§ 29 Inhaltliche Strukturierung des Masterstudiums für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, 1. Fach
Im Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Aus den Graduiertenmodulen ,, Professional Studies" belegen die Studierenden ein Angebot aus den Bereichen ,, Alte Welt"( GM- PST AW) ,,, Kultur und Geschichte in der Region" ( GM- PST RE) oder" Staat und Gesellschaft in der Moderne"( GM- PST MO). Gefordert sind unter anderem ein qualifizierter Seminarbeitrag sowie in der Regel eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten oder die Entwicklung von Medien.
Des Weiteren ist aus dem Ergänzungsmodul ,, Fachdidaktik"( EM-FD) der Kompetenzkurs II zu belegen. In diesem Kurs wird ein lehrplanrelevantes Thema unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Aspekten bearbeitet. Gefordert ist die mündliche und schriftliche Ausarbeitung eines Bausteins des jeweiligen Themenfeldes gemäß der fachwissenschaftlichen und didaktischen Analyse sowie des entsprechenden Materialkorpus in Form eines Seminarbeitrages und einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von etwa 20 Seiten oder die Entwicklung von Medien.
Aus dem projektbezogenen Modul( P/ T) ist ein Angebot wahlweise- obligatorisch zu belegen. Es obliegt den Studierenden, sich stärker fachwissenschaftlich, fachdidaktisch oder fachübergreifend zu orientieren. Zweckmäßigerweise sollte dieses Projekt inhaltlich und organisatorisch mit dem Praxissemester verbunden werden. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Charakter des jeweiligen Projekts.
der schriftlichen Arbeit vorschlagen. Der Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. Für diese Aufgabe kommen alle als Prüfer bestätigten Professoren und Mitarbeiter des Historischen Instituts in Frage.
( 3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt durch den Betreuer über das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen.
( 4) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit im Fach Geschichte beträgt vier Monate. Die Arbeit sollte einen Umfang von 60- 80 Seiten( max. 168 000 Zeichen) nicht überschreiten und in einem begrenzten Maße eigene Forschungsergebnisse enthalten. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb eines Monats nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
( 5) Bei Krankheit kann auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die Frist für die Abgabe der Masterarbeit um maximal vier Wochen verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Erkennt das Prüfungsamt die Krankheitsgründe an, wird dies dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die Verlängerung entspricht der Krankheitszeit. Überschreitet die Krankheitsdauer vier Wochen, so wird dem Kandidaten ein neues Thema gestellt.
( 6) Die Arbeit wird in deutscher Sprache verfasst. Sie muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden.
( 7) Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung des Kandidaten beizufügen, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und Zitate kenntlich gemacht hat. Die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.
§30 Masterarbeit
( 1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zum Abschluss des Masterstudiums in einem der beiden studierten Fächer als Hausarbeit geschrieben wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema kann aus allen Modulen des Historischen Instituts gewählt werden.
( 2) Die Masterarbeit wird von einem Prüfer betreut, der vom Prüfungsamt der Universität Potsdam bestellt wird. Die Kandidaten können den Betreuer
§ 31 Annahme, Bewertung und Verteidigung der Masterarbeit
( 1) Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung( maschinenschriftlich, gebunden und paginiert) beim Prüfungsamt der Universität Potsdam einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Arbeit nicht fristgerecht vorgelegt, gilt sie gemäß§ 14 Abs. 1 als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet.
( 2) Die Masterarbeit ist von zwei Prüfern zu begutachten und zu bewerten. Einer der beiden Prüfer soll derjenige sein, der das Thema gestellt hat. Der
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