2

SWS

LP

3

der Religio- der Religionen II.

nen

II.3b Religionstheo- 2

3

rie oder Religiöse

Ausdrucksformen

schriftliche Arbeit

1 schriftliche Arbeit zu Modul II.3

-

4

Makromodul III. Fachdidaktik( 2 SWS; 5 LP):

Modul

Mikromodule

SWS

LP

2

III.2 Vertie- III.2.a Ausgewählte 2

fung fachdi- Themen der Fachdi­

daktischer

daktik LER

Fragestellun­

schriftliche Arbeit

1 schriftliche Arbeit zu Modul III.2.a

-

0 o. 3

Im Masterstudiengang LER für das erste Fach für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstu­fe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen kann entweder eine schriftliche Hausarbeit im Modul Praktische Philosophie oder im Modul Themen der Religionen II oder das Modul Fachdi­daktik entfallen.

Insgesamt: 20 oder 21 LP

( 3) Das Praxissemester liegt im 2. Semester des Masterstudiums im Umfang von 20 LP, davon sind 2 LP für die fachdidaktische Begleitung des Prakti­kums vorgesehen. Weiteres regelt die Praktikum­sordnung.

gen

schriftliche

1 schriftliche Arbeit

-

Arbeit

zu Modul III.2.a

Insgesamt: 25 LP

3

( 2) Im Masterstudium für das erste Fach im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

Makromodul I. Philosophie( 4 SWS; 6 o. 10 LP) Mikromodule

Modul

SWS

LP

3

1.3 Praktische I.3a Praktische Phi- 2

Philosophie

schriftliche

Arbeit

losophie( aber nicht

Ethik)

II.3b Anwendungs- 2 bezogene Fragen der praktischen Philoso­phie

1 schriftliche Arbeit

zu Modul I.3

-

3

0 o. 4

§23 Masterarbeit

( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im letz­ten Semester des Masterstudiums geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbständig nach wis­senschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Abschlussarbeit beträgt vier Monate für das Lehramt an Gymnasien und drei Monate für das Lehramt der Sekundarstufe I/ Primarstufe. Das The­ma der Abschlussarbeit und der sich daraus ergeben­de notwendige Untersuchungsaufwand soll innerhalb der festgelegten Frist von vier bzw. drei Monaten zu bewältigen sein. Die Frist beginnt mit dem Tage der

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