§ 8
Nachteilsausgleich
( 1) Weisen Studierende nach, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem/ der Studierenden und dem/ der Prüfer/ in Maßnahmen fest, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können.
( 2) Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit/ Behinderung des/ der Studierenden die Krankheit/ Behinderung und die dazu notwendige alleinige Betreuung eines/ einer nahen Angehörigen gleich. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
( 3) Studierende, die mit einem Kind, für das ihnen die Personenfürsorge zusteht, im selben Haushalt leben, sind berechtigt, einzelne Prüfungsleistungen und Hochschulprüfungen nach Ablauf der in den Prüfungsordnungen hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen. Entsprechendes gilt für die Fristen zur Erbringung von Studienleistungen sowie für Wiederholungsprüfungen. Fristen können nur um bis zu zwei Semester verlängert werden. Die Berechtigung erlischt mit dem Ablauf des Semesters, in dem die in Satz 1 genannten Voraussetzungen entfallen. Die Inanspruchnahme dieser Regelung erfolgt auf Antrag. Über Einzelfallregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 9
Anerkennung von Leistungen
( 1) Leistungen, welche Studierende außerhalb der Bachelor- und Masterstudiengänge des Faches Germanistik der Universität Potsdam erbracht haben und nachweisen, werden anerkannt, wenn Gleich- oder Höherwertigkeit im Vergleich zu entsprechenden Leistungen im Lehramtsstudiengang Deutsch an der Universität Potsdam besteht. Den Antrag auf Anerkennung stellen die Studierenden beim Prüfungsausschuss.
diese Note übernommen. Andernfalls bleiben die anerkannten Leistungspunkte unbenotet.
( 4) Leistungspunkte anderer Punktsysteme werden umgerechnet. Die Umrechnungen werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt.
§ 10 Gliederung des Faches
Das Institut für Germanistik gliedert sich in die Abteilungen Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft( einschließlich Deutsch als Fremdsprache). Zu jeder Abteilung gehört eine entsprechende Fachdidaktik( Literaturdidaktik und Sprachdidaktik).
§ 11 Modularisierung
( 1) Das Studium basiert auf dem Prinzip der Modularisierung der Lehrinhalte. Ein Modul ist ein inhaltlich bestimmter und zeitlich umgrenzter Verbund von Lehrveranstaltungen. Entsprechend der Spezifik des Faches und der Funktion der Module im Studienablauf werden Module auf unterschiedlichen Ebenen unterschieden: einerseits Modulbereiche und andererseits Grund-, Aufbau- und Erweiterungsmodule. Diese können einem Modulbereich entsprechen oder sich aus unterschiedlichen Modulbereichen zusammensetzen.
( 2) Für das Studium der Lehramtsstudiengänge am Institut für Germanistik sind folgende Modulbereiche vorgesehen:
100
110
120
130
140
Modulbereiche
der Literaturwissen
schaft( Germanistik)
Literatur und Literaturgeschichte
Textanalyse und Interpretation( Poetik, Ästhetik, Hermeneutik)
Literaturen, Medien und Kulturen( Literatur und Öffentlichkeit; Literatur zwischen anderen Künsten, Medien und Disziplinen, Literaturen und Kulturen im Vergleich) Literaturtheorie und Wissenschaftsge
schichte( Theorien, Methoden, Modelle)
200
Modulbereiche der Germanistischen Linguistik
210
Deutsche Sprache der Gegenwart I ( Grammatik und Wortschatz)
220
Deutsche Sprache der Gegenwart II( Text,
Gespräch, Varietäten)
( 2) Bei Anerkennung einer Leistung wird jeweils die Anzahl der erreichten Leistungspunkte festgestellt.
230
Geschichte der deutschen Sprache
240
Sprachwissenschaft( Geschichte, Anwen
( 3) Falls die anerkannte Leistung benotet ist und die Note aus einer Skala stammt, die auf die in dieser Ordnung verwendete Notenskala abbildbar ist, wird
276
400
410
dungen, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache)
Modulbereiche der Fachdidaktiken
Theoretische und praktische Grundlagen der Literaturdidaktik