5 Basismodul Vermittelnde Pädagogische Praxis ( Berufsfeldbezogenes Fachmodul)
( 5 BM
VPP)
Leistungspunkte/ SWS:
-
LG 1. Fach: 9 LP( 2. Sem. 3 LP benotet); LG 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: 6 LP( 2. Sem. 3 LP benotet) LG 1. Fach: Pflicht 4 SWS: Seminar und Schulpraktische Übungen( SPÜ)
Wahlpflicht: 2 SWS Übung oder Seminar
LG 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: Pflicht 4 SWS: Seminar und SPÜ
Veranstaltungsformen: Übung und Seminar mit verschiedenen Schwerpunkten musikalischen Arbeitens an der Schule. Seminar mit begleitenden Schulpraktischen Studien
Inhalte/ Ziele
Die Grundlagen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Musikunterricht einschließlich von musikalischen Arbeitsgemeinschaften, Spezialklassen Musik und anderen Formen musikalischen Arbeitens an allgemein bildenden Schulen werden vermittelt und in der Schulpraxis angewendet. Die Schulpraktischen Übungen orientieren sich an aktuellen Erfordernissen der Schulpraxis und beziehen ausdrücklich schulstufenrelevante Aspekte ein.
Prüfungen/ Leistungsnachweise:
Pflichtseminar: Referat oder Seminarbeitrag oder Lektionsentwurf( benotet)
SPÜ:
selbständige Durchführung von mindestens zwei Unterrichtsstunden
Anfertigen von schriftlichen Lektionsentwürfen zu den selbst gehaltenen Stunden
Hospitation und fachdidaktische Analyse aller Unterrichtsstunden
Schriftlich ausgearbeitetes methodisches Konzept für die Arbeit in außerunterrichtlichen
musikalischen Arbeitsformen( Musik- Arbeitsgemeinschaften, Spezialklassen u.a.)
Abschluss:
Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP ergibt. Voraussetzungen:
3 BM
6 Basismodul Musiktheoretische
Grundausbildung
Leistungspunkte/ SWS:
( 6 BM MGA)
LG und LSIP 1. Fach: 6 LP( 2. und 4. Sem. 3 LP benotet); LG und LSIP 2. Fach: 4,5 LP( 3. Sem. 1,5 benotet) LG und LSIP 1. Fach: 4 SWS; LG und LSIP 2. Fach: 3 SWS Veranstaltungsformen: Übung
Inhalte/ Ziele
Die Musiktheoretische Grundausbildung umfasst die Ausbildungszweige Gehörbildung, Harmonielehre und Analyse. Dabei geht es um die Vermittlung grundlegender Konventionen und Gegebenheiten in der Musiktheorie und ihrer traditionellen Darstellungen in der Notenschrift.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, elementare Musik- und formenkundige Analysen vornehmen zu können. Der Gehörbildungsunterricht vermittelt Methoden des Musikhörens, stilistische und ästhetische Aspekte und zeigt auch die Möglichkeiten des Selbststudiums auf.
-
Prüfungen/ Leistungsnachweise:
1 Klausur Harmonielehre
- 1 Klausur Gehörbildung
Abschluss:
Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP aus den Klausuren ergibt.
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