Heft 
(2005) 18
Seite
583
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Inhaltsverzeichnis

Teil I: Allgemeiner Teil

Geltungsbereich

§ 1

§ 2 Veröffentlichung

§3

Ziele des Studiums

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§8

§9

Studienbeginn

Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums, Regelstudienzeit Abschlussgrade Lehrveranstaltungsformen Anbietungsberechtigte

§ 10 Studienfachberatung

Teil II: Form und Aufbau der Prüfungen

§ 11

Prüfungsausschuss

§ 12 Prüferinnen/ Prüfer, Beisitzerinnen/ Beisitzer und Fachkunde

§ 13 Prüfungsaufbau

§ 14

Leistungspunkte

§ 15 Art und Erfassung von Studien- und Prü­fungsleistungen

§ 16 Benotung, Bestehen und Nichtbestehen

§ 17

Freiversuch

§ 18 Anerkennung von Studien- und Prüfungs­leistungen

§ 19

Zulassungsvoraussetzungen

§ 20 Anmeldung, Fristen, Rücktritt, Konsequen­zen von Versäumnis und Täuschung

§ 21 Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit § 22 Wiederholung der Bachelor- oder Masterar­

beit

§ 23 Graduierung, Urkunde und Zeugnis

§ 24 Ungültigkeit

§ 25 Widerspruchsverfahren, Einzelfallentschei­

dung

§ 26 Nachteilsausgleich

Teil III: Bachelorstudium

§ 27 Ziel des Bachelorstudiums

§ 28 Zulassungsvoraussetzung

§ 29 Aufbau des Bachelorstudiums

§ 30 Inhalte des Bachelorstudiums

§31

§ 32

Bachelorarbeit

Umfang, Form und Note der Bachelorprü­fung

Teil IV: Masterstudium

§ 33 Ziel des Masterstudiums

§ 34 Zulassungsvoraussetzung

§ 35 Aufbau des Masterstudiums

§ 36 Inhalte des Masterstudiums

§ 37 Masterarbeit

§ 38 Umfang, Form und Note der Masterprüfung

Teil V: Übergangs- und Schlussbestimmungen § 39 Übergangsbestimmungen, In- Kraft- Treten

Teil I: Allgemeiner Teil

§ 1

Geltungsbereich

Die Ordnung gilt für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Master­studiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Natur­schutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und( 3) Biochemie( Bioche­mistry) an der Universität Potsdam( UP).

§2

Veröffentlichung

Im Rahmen dieser Ordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimm­ter Fristen veröffentlicht werden müssen. Diese Informationen müssen in geeigneter Form, ggf. auch über das Internet, allen Studierenden, die sie betreffen können, zugänglich gemacht werden.

§3

Ziele des Studiums

( 1) Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Öko­logie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolu­tion and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekula­re Biologie( Cellular and Molecular Biology) und ( 3) Biochemie( Biochemistry) gehören zu den Life Science- Studiengängen an der Universität Potsdam.

( 2) Die Biowissenschaften streben ein umfassendes Verständnis des Aufbaus und der Funktionsweise lebender Zellen und Organismen sowie ihrer Wech­selwirkungen untereinander und mit ihrer unbeleb­ten Umgebung an. Ein solches Verständnis ist zugleich die Grundlage für Fortschritte in Medizin und Technologie sowie die Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Analyse solcher Funktionsweisen und Wechselwirkungen erreichen. Teildisziplinen der Biowissenschaften wie Bioche­mie, Molekularbiologie, Genetik, Zellbiologie, Physiologie, Evolutionsbiologie und Ökologie analysieren Lebensvorgänge auf unterschiedlichen Ebenen, vom Molekül über das Gen, die Zelle, das Individuum, die Population bis hin zu Ökosyste­men. Biowissenschaftliche Forschung basiert auf fundierten Kenntnissen in den naturwissenschaftli­chen Basisdisziplinen Mathematik und Statistik, Physik und Chemie.

( 3) Das Studium vermittelt den Studierenden fun­dierte und anwendungsbereite Kenntnisse der mo­dernen Biologie und Biochemie einschließlich der naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammen­hänge und Wirkmechanismen. Die Studierenden sollen an eigenständige wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden. Dazu gehört das Erlernen einer naturwissenschaftlichen Denkweise ebenso

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