Heft 
(2005) 11
Seite
461
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V2Lin bis V5Lin. In dieser Veranstaltung muss eine kurze schriftliche Arbeit( ein LP) verfasst werden.

4. Didaktik

4. Fachdidaktik

Vertie­fungsmodu­

V1 Did Sprache im Eng­lischunterricht

3 LP

5 LP

le

Vertie­fungsmodu­

V1Did Sprache im Eng­lischunterricht

3 LP

5 LP

le

V2pid Literatur und Kultur 3 LP im Englischunter- richt

Zu belegen ist eine wahlobligatorische Veranstal­tung aus V1 Did oder V2pid. Im Rahmen dieser Ver­anstaltung muss eine Hausarbeit( Thesenpapier, zwei LP) geschrieben werden.

( 3) Im Ergänzungsstudium für den Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien sind Veranstaltungen aus den aufgeführten Modu­len zu belegen:

1. Sprachpraxis

Vertie­fungsmodu­

le

V1s Schriftlicher Aus­druck für fortgeschrit- tene Lerner

3 LP

V2s Übersetzung für

3 LP

fortgeschrittene Lerner

V3s Sprache und Vermitt- 3 LP lungskompetenz für fort­

geschrittene Lerner

6 LP

Zu belegen sind eine obligatorische Veranstaltung aus V2s sowie eine wahl- obligatorische Veranstal­tung aus V1s oder V3s.

2. Literatur- und Kulturwissenschaft

VILK Literaturtheorie fungsmodu- V2LK Kulturtheorie

Vertie­

le

3 LP

3 LP

V3LK Amerikanische

3 LP

Literatur/ Kultur

V4LK Britische Literatur

3 LP

V5LK Britische Kultur

3 LP

3 LP

V6LK Post- koloniale

Literatur/ Kultur

8 LP

Zu belegen sind zwei wahlobligatorische Veranstal­tungen aus V1LK bis V6LK. In einer dieser Veran­staltungen ist eine Hausarbeit( Thesenpapier, zwei LP) zu schreiben.

3. Sprachwissenschaft

Vertie- V2Lin Systemlinguistik fungsmodu- V3 Lin Text- und Diskurs­linguistik

le

3 LP 3 LP

3 LP

V4Lin Variationslinguistik V5Lin Historische Linguis- 3 LP tik

6 LP

Zu belegen ist eine wahlobligatorische Veranstal­tung aus V2Lin bis V5 Lin. In dieser Veranstaltung ist eine Hausarbeit( drei LP) zu schreiben.

V2Did Literatur und Kultur 3 LP im Englischunter- richt

Zu belegen ist eine wahlobligatorische Veranstal­tung aus V1Did oder V2Did. In dieser Veranstaltung ist eine Hausarbeit( Thesenpapier, zwei LP) zu schreiben.

§ 23

Masterarbeit

( 1) Im Verlauf der Masterstudiengänge für Englisch als erstes Fach ist eine Abschlussarbeit( Masterar­beit) zu schreiben. Sie wird beim Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und beim Ergänzungs­studium mit 20 LP, beim Studiengang für die Lehr­ämter Sekundarstufe I und Primarstufe mit 15 LP bewertet. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erzie­hungswissenschaft selbständig nach wissenschaftli­chen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt frühestens nach Abschluss des ersten Semesters des Master­studiums. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird im Prü­fungsamt aktenkundig gemacht. Die Arbeit ist vor dem Abschluss des letzten Semesters einzureichen. Die Arbeit gilt mit der Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Uni­versität vor Ablauf der Bearbeitungszeit als fristge­recht beendet.

( 3) Das Thema kann nur einmal und nur bis maxi­mal zwei Monate nach Ausgabe des Themas zu­rückgegeben werden.

( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausrei­chend"( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die/ der Vor­sitzende des Prüfungsausschusses nach Rückspra­che mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entspre­chend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.

( 5) Die Abschlussarbeit ist eine für die Masterprü­fung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Spra­che. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag der/ des Kandidaten und nach Anhörung der/ des Betreuerin/ Betreuers die Anfertigung der Ab­schlussarbeit auch in einer anderen Sprache zulas­sen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.

( 6) Die Abschlussarbeit ist mit Maschine geschrie­ben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen.

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