Heft 
(2005) 5
Seite
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§ 29 Inhaltliche Strukturierung des Master­studiums für das Lehramt für die Sekun­darstufe I und Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen, 1. Fach

Im Masterstudium für das Lehramt für die Sekun­darstufe I und die Primarstufe sind folgende Anfor­derungen zu erfüllen:

Aus den Graduiertenmodulen ,, Professional Studies" belegen die Studierenden ein Ange­bot aus den Bereichen ,, Alte Welt"( GM- PST AW) ,,, Kultur und Geschichte in der Region" ( GM- PST RE) oder" Staat und Gesellschaft in der Moderne"( GM- PST MO). Gefordert sind unter anderem ein qualifizierter Seminarbei­trag sowie in der Regel eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten oder die Entwicklung von Medien.

Des Weiteren ist aus dem Ergänzungsmodul ,, Fachdidaktik"( EM-FD) der Kompetenzkurs II zu belegen. In diesem Kurs wird ein lehr­planrelevantes Thema unter fachwissenschaft­lichen und fachdidaktischen Aspekten bear­beitet. Gefordert ist die mündliche und schrift­liche Ausarbeitung eines Bausteins des jewei­ligen Themenfeldes gemäß der fachwissen­schaftlichen und didaktischen Analyse sowie des entsprechenden Materialkorpus in Form eines Seminarbeitrages und einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten oder die Entwicklung von Medien.

Aus dem projektbezogenen Modul( P/ T) ist ein Angebot wahlweise- obligatorisch zu bele­gen. Es obliegt den Studierenden, sich stärker fachwissenschaftlich, fachdidaktisch oder fachübergreifend zu orientieren. Zweckmäßi­gerweise sollte dieses Projekt inhaltlich und organisatorisch mit dem Praxissemester ver­bunden werden. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Charakter des jeweiligen Pro­jekts.

der schriftlichen Arbeit vorschlagen. Der Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. Für diese Auf­gabe kommen alle als Prüfer bestätigten Professo­ren und Mitarbeiter des Historischen Instituts in Frage.

( 3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit er­folgt durch den Betreuer über das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen.

( 4) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit im Fach Geschichte beträgt vier Monate. Die Arbeit sollte einen Umfang von 60- 80 Seiten( max. 168 000 Zeichen) nicht überschreiten und in einem begrenz­ten Maße eigene Forschungsergebnisse enthalten. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb eines Monats nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

( 5) Bei Krankheit kann auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die Frist für die Abgabe der Masterarbeit um maximal vier Wochen verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attes­tes erforderlich. Erkennt das Prüfungsamt die Krankheitsgründe an, wird dies dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die Verlängerung entspricht der Krankheitszeit. Überschreitet die Krankheits­dauer vier Wochen, so wird dem Kandidaten ein neues Thema gestellt.

( 6) Die Arbeit wird in deutscher Sprache verfasst. Sie muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wort­laut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entleh­nung kenntlich gemacht werden.

( 7) Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung des Kandidaten beizufügen, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die an­gegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und Zitate kenntlich gemacht hat. Die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.

§30 Masterarbeit

( 1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zum Abschluss des Masterstudiums in einem der beiden studierten Fächer als Hausarbeit geschrieben wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgege­benen Frist ein Problem selbständig nach wissen­schaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Er­gebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema kann aus allen Modulen des Historischen Instituts ge­wählt werden.

( 2) Die Masterarbeit wird von einem Prüfer betreut, der vom Prüfungsamt der Universität Potsdam bestellt wird. Die Kandidaten können den Betreuer

§ 31 Annahme, Bewertung und Verteidigung der Masterarbeit

( 1) Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung( maschinenschriftlich, gebunden und paginiert) beim Prüfungsamt der Universität Pots­dam einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist akten­kundig zu machen. Wird die Arbeit nicht fristge­recht vorgelegt, gilt sie gemäß§ 14 Abs. 1 als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet.

( 2) Die Masterarbeit ist von zwei Prüfern zu begut­achten und zu bewerten. Einer der beiden Prüfer soll derjenige sein, der das Thema gestellt hat. Der

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