( 2) Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel der Bachelorabschluss Lehramt Mathematik in der entsprechenden Unterrichtsstufe im Sinne dieser Ordnung. Falls bei einem anderen Abschluss ein fachlicher Nachholbedarf vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§25
Inhalt des Masterstudiums
( 1) Im Masterstudium für das erste Fach für das Lehramt Mathematik an Gymnasien sind folgende Module mit den aufgeführten Lehrveranstaltungen zu belegen:
Modul
Theorie und Praxis des Mathematikunterrichts
Fachdidaktische Forschung
Wahlfach 1*
Wahlfach 2*
Seminar
Lehrveranstaltung Nr.
LP
Σ LP
551
4
4
571
2
2
752
8
721
8
651
3
25
8
8
3
25
LP- Summe
V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP= Summe der LP innerhalb eines Moduls
* Freie Wahl aus dem aktuellen Lehrangebot des Institutes für Mathematik gemäß eines aktuellen Kataloges( erstellt und veröffentlicht durch den Prüfungsausschuss).
( 4) Im Masterstudium für das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sowie im Ergänzungsstudium sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:
Modul
Theorie und Praxis des Mathematikunterrichts
Fachdidaktische Forschung
Numerik
Wahlfach*
Seminar
S
LP- Summe
r
I
-
1-
1-
T-
Lehrveranstaltung Nr.
LP
Σ LP
551
4
4
571
2
2
Numerik
361
8
8
721
8
8
651
3
25
3
25
V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP- Summe der LP
innerhalb eines Moduls
* Freie Wahl aus dem aktuellen Lehrangebot des Institutes für Mathematik gemäß eines aktuellen Kataloges( erstellt und veröffentlicht durch den Prüfungsausschuss).
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