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rungs- und Ergänzungsstudien sind mit den Anforderungen für den vergleichbaren Studiengang im Direktstudium prinzipiell identisch( s.§ 18 Abs. 2 und§ 24 Abs. 2). Spezielle Kurse können bei entsprechendem Bedarf und nach kapazitärer Prüfung durch Beschluss des Institutsrates eingerichtet werden.
§ 3
Gliederung und Dauer des Studiums
( 1) Das Studium besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium. Ein Lehramt kann nur nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelor- und eines Masterstudiums im Fach Deutsch erworben werden.
( 2) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium beträgt für alle Lehrämter 6 Semester.
Die Regelstudienzeit für das Masterstudium beträgt:
für das LG Deutsch: 4 Semester
- für das LSI/ P Deutsch: 3 Semester
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik
und berufsfeldbezogenes Fachmodul) 90(-1) LP 2. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul) Erziehungswissenschaften
Bachelorarbeit
70 LP
15 LP 6 LP 180 LP
Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt: 1. Fach( einschließlich Fachdidaktik
und berufsfeldbezogenes Fachmodul) 70(-1) LP 2. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul) Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich
Bachelorarbeit
70 LP 15 LP
20 LP
6 LP
180 LP
Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik)
25 LP
2. Fach( einschließlich Fachdidaktik)
25 LP
Erziehungswissenschaften
30 LP
Praktikum
20 LP
20 LP
120 LP
Masterarbeit
Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik) Primarstufenspezifischer Bereich
20 LP 10 LP
Erziehungswissenschaften
Praktikum Masterarbeit
§ 4 Abschlussgrade
25LP
20 LP
15 LP 90LP
Der jeweilige Abschlussgrad richtet sich im Lehramtsstudium nach dem 1. Fach. Ist Deutsch das 1. Fach, verleiht die Universität durch die Philosophische Fakultät die Grade„ Bachelor of Arts" oder ,, Master of Arts", abgekürzt als„ B.A." bzw. ,, M.A."
§5
Studien- und Lehrformen
Das Studium setzt die regelmäßige Teilnahme und kontinuierliche aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
Vorlesungen( V)
Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Stoff-, Themen- oder Problembereiche. Sie führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine begleitende und ergänzende Lektüre unbedingt notwendig. Grundkurse( GK)
wahl
Grundkurse sind obligatorische oder obligatorische Veranstaltungen, die einen einführenden Charakter besitzen. Sie sollen zu Beginn des Studiums besucht werden. Hier erhalten die Studierenden einen Einblick in grundlegende Arbeitsfelder und Methoden des Fachs. Außerdem werden sie mit Formen wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht. Je nach Spezifik des Grundkurses kann dieser auch mehr vertiefenden Charakter haben. In diesem Fall werden die Studierenden dazu befähigt, unter Anleitung selbst aktiv die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien zu spezifizieren, systematisch zu entfalten und methodisch zu bearbeiten. Hauptseminare( HS)
Hauptseminare sind wahl- obligatorische Veranstaltungen mit vertiefendem Charakter. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, unter Anleitung selbst aktiv die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien zu spezifizieren, systematisch zu entfalten und methodisch zu bearbeiten. Proseminare( PS)
Proseminare sind frei wählbare Veranstaltungen, in denen die Auseinandersetzung mit ausgewählten Themenbereichen ergänzt und vertieft wird. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, selbständig und stärker eigenverantwortlich die für die
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