sowie ein mündliches Referat und eine schriftsung liche Hausarbeit im Proseminar gefordert. Weitere Anforderungen( z.B. Quelleninterpretation, Rezension, Essay) sind in das Belieben des Dozenten gestellt.
• Das Basismodul ,, Kultur und Geschichte in der Region"( BM- RE) besteht aus einer zweistündigen Vorlesung mit Kolloquium und einem zweistündigen Proseminar zur Regionalgeschichte. Die Anordnung des Moduls innerhalb des Grundstudiums bleibt den Studierenden überlassen. Als Leistungsnachweise sind mindestens die regelmäßige Anwesenheit in der Vorlesung sowie ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit im Proseminar gefordert. Weitere Anforderungen( z.B. Quelleninterpretation, Rezension, Essay) sind in das Belieben des Dozenten gestellt.
• Das Basismodul ,, Staat und Gesellschaft in der Moderne"( BM- MO) besteht aus einer zweistündigen Vorlesung mit Kolloquium und einem zweistündigen Proseminar zur Geschichte des 19. und/ oder 20. Jahrhunderts. Die Anordnung des Moduls innerhalb des Grundstudiums bleibt den Studierenden überlassen. Als Leistungsnachweise sind mindestens die regelmäßige Anwesenheit in der Vorlesung sowie ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit im Proseminar gefordert. Weitere Anforderungen( z.B. Quelleninterpretation, Rezension, Essay) sind in das Belieben des Dozenten gestellt.
.Das Basismodul ,, Fachdidaktik"( BM- FD) vermittelt mit der Vorlesung und dem seminaristischen Teil des Kompetenzkurses I Grundlagen der Fachdidaktik, des weiteren Theorien sowie Modelle historischen Lehrens und Lernens im Kontext von Geschichtskultur und Geschichtsbewusstsein. Es führt außerdem in die Planung, Gestaltung und Analyse von Geschichtsunterricht ein. In Schulpraktischen Übungen bzw. Studien erhalten die Studierenden Gelegenheit, ihre didaktische Eignung zu erproben. Formen der Leistungserfassung sind Klausuren, Referate, eigene Seminargestaltungen sowie unter Anleitung erarbeitete Unterrichtskonzeptionen oder andere didaktisch- methodische Arbeiten. Das fachdidaktische Basismodul soll am Ende des Grundstudiums absolviert werden, weil es ein fachwissenschaftliches Fundament voraussetzt.
( 2) Ergänzungsmodule( EM) im Bachelorstudium
• Das Ergänzungsmodul„ Alte Welt"( EM- AW) besteht jeweils aus einer zweistündigen Vorlesung mit Kolloquium und einem zweistündigen Hauptseminar zu ausgewählten Themen der Geschichte von der Antike bis zur Frühen Neuzeit. Die Anordnung des Moduls im Ergänzungsteil des Bachelorstudiums bleibt den Studierenden überlassen. Gefordert sind mindestens die regelmäßige
Anwesenheit in der Vorlesung sowie ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit im Hauptseminar. Weitere Anforderungen sind in das Belieben des Dozenten gestellt.
• Das Ergänzungsmodul" Staat und Gesellschaft in der Moderne"( EM- MO) besteht jeweils aus einer zweistündigen Vorlesung mit Kolloquium und einem zweistündigen Hauptseminar zur Geschichte des 19. und/ oder 20. Jahrhunderts. Die Anordnung des Moduls im Ergänzungsteil des Bachelorstudiums bleibt den Studierenden überlassen. Es sind mindestens die regelmäßige Anwesenheit in der Vorlesung sowie ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit im Hauptseminar gefordert. Weitere Anforderungen sind in das Belieben des Dozenten gestellt.
• Das Ergänzungsmodul„ Fachdidaktik"( EM- FD) besteht aus dem Kompetenzkurs II. Er dient der Befähigung der Studierenden, lehrplanrelevante fachwissenschaftliche Inhalte fachdidaktisch zu bearbeiten und ein curriculares Verständnis zu entwickeln. Der Kurs im Rang eines Hauptseminars schließt mit einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten bzw. einem produzierten Medium ab.
• Das sechs- bis achtwöchige berufsfeldbezogene Praktikum im Bachelorstudium ist studienbegleitend während des Grundstudiums oder im Ergänzungsteil zu absolvieren. Die Studierenden sollen dabei die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst berufsbezogen anwenden. Die Studierenden sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich und sollen sich um Koordination bzw. Kooperation zwischen der Praxisinstitution und dem Historischen Institut bemühen.
§ 21 Bachelorarbeit
( 1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zum Abschluss des Bachelorstudiums in der Regel im 1. Fach als Hausarbeit geschrieben wird. Die Arbeit soll zeigen, inwieweit ein Kandidat in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten sowie sachgerecht und sprachlich angemessen darzustellen. Mit der Betreuung der Arbeit wird auf Vorschlag des Kandidaten vom Prüfungsamt der Universität Potsdam ein Prüfer betraut. Der Vorschlag begründet keinen Anspruch.
( 2) Die Ausgabe des Themas der Arbeit erfolgt durch den Betreuer gemäß Absatz 1 über das Prüfungsamt der Universität Potsdam. Das Thema kann einen fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Schwerpunkt haben. Der Zeitpunkt der Themenausgabe ist aktenkundig zu machen.
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