Heft 
(2005) 10
Seite
384
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5 Basismodul Vermittelnde Pädagogische Praxis ( Berufsfeldbezogenes Fachmodul)

( 5 BM

VPP)

Leistungspunkte/ SWS:

-

LG 1. Fach: 9 LP( 2. Sem. 3 LP benotet); LG 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: 6 LP( 2. Sem. 3 LP benotet) LG 1. Fach: Pflicht 4 SWS: Seminar und Schulpraktische Übungen( SPÜ)

Wahlpflicht: 2 SWS Übung oder Seminar

LG 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: Pflicht 4 SWS: Seminar und SPÜ

Veranstaltungsformen: Übung und Seminar mit verschiedenen Schwerpunkten musikalischen Arbeitens an der Schule. Seminar mit begleitenden Schulpraktischen Studien

Inhalte/ Ziele

Die Grundlagen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Musikunterricht einschließlich von musika­lischen Arbeitsgemeinschaften, Spezialklassen Musik und anderen Formen musikalischen Arbeitens an allgemein bildenden Schulen werden vermittelt und in der Schulpraxis angewendet. Die Schulpraktischen Übungen orientieren sich an aktuellen Erfordernissen der Schulpraxis und beziehen ausdrücklich schulstufenrelevante Aspekte ein.

Prüfungen/ Leistungsnachweise:

Pflichtseminar: Referat oder Seminarbeitrag oder Lektionsentwurf( benotet)

SPÜ:

selbständige Durchführung von mindestens zwei Unterrichtsstunden

Anfertigen von schriftlichen Lektionsentwürfen zu den selbst gehaltenen Stunden

Hospitation und fachdidaktische Analyse aller Unterrichtsstunden

Schriftlich ausgearbeitetes methodisches Konzept für die Arbeit in außerunterrichtlichen

musikalischen Arbeitsformen( Musik- Arbeitsgemeinschaften, Spezialklassen u.a.)

Abschluss:

Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP ergibt. Voraussetzungen:

3 BM

6 Basismodul Musiktheoretische

Grundausbildung

Leistungspunkte/ SWS:

( 6 BM MGA)

LG und LSIP 1. Fach: 6 LP( 2. und 4. Sem. 3 LP benotet); LG und LSIP 2. Fach: 4,5 LP( 3. Sem. 1,5 benotet) LG und LSIP 1. Fach: 4 SWS; LG und LSIP 2. Fach: 3 SWS Veranstaltungsformen: Übung

Inhalte/ Ziele

Die Musiktheoretische Grundausbildung umfasst die Ausbildungszweige Gehörbildung, Harmonielehre und Analyse. Dabei geht es um die Vermittlung grundlegender Konventionen und Gegebenheiten in der Musiktheorie und ihrer traditionellen Darstellungen in der Notenschrift.

Die Studierenden werden in die Lage versetzt, elementare Musik- und formenkundige Analysen vornehmen zu kön­nen. Der Gehörbildungsunterricht vermittelt Methoden des Musikhörens, stilistische und ästhetische Aspekte und zeigt auch die Möglichkeiten des Selbststudiums auf.

-

Prüfungen/ Leistungsnachweise:

1 Klausur Harmonielehre

- 1 Klausur Gehörbildung

Abschluss:

Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP aus den Klau­suren ergibt.

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