Heft 
(2005) 12
Seite
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( 6) Vor Abschluss des jeweiligen Studiums wird auf Antrag des bzw. der Studierenden eine Bescheini­gung ausgestellt. Diese enthält alle Lehrveranstal­tungen, die der bzw. die Studierende im jeweiligen Studiengang bislang belegt hat. Gleichzeitig werden die erworbenen Leistungspunkte, Module und ggf. die Benotungsinformation angegeben. Diese Be­scheinigung wird von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.

§ 14 Versäumnis, Täuschung

( 1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teil­nahme an einem Leistungserfassungsschritt versäu­men, wird eine nicht ausreichende Leistung regist­riert. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Leistung ohne triftige Gründe nicht innerhalb der vorgegebe­nen Bearbeitungszeit erbracht wird. In Zweifelsfäl­len entscheidet der Prüfungsausschuss.

( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schrift­lich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt die Lehrkraft die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt.

( 3) Versucht ein Kandidat bzw. eine Kandidatin, das Ergebnis einer Leistungserfassung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der entsprechende Leistungserfas­sungsschritt als mit ,, nicht ausreichend" bewertet. Ein Kandidat bzw. eine Kandidatin, der bzw. die den ordnungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfas­sungsschrittes stört, kann von der jeweiligen Lehr­kraft oder dem bzw. der Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungser­fassungsschritt ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird der betreffende Leistungserfassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.

felderbezogene wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches.

§ 16

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für das Studium im Lehramtsstudium Geographie an der Universität Potsdam ist die all­gemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvor­schrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgrei­che Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangs­prüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG.

§ 17 Inhalt des Bachelorstudiums

Im Bachelorstudium sind folgende Lehrveranstal­tungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

( 1) Im Studiengang Lehramt an Gymnasien( Erstes Fach):

Physische Geographie

P1 Allgemeine Physische Geographie P2 Regionale Physische Geographie: Deutschland

P3 Regionale Physische Geographie: Tropen/ Außertropen

P4 Landschaftsökologie P5 Landschaftsplanung

Humangeographie

H1 Allgemeine Humangeographie I H2 Allgemeine Humangeographie II H3 Regionale Humangeographie:

Deutschland

H4 Regionale Humangeographie: Europa

10,0 LP

7,0 LP

6,0 LP

5,0 LP

5,0 LP

10,0 LP 4,0 LP

8,0 LP

5,0 LP

H7 Angewandte Humangeographie

5,0 LP

Fachdidaktik

D1 Grundlagen der Geographiedidaktik D2 Schulpraktische Studien

6,0 LP

im Geographieunterricht

4,0 LP

Geoinformatik

G1 Grundlagen der

Geoinformationsverarbeitung I

5,0 LP

G2 Grundlagen der

Geoinformationsverarbeitung II

4,0 LP

II. Bachelorstudium

§ 15

Ziel des Bachelorstudiums

( 1) Der akademische Grad Bachelor of Education im Lehramtsstudium Geographie stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Der Bachelorabschluss qualifiziert nicht für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen und Gym­nasien. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin die Zusam­menhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit be­sitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse der Geographie anzuwenden und die für den frühen Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach­kenntnisse erworben hat. Die Lehrinhalte konzentrie­ren sich auf schulische und außerschulische berufs­

Berufsfeldbezogenes Fachmodul( Wahlpflicht B1 oder B2 oder B3)

B1 Didaktik der Naturwissenschaften ( Science Education) B2 Seminar: Angewandte

5,0 LP

Humangeographie

5,0 LP

B3 Geländekurs

( fachgebietsübergreifend)

5,0 LP

Bachelorarbeit

6,0 LP

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