ter/ innen abschließend, wobei das studentische Mitglied nur über eine beratende Stimme verfügt.
( 7) Eine mit ,, nicht ausreichend"( 5.0) bewertete Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt wer
den.
( 8) Bei Krankheit kann auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die Frist für die Abgabe der Bachelorarbeit verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich, erkennt der Prüfungsausschuss die Krankheitsgründe, an, wird dies der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die Verlängerung entspricht der Krankheitszeit.
( 9) Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Sie kann nach Maßgabe der fachspezifischen Bestimmungen in einer anderen Sprache abgefasst werden. Die Entscheidung darüber wird gegebenenfalls mit der Themenerteilung durch den Prüfungsausschuss getroffen. Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Kandidatin oder der Kandidat fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.
( 10) Die Bachelorarbeit darf nicht, auch nicht auszugsweise, für eine andere abgeschlossene Prüfung angefertigt worden sein.
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 Abs. 1 bzw. 2 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs. 1 erfolgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Bereichen gemäß§ 2 Abs. 2 bzw. 3 sowie der Nachweis über eine Lehrveranstaltung Sprecherziehung, der DRK- Grundschein und der Rettungsschwimmer- Nachweis erbracht wurden.
dem Bachelorstudium aufbauenden Studiengang und qualifiziert für ein Lehramt. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, ob der Kandidat/ die Kandidatin die Themen, Inhalte und schulmethodischen Bereiche des Lehramtes Sport umfassend überblickt.
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstudiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Bachelor- Abschluss im Sinne dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§22
Inhalt des Masterstudiums
( 1) Im Masterstudium für das„, Lehramt an Gymnasien" sind folgende Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:
Aufbaumodule folgender Themen:
A- Körper verstehen und trainiere AM01:
Körper verstehen und trainieren 5,0 LP
B- Bewegung und Spiel lehren und lernen
AM02: Spezielle theoretische und praktische Probleme der Sportarten
7,0 LP
C- Sport organisieren
AM03- a: Sportpraktische Erprobungsfelder
3,0 LP
WP1
AM03- b: Schulsport als Organisationsform
3,0 LP
WP¹
D- Sport unterrichten
III.
Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 20 Ziel des Masterstudiums
Der akademische Grad Master of Arts bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums für das Lehramt im Fach Sport in einem auf
AM04: Sport differenziert unterrichten ' WP= Wahlpflichtmodul
10,0 LP
( 2) Im Masterstudium für„, Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstu
249