Heft 
(2005) 8
Seite
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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

verleiht die Universität Potsdam durch die Mathema­tisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Educati­on", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

25 LP

25 LP

30 LP

20 LP

§ 5

20 LP

120 LP

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Se­kundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbil­denden Schulen gliedert sich wie folgt:

Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitar­beit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor­und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

- Vorlesungen( V)

dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heran­ziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtli­cher Form dargestellt.

1. Fach

20 LP

Primarstufenspezifischer Bereich

10 LP

Erziehungswissenschaften

25 LP

Praktikum

20 LP

Masterarbeit

15 LP

- Seminare( S)

90 LP

§3 Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums be­trägt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden zunächst die grundlegenden Methoden, Fragestel­lungen, Fakten und Theorien der Fachwissenschaft vermittelt. Eine intensive fachdidaktische Ausbil­dung dient dem Ziel, das erworbene Wissen berufs­feldspezifisch anwenden und vermitteln zu können.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekun­darstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst ein­zelne Fachmodule, die sowohl der weiteren Vertie­fung der fachspezifischen Ausbildung als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidakti­scher Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienver­laufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der Prüfungsausschussvorsitzende oder von ihm/ ihr benannte Personen Hilfe.

§ 4 Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Biologie das erste Fach

dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomple­xe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.

- Übungen( Ü)

sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt wer­den. Übungen können folgende Inhalte haben( i) die selbständige Lösung von theoretischen oder prakti­schen Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen,( ii) fachspezifische und fachdidaktische Geländeübungen bzw. Exkursionen, ( iii) schulpraktische Übungen.

- Praktika( P)

dienen der Vertiefung des Fachwissens durch An­eignung und Anwendung fachspezifischer Arbeits­methoden.

§ 6

Lehrveranstalter/ innen und Modulkoor­

dinator/ in

( 1) Soweit in dieser Studien- und Prüfungsordnung der Begriff der Lehrveranstalter/ innen verwendet wird, unterfallen diesem Begriff die Hochschulleh­rer/ innen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sowie Hochschul­lehrer/ innen die gemeinsam von der Universität Potsdam mit außeruniversitären Einrichtungen beru­fen sind und Hochschullehrer/ innen anderer Univer­sitäten soweit sie Pflicht- oder Wahlpflichtveranstal­tungen in den Bachelor- oder Masterstudiengängen für das Lehramt Biologie anbieten. Andere Personen können vom Prüfungsausschuss und nach Zustim­mung des Institutsrates des Instituts für Biochemie und Biologie als Lehrveranstalter/ innen zugelassen werden. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht zu Beginn jedes Studienjahres eine Liste der Lehrveran­stalter/ innen. Da Prüfungen studienbegleitend erfol­gen, sind Lehrveranstalter/ innen gleichzeitig Prüfer der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen.

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