Heft 
(2005) 10
Seite
406
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§ 23 Abschluss des Masterstudiums

Die Masterprüfung gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte in der Masterphase gemäß§ 3 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 12 Abs. 1 erfolgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Be­reichen gemäß§ 3 Abs. 4 erbracht wurden.

IV.

§ 24

Besondere Bestimmungen für das Studium des Primarstufenspezifischen Bereichs und des Studiums der weiteren Fächer und des Lernbereichs musisch- ästhetische Erzie­hung

Studium des Primarstufenspezifischen Bereichs

Der Primarstufenspezifische Bereich setzt sich zusammen aus den Bestandteilen:

Allgemeine Grundschulpädagogik und -didaktik

Anfangsunterricht/ Soziales Lernen und Integ­ration von Kindern mit Behinderungen

( 1) Studienziele:

Schulstufenunabhängig ist es Aufgabe einer allge­mein- pädagogischen Ausbildung für das Lehramt professionelles Handlungswissen für die Kompe­tenzentwicklung im Lehrberuf zu vermitteln. Ein besonderes Anforderungsprofil ergibt sich dabei aus der Berufssituation einer Lehrkraft, die durch komplexe, unkalkulierbare und teilweise diffuse Situationen gekennzeichnet ist, die nur mit Hilfe eines hochgradig verdichteten, wohlgeordne­ten Expertenwissens und situativer Handlungskom­petenz bewältigt werden kann.

Im Rahmen der Schwerpunktbildung auf die Pri­marstufe stellt sich in besonderer Weise die Aufga­be, den Studierenden ein professionelles Verständ­nis des pädagogischen Auftrags der Grundschule zu vermitteln, die als einzige Schulform eine Schule für alle Kinder ist.

Der Erwerb kognitiver, metakognitiver und perso­naler Schlüsselqualifikationen in einem kindorien­tierten Unterricht ist als besonderes Anforderungs­profil grundschulpädagogischer Arbeit den Studie­renden als Orientierungsrahmen für die Entwick­lung von Lehrexpertise aufzugeben.

Der speziellen Bedeutung der Schulanfangsphase wird durch die Erarbeitung historischer, bildungs­theoretischer, empirischer, schulorganisatorischer, diagnostischer, soziokultureller und didaktischer Aspekte im elementaren Primarbereich Rechnung getragen. Aktuelle Veränderungen der Schulein­gangsphase erfordern auch die Grundlegung eines neuen institutionenübergreifenden Profils der Lehr­amtsausbildung, damit die Studierenden befähigt werden, die Anforderungen eines flexiblen, integra­tiven Schulanfangs zu bewältigen.

( 2) Inhalt/ Aufbau des Studiums:

Mo­

dul­

Nr.

Bezeichnung

Einführung

BA/ LP MA­

emp­

foh­

Pha­

len

se

für:

PB­

in BA

3

1./2.

M1­

Theorie und Praxis

Sem.

BM

der Grundschulpä­

dagogik

PB­

Erziehen

und

BA

6

2./3.

M2­

Unterrichten in der

Sem.

AM

Grundschule

PB­

Erwerb von Basis­

BA

6

3./4./

M3­

kompetenzen im

5.

AM

Grundschulalter

Sem.

PB­

Umgang mit Hete­

BA

5

4./5./

M4­

rogenität

im

6.

VM

Grundschulalter

Sem.

1. Unterrichtsmethodische und unterrichtsorgani­satorische Kompetenz

PB­

Entwicklungs- und

MA

6

7./8.

M5­

Förderdiagnostik

+ 1*

Sem.

2. Pädagogisch- psychologische Diagnosekompe­

BM

3

tenz

PB­

Methoden

3. Strategien für beratende, fördernde und integ­rierende Interventionen

M6­

Konzepte

und MA der

3+ 1 7./8.

Sem.

VM

Grundschulfor­

4.

schung

Summe

30

Lerneffektives Unterrichten und pädagogische Orientierung im schulischen Berufsfeld setzen eine interdisziplinäre Wissensstruktur voraus, die sich in folgenden Teilbereichen akzentuieren lässt:

Wissen über die Struktur kindlicher Ent­wicklungs- und Lernprozesse, über Erkenntnis­se der Kindheits- und Grundschulforschung 5. Kenntnisse über die Diversivität von Kind­heitsmustern, das Spektrum risikobelasteter Lernausgangslagen und die Möglichkeiten der Integration von Kindern mit länger andauern­den oder ständigen psychischen und/ oder kör­perlichen Beeinträchtigungen

6. Kritisch- konstruktive Reflexion institutioneller, gesellschaftlicher und historischer Rahmenbe­dingungen von Unterrichten und Erziehen in der Schule unter besonderer Beachtung Verhältnisses der Primarstufe zum Elementar­und Sekundarbereich.

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Alle Module sind für Studierende des Lehramtes LSIP und LSIP/ SP obligatorisch. Die Module der Bachelorphase sind hierarchisch aufgebaut, so dass erst der erfolgreiche Abschluss( ECTS- Notenskala: mindestens 4,0) eines Moduls zur Studienaufnahme in einem Folgemodul berechtigt. Die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss sind in den ein­zelnen Modulen benannt.

* 1 LP bei qualifizierter Teilnahme an Lehrforschungsprojekten.