( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.
( 4) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 32 Übergangsbestimmungen
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Lehramtsbachelor- oder-masterstudiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium der weiteren Fächer und des Lernbereichs musisch- ästhetische Erziehung durchgeführten Prüfungen vom 20. April 2000 wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ord
Anlage 1: Beschreibung der Module
1 Primarstufenspezifischer Bereich
Bachelorphase:
Modulnummer und-titel:
Anzahl der Leistungspunkte
Anzahl der SWS: Veranstaltungsformen:
Teilnahmevoraussetzungen: Inhaltsbeschreibung:
Qualifikationsziele:
Voraussetzungen Vergabe von LP:
für
nung im Lehramtsstudiengang befindet, kann die Zwischenprüfung längstens bis zum 31. März 2007 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.
§ 33 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium der weiteren Fächer und des Lernbereichs musisch- ästhetische Erziehung an der Universität Potsdam vom 20. April 2000, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek Nr. 11/2000), außer Kraft.
PB- M1- BM: Basismodul: Einführung in Theorie und Praxis der Grundschulpädagogik Vorlesung: 3 LP Grundschulpädagogik
Praktikum( IEP): insgesamt 5 LP Erziehungswissenschaft, d.h.
Begleitseminar( 3 LP)
Praktikum( 1 LP)
Praktikumsbericht:( 1 LP)
4 SWS+ Praktikum
Vorlesung, semesterbegleitendes Tagespraktikum( Hospitationen im Grundschulbereich)+ Begleitseminar incl. Vorbereitungs- und Auswertungsveranstaltungen
keine
Das Modul hat zwei inhaltliche Schwerpunkte:
1. In einer einführenden Vorlesung wird ein systematischer Überblick über Inhalte, Ziele und aktuelle Problemfelder der Grundschulpädagogik und-didaktik gegeben. Forschungsbefunde und-fragestellungen aus den sozialwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen werden in ihrer Relevanz für Lehr-/ Lernprozesse im Kindes- und Jugendalter und in ihrem innovativen Potenzial für Reformkonzepte institutioneller schulischer Strukturen verdeutlicht.
2. Das Integrierte Eingangssemester Primarstufe( IEP) soll den Studierenden einen Eindruck aktueller grundschulpädagogischer Arbeit vermitteln, um die mit dieser Berufswahl verbundenen Ansprüche und Aufgaben realistisch abschätzen zu können. Aufgabe des theoretischen Begleitseminars ist es, erste Bezüge zur pädagogischen Theorie aufzubauen sowie Beobachtungsinstrumente und analytische Kategorien für die Entwicklung einer professionellen Perspektive auf Lehr- Lernprozesse und die Rahmenbedingungen von Schule und Unterricht zu erarbeiten.
Die Vorlesung soll den Studierenden die Vielfalt grundschulpädagogischer und-didaktischer Aufgaben- und Fragestellungen aufschließen und Basiskenntnisse historischer, bildungstheoretischer und empirischer Zugangsweise zum Erziehen und Unterrichten vermitteln.
In der Absolvierung des Praktikums und seiner Begleitveranstaltungen sollen erste berufliche Erfahrung gesammelt und theoriebezogen analysiert werden.
die Zu 1. Vorlesung: Bestehen der Klausur
Zu 2: Absolvieren des Praktikums, regelmäßige Teilnahme an den begleitenden Veranstaltungen und Praktikumsbericht
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