III. Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 26 Zugangsvoraussetzungen
zum
( 1) Bewerbungen auf Zulassung Masterstudium im Lehramt sind schriftlich beim Prüfungsausschuss des Historischen Instituts einzureichen, der auf der Grundlage des Bachelorzeugnisses über die Zulassung der Bewerber entscheidet. Den Rahmen für die jeweilige Entscheidung bildet das verfügbare Kontingent für das Masterstudium.
( 2) Die Zulassung muss versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Nachweis der Studienleistungen gemäß dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§ 27 Ziele
( 1) Im Masterstudium der Lehramtsstudiengänge im Fach Geschichte sollen die Studierenden befähigt werden, bildungsrelevante Probleme und Perspektiven des Faches Geschichte wahrzunehmen und mit wissenschaftlichen Methoden diskursiv zu erörtern. Dies bildet die Grundlage für die Teilhabe und selbständige Arbeit an praxisnahen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie die selbst- und fremdreflexive Lehrtätigkeit.
( 2) Das Masterstudium führt zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss für das Lehramtsstudium im Fach Geschichte. Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden befähigt werden, die Bereiche und Methoden des Faches Geschichte umfassend zu überblicken und sich in einem Teilgebiet so zu qualifizieren, dass sie einen eigenen Forschungsbeitrag leisten können. Des weiteren soll geprüft werden, inwieweit sie über die erforderliche professionsbezogene Eignung und Befähigung verfügen. Der Masterabschluss qualifiziert für das Lehramt.
( 3) Das Ergänzungsstudium ist für Bachelorabsolventen identisch mit dem Studium ihres abgeschlossenen Faches in der gewünschten Abschluss
art.
§ 28 Inhaltliche Strukturierung des Masterstudiums für Geschichte als 1. und 2. Fach, Lehramt an Gymnasien
Im Masterstudium für Geschichte als 1. Fach und 2. Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
Aus den Graduiertenmodulen„, Professional Studies" sind zwei Angebote aus den Bereichen ,, Alte Welt"( GM- PST AW),„ Kultur und Geschichte in der Region"( GM- PST RE) oder ,, Staat und Gesellschaft in der Moderne" ( GM- PST MO) zu belegen. Wissenschaftlich besonders befähigte Studierende mit einem Bachelorabschluss von mindestens 2,0 können ein Angebot aus den„, Professional Studies" durch ein Oberseminar aus den Graduiertenmodulen„, Alte Welt",„, Kultur und Geschichte in der Region" oder„, Staat und Gesellschaft in der Moderne" ersetzen. Gefordert sind die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung und am Kolloquium sowie in der Regel ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit.
Das 8. Semester steht in der Regel als Praxissemester zur Verfügung. Es wird begleitet von theoriegeleiteten Einführungen und Auswertungen als Formen eines lehramtsspezifischen Graduiertenmoduls ,, Fachdidaktik"( GM- FD). Im Rahmen des Kompetenzkurses III bearbeiten die Studierenden in enger Verbindung mit der Schulpraxis ein professionsbezogenes Thema, das auf der Grundlage der unterrichtspraktischen Erfahrungen im 9. Semester problemorientiert und wissenschaftlich selbständig wissenschaftlich weiter bearbeitet werden soll. Formen der Leistungserfassung sind unter anderem die schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten, Seminarbeiträge oder-gestaltungen, Beiträge zum Kolloquium und zum Workshop sowie Disputation und produzierte Medien.
Aus dem projektbezogenen Modul( GMPR/ T) ist ein Angebot wahlweiseobligatorisch zu belegen. Eine stärker fachwissenschaftliche, fachdidaktische oder fachübergreifende Orientierung liegt im Ermessen der Studierenden. Formen der Leistungserfassung richten sich nach dem Charakter des Projekts und werden jeweils vom Dozenten ausgewiesen.
Das 10. Semester ist der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten. Sie wird mit 20 LP bewertet. Das gilt auch für Geschichte als 2. Fach, Lehramt an Gymnasien.
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