( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".
2. Fach
Erziehungswissenschaften
Praktikum
Masterarbeit
25 LP
25 LP
30 LP
20 LP
§ 5
20 LP
120 LP
( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
Studien- und Lehrformen
Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vorund Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
- Vorlesungen( V)
dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
1. Fach
20 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
10 LP
Erziehungswissenschaften
25 LP
Praktikum
20 LP
Masterarbeit
15 LP
- Seminare( S)
90 LP
§3 Dauer des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden zunächst die grundlegenden Methoden, Fragestellungen, Fakten und Theorien der Fachwissenschaft vermittelt. Eine intensive fachdidaktische Ausbildung dient dem Ziel, das erworbene Wissen berufsfeldspezifisch anwenden und vermitteln zu können.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule, die sowohl der weiteren Vertiefung der fachspezifischen Ausbildung als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.
( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der Prüfungsausschussvorsitzende oder von ihm/ ihr benannte Personen Hilfe.
§ 4 Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Biologie das erste Fach
dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.
- Übungen( Ü)
sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Übungen können folgende Inhalte haben( i) die selbständige Lösung von theoretischen oder praktischen Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen,( ii) fachspezifische und fachdidaktische Geländeübungen bzw. Exkursionen, ( iii) schulpraktische Übungen.
- Praktika( P)
dienen der Vertiefung des Fachwissens durch Aneignung und Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden.
§ 6
Lehrveranstalter/ innen und Modulkoor
dinator/ in
( 1) Soweit in dieser Studien- und Prüfungsordnung der Begriff der Lehrveranstalter/ innen verwendet wird, unterfallen diesem Begriff die Hochschullehrer/ innen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sowie Hochschullehrer/ innen die gemeinsam von der Universität Potsdam mit außeruniversitären Einrichtungen berufen sind und Hochschullehrer/ innen anderer Universitäten soweit sie Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen in den Bachelor- oder Masterstudiengängen für das Lehramt Biologie anbieten. Andere Personen können vom Prüfungsausschuss und nach Zustimmung des Institutsrates des Instituts für Biochemie und Biologie als Lehrveranstalter/ innen zugelassen werden. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht zu Beginn jedes Studienjahres eine Liste der Lehrveranstalter/ innen. Da Prüfungen studienbegleitend erfolgen, sind Lehrveranstalter/ innen gleichzeitig Prüfer der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen.
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