Heft 
(2005) 13
Seite
533
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( 2) Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel der Bachelorabschluss Lehramt Mathematik in der ent­sprechenden Unterrichtsstufe im Sinne dieser Ord­nung. Falls bei einem anderen Abschluss ein fachli­cher Nachholbedarf vorliegt, kann der Prüfungsaus­schuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entspre­chenden Nachholauflagen zulassen.

( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberin­nen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitge­teilt.

§25

Inhalt des Masterstudiums

( 1) Im Masterstudium für das erste Fach für das Lehramt Mathematik an Gymnasien sind folgende Module mit den aufgeführten Lehrveranstaltungen zu belegen:

Modul

Theorie und Praxis des Mathematikunter­richts

Fachdidaktische Forschung

Wahlfach 1*

Wahlfach 2*

Seminar

Lehrveranstaltung Nr.

LP

Σ LP

551

4

4

571

2

2

752

8

721

8

651

3

25

8

8

3

25

LP- Summe

V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP= Summe der LP innerhalb eines Moduls

* Freie Wahl aus dem aktuellen Lehrangebot des Institutes für Mathematik gemäß eines aktuellen Kataloges( erstellt und veröffentlicht durch den Prüfungsausschuss).

( 4) Im Masterstudium für das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sowie im Ergänzungsstudium sind fol­gende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

Modul

Theorie und Praxis des Mathematikunter­richts

Fachdidaktische Forschung

Numerik

Wahlfach*

Seminar

S

LP- Summe

r

I

-

1-

1-

T-

Lehrveranstaltung Nr.

LP

Σ LP

551

4

4

571

2

2

Numerik

361

8

8

721

8

8

651

3

25

3

25

V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP- Summe der LP

innerhalb eines Moduls

* Freie Wahl aus dem aktuellen Lehrangebot des Institutes für Mathematik gemäß eines aktuellen Kataloges( erstellt und veröffentlicht durch den Prüfungsausschuss).

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