Heft 
(2005) 5
Seite
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III. Masterstudium und Ergänzungsstudium

§ 26 Zugangsvoraussetzungen

zum

( 1) Bewerbungen auf Zulassung Masterstudium im Lehramt sind schriftlich beim Prüfungsausschuss des Historischen Instituts einzu­reichen, der auf der Grundlage des Bache­lorzeugnisses über die Zulassung der Bewerber entscheidet. Den Rahmen für die jeweilige Ent­scheidung bildet das verfügbare Kontingent für das Masterstudium.

( 2) Die Zulassung muss versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindes­tens der Nachweis der Studienleistungen gemäß dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nach­holbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.

( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberin­nen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitge­teilt.

§ 27 Ziele

( 1) Im Masterstudium der Lehramtsstudiengänge im Fach Geschichte sollen die Studierenden befä­higt werden, bildungsrelevante Probleme und Per­spektiven des Faches Geschichte wahrzunehmen und mit wissenschaftlichen Methoden diskursiv zu erörtern. Dies bildet die Grundlage für die Teilhabe und selbständige Arbeit an praxisnahen For­schungs- und Entwicklungsarbeiten sowie die selbst- und fremdreflexive Lehrtätigkeit.

( 2) Das Masterstudium führt zum zweiten berufs­qualifizierenden Abschluss für das Lehramtsstudi­um im Fach Geschichte. Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden befähigt werden, die Berei­che und Methoden des Faches Geschichte umfas­send zu überblicken und sich in einem Teilgebiet so zu qualifizieren, dass sie einen eigenen For­schungsbeitrag leisten können. Des weiteren soll geprüft werden, inwieweit sie über die erforderliche professionsbezogene Eignung und Befähigung verfügen. Der Masterabschluss qualifiziert für das Lehramt.

( 3) Das Ergänzungsstudium ist für Bachelorabsol­venten identisch mit dem Studium ihres abge­schlossenen Faches in der gewünschten Abschluss­

art.

§ 28 Inhaltliche Strukturierung des Master­studiums für Geschichte als 1. und 2. Fach, Lehramt an Gymnasien

Im Masterstudium für Geschichte als 1. Fach und 2. Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:

Aus den Graduiertenmodulen, Professional Studies" sind zwei Angebote aus den Berei­chen ,, Alte Welt"( GM- PST AW), Kultur und Geschichte in der Region"( GM- PST RE) oder ,, Staat und Gesellschaft in der Moderne" ( GM- PST MO) zu belegen. Wissenschaftlich besonders befähigte Studierende mit einem Bachelorabschluss von mindestens 2,0 kön­nen ein Angebot aus den, Professional Stu­dies" durch ein Oberseminar aus den Gradu­iertenmodulen, Alte Welt",, Kultur und Ge­schichte in der Region" oder, Staat und Ge­sellschaft in der Moderne" ersetzen. Gefordert sind die regelmäßige Teilnahme an der Vorle­sung und am Kolloquium sowie in der Regel ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit.

Das 8. Semester steht in der Regel als Praxis­semester zur Verfügung. Es wird begleitet von theoriegeleiteten Einführungen und Auswer­tungen als Formen eines lehramtsspezifischen Graduiertenmoduls ,, Fachdidaktik"( GM- FD). Im Rahmen des Kompetenzkurses III bearbei­ten die Studierenden in enger Verbindung mit der Schulpraxis ein professionsbezogenes Thema, das auf der Grundlage der unter­richtspraktischen Erfahrungen im 9. Semester problemorientiert und wissenschaftlich selb­ständig wissenschaftlich weiter bearbeitet werden soll. Formen der Leistungserfassung sind unter anderem die schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten, Seminarbei­träge oder-gestaltungen, Beiträge zum Kollo­quium und zum Workshop sowie Disputation und produzierte Medien.

Aus dem projektbezogenen Modul( GM­PR/ T) ist ein Angebot wahlweise­obligatorisch zu belegen. Eine stärker fach­wissenschaftliche, fachdidaktische oder fach­übergreifende Orientierung liegt im Ermessen der Studierenden. Formen der Leistungserfas­sung richten sich nach dem Charakter des Pro­jekts und werden jeweils vom Dozenten aus­gewiesen.

Das 10. Semester ist der Anfertigung der Masterar­beit vorbehalten. Sie wird mit 20 LP bewertet. Das gilt auch für Geschichte als 2. Fach, Lehramt an Gymnasien.

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