Inhaltsverzeichnis
Teil I: Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
§ 1
§ 2 Veröffentlichung
§3
Ziele des Studiums
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§8
§9
Studienbeginn
Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums, Regelstudienzeit Abschlussgrade Lehrveranstaltungsformen Anbietungsberechtigte
§ 10 Studienfachberatung
Teil II: Form und Aufbau der Prüfungen
§ 11
Prüfungsausschuss
§ 12 Prüferinnen/ Prüfer, Beisitzerinnen/ Beisitzer und Fachkunde
§ 13 Prüfungsaufbau
§ 14
Leistungspunkte
§ 15 Art und Erfassung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 16 Benotung, Bestehen und Nichtbestehen
§ 17
Freiversuch
§ 18 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 19
Zulassungsvoraussetzungen
§ 20 Anmeldung, Fristen, Rücktritt, Konsequenzen von Versäumnis und Täuschung
§ 21 Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit § 22 Wiederholung der Bachelor- oder Masterar
beit
§ 23 Graduierung, Urkunde und Zeugnis
§ 24 Ungültigkeit
§ 25 Widerspruchsverfahren, Einzelfallentschei
dung
§ 26 Nachteilsausgleich
Teil III: Bachelorstudium
§ 27 Ziel des Bachelorstudiums
§ 28 Zulassungsvoraussetzung
§ 29 Aufbau des Bachelorstudiums
§ 30 Inhalte des Bachelorstudiums
§31
§ 32
Bachelorarbeit
Umfang, Form und Note der Bachelorprüfung
Teil IV: Masterstudium
§ 33 Ziel des Masterstudiums
§ 34 Zulassungsvoraussetzung
§ 35 Aufbau des Masterstudiums
§ 36 Inhalte des Masterstudiums
§ 37 Masterarbeit
§ 38 Umfang, Form und Note der Masterprüfung
Teil V: Übergangs- und Schlussbestimmungen § 39 Übergangsbestimmungen, In- Kraft- Treten
Teil I: Allgemeiner Teil
§ 1
Geltungsbereich
Die Ordnung gilt für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und( 3) Biochemie( Biochemistry) an der Universität Potsdam( UP).
§2
Veröffentlichung
Im Rahmen dieser Ordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimmter Fristen veröffentlicht werden müssen. Diese Informationen müssen in geeigneter Form, ggf. auch über das Internet, allen Studierenden, die sie betreffen können, zugänglich gemacht werden.
§3
Ziele des Studiums
( 1) Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und ( 3) Biochemie( Biochemistry) gehören zu den Life Science- Studiengängen an der Universität Potsdam.
( 2) Die Biowissenschaften streben ein umfassendes Verständnis des Aufbaus und der Funktionsweise lebender Zellen und Organismen sowie ihrer Wechselwirkungen untereinander und mit ihrer unbelebten Umgebung an. Ein solches Verständnis ist zugleich die Grundlage für Fortschritte in Medizin und Technologie sowie die Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Analyse solcher Funktionsweisen und Wechselwirkungen erreichen. Teildisziplinen der Biowissenschaften wie Biochemie, Molekularbiologie, Genetik, Zellbiologie, Physiologie, Evolutionsbiologie und Ökologie analysieren Lebensvorgänge auf unterschiedlichen Ebenen, vom Molekül über das Gen, die Zelle, das Individuum, die Population bis hin zu Ökosystemen. Biowissenschaftliche Forschung basiert auf fundierten Kenntnissen in den naturwissenschaftlichen Basisdisziplinen Mathematik und Statistik, Physik und Chemie.
( 3) Das Studium vermittelt den Studierenden fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse der modernen Biologie und Biochemie einschließlich der naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammenhänge und Wirkmechanismen. Die Studierenden sollen an eigenständige wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden. Dazu gehört das Erlernen einer naturwissenschaftlichen Denkweise ebenso
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