Heft 
(2005) 10
Seite
386
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10 Basismodul Künstlerisches Instrumentalfach

Leistungspunkte/ SWS:

( 10 BM KÜIFA)

LG 1. und 2. Fach, LSIP 1. Fach und 2. Fach: 6 LP( 2. und 4. Sem. je 1,5 LP benotet)

LG 1. und 2. Fach, LISP 1. und 2. Fach: 4 SWS davon:

Künstlerischer Einzelunterricht

3 SWS( Pflicht) 1 SWS( Wahlpflicht)

Künstlerische Ergänzungsangebote Veranstaltungsformen: Künstlerischer Einzelunterricht

Inhalte/ Ziele

Das ,, Künstlerische Instrumentalfach" soll bei allen musizierpraktischen Anforderungen künftiger Lehrtätigkeit einsatzbereit zur Verfügung stehen. Aufbauend auf der zur Eignungsprüfung nachgewiesenen soliden Vorbildung ermöglicht der Einzelunterricht jedem Studierenden, die individuellen Fertigkeiten so zu vervollkommnen, dass Mu­sikwerke selbständig erarbeitet, durchdrungen und in eigener Interpretation aufgeführt werden können. Unterrichtsin­halte sind die Vervollkommnung der instrumentalspezifischen technischen Grundlagen entsprechend der individuellen Konstitution, die Erarbeitung von Literatur möglichst vielseitiger Stilistik und Genre sowie die Arbeit an interpretato­rischen Merkmalen wie dynamische Differenzierung, Deutlichkeit, Phrasierung und Artikulation, organische Gliede­rung, Agogik, bewusste Tempogestaltung, Impulsivität, Souveränität. 1 SWS kann durch künstlerische Ergänzungs­angebote belegt werden.

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Prüfungen/ Leistungsnachweise:

kontinuierliche Unterrichts- und Übungsarbeit

unbenotete LP: ein Auftritt im Musizierabend des IfMM

benotete Leistungspunkte: als Prüfungsvorspiel

Abschluss:

Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP aus dem 2. Semester und der doppelten Gewichtung der benoteten LP beim Prüfungsvorspiel ergibt.

11 Basismodul Gesang

Leistungspunkte/ SWS:

( 11 BM GE)

LG 1. und 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: 6 LP( 3. und 5. Sem. je 1,5 LP benotet) LG 1. und 2. Fach, LSIP 1. und 2. Fach: 4 SWS Veranstaltungsformen: Künstlerischer Einzelunterricht

Inhalte/ Ziele

Aufbauend auf dem individuellen stimmlichen Leistungsvermögen erlernen die Studierenden nach den Prinzipien der klassischen Stimmbildung grundlegende Fertigkeiten zum richtigen Gebrauch der Singstimme als Kommunikations­mittel sowie als künstlerisches Instrument. Darüber hinaus werden sie mit den Entwicklungsprinzipien der Kinder­und Jugendstimme vertraut gemacht und zu einer verantwortungsbewussten stimmbildnerischen Arbeit befähigt. Hauptlernziel ist Praxistauglichkeit der erlernten sängerischen Fertigkeiten. Dazu gehören der Aufbau einer tragfähi­gen, belastbaren Stimme, die eine effiziente Koordination von Sprechen und Singen ermöglicht. Typische stimmliche Einsatzsituation wie Lehrervortrag, eigenständige Liederarbeitung, selbstbegleitetes Singen sowie Stimmgebrauch in der chorischen Arbeit stehen dazu im Mittelpunkt der Ausbildung. Nach Individualität des Studierenden erfolgt der Aufbau eines schulpraxisorientierten Liedrepertoires in werkadäquater Interpretation.

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Prüfungen/ Leistungsnachweise:

wöchentliche Unterrichts- und Übungsarbeit.

je Semester ein Vorsingen in der Gesangsklasse.

benotete Leistungspunkte: nach dem 2. Semester sowie

nach Abschlussvorsingen

Abschluss:

Das Modul schließt mit einer Gesamtnote ab, die sich aus der einfachen Gewichtung der benoteten LP des Abschluss­vorsingens ergibt.

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