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Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Biologie an der Universität Potsdam
Vom 21. Oktober 2004
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) am 21. Oktober 2004 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Biologie erlassen: ¹
Inhalt
I.
Allgemeiner Teil
§1 Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
12345
§2
§3
§ 4
LSSSSSs essess esses esses
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
§ 5 Studien- und Lehrformen
Lehrveranstalter/ innen
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Leistungen
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für das Fach Biologie in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Fachunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges biologisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare praktische Fertigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu werten und in der Schule zu vermitteln.
§2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium. Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums und das Ergänzungsstudium im Masterstudium angesiedelt.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt Biologie an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
§6
§7
§ 8
§ 9
§ 10
Leistungspunkte
§ 11
Prüfer/ innen, Beisitzer/ innen
§ 12
Leistungserfassungsprozess
§ 13
Freiversuch
§ 14
Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 15
Notenskala
§ 16
§ 17
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung
II.
Bachelorstudium und Erweiterungsstu
dium
§ 18
Ziel des Bachelorstudiums
1. Fach
95 LP
§ 19
Zugangsvoraussetzungen
( davon: Bachelorarbeit
6 LP)
§ 20
Inhalt des Bachelorstudiums
2. Fach
§ 21
Bachelorarbeit
Erziehungswissenschaften
70 LP 15 LP
,
§ 22
Abschluss des Bachelorstudiums
180 LP
III.
§ 23
Ziel des Masterstudiums
§ 24
§ 25
Inhalt des Masterstudiums
Masterstudium und Ergänzungsstudium
Zugangsvoraussetzungen
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
§ 26
Masterarbeit
§ 27
Abschluss des Masterstudiums
1. Fach
75 LP
( davon: Bachelorarbeit
6 LP)
IV.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
2. Fach
70 LP
§ 28
Ungültigkeit der Graduierung
§ 29
Übergangsbestimmungen
Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich
15 LP
20 LP
§ 30
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
180 LP
Anlage 1: Beschreibung der Module
Anlage 2: Studienverlaufspläne
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2005.
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