wie die Befähigung, Hypothesen mit Hilfe angemessener empirischer oder theoretischer Methoden zu testen.
§ 4 Studienbeginn
Sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium können nur zum Wintersemester begonnen werden. Für das Masterstudium kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.
§7
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Abschlussgrade
Die Universität Potsdam verleiht durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät folgende akademische Grade:
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften den akademischen Grad Bachelor of Science( B.Sc.).
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz ( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) oder( 3) Biochemie( Biochemistry) den akademischen Grad Master of Science( M.Sc.).
§ 5 Gliederung des Studiums
( 1) Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und ( 3) Biochemie( Biochemistry) bauen als konsekutive Studiengänge aufeinander auf.
( 2) Das Bachelorstudium umfasst 180 Leistungspunkte einschließlich der Bachelorarbeit.
( 3) Die auf das Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiengänge umfassen jeweils 120 Leistungspunkte einschließlich der Masterarbeit.
§6
Dauer des Studiums, Regelstudienzeit
( 1) Die Ordnung regelt nur den fachbezogenen Teil der Ausbildung, der für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums erforderlich ist und einen vergleichbaren Ausbildungsstand mit Hochschulen des In- und Auslandes sichert.
( 2) Die darüber hinausgehende Beschäftigung mit weiteren Gegenständen des Fachgebietes sowie das Studium ergänzender Disziplinen wird in die Entscheidung und persönliche Verantwortung der einzelnen Studierenden gestellt.
( 3) Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelorstudiengangs beträgt sechs Semester einschließlich Bachelorarbeit und etwaiger Berufspraktika. Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss eines Masterstudiengangs beträgt einschließlich Anfertigung und Verteidigung der Masterarbeit vier Semester.
( 4) Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Bachelor- und Masterstudium in der jeweiligen Gesamtregelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen des Studienplans nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können.
§8 Lehrveranstaltungsformen
( 1) Die Studiengänge sind modular aufgebaut. Module sind thematisch und zeitlich abgerundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikation führen. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen. Einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls können aufeinander aufbauen. Daher ist es sinnvoll, sie in der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Reihenfolge zu besuchen. Eine formale Eingangsvoraussetzung für einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb eines Moduls besteht jedoch nicht. Module erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Semestern. Die mit einem Modul verbundenen Arbeiten können sich auch auf die vorlesungsfreie Zeit erstrecken.
Vorlesungen( V) vermitteln größere Zusammenhänge und systematisiertes theoretisches Wissen. Spezialvorlesungen im Masterstudiengang dienen der Darstellung eines abgegrenzten Stoffgebiets unter Heranziehung aktueller Forschungsergebnisse und dem Erkennen von Forschungsthemen.
Seminare( S) dienen der Festigung und Vertiefung des in den Vorlesungen dargebotenen Stoffes. Die Studierenden liefern hierzu Beiträge in Form von Referaten und Diskussio
nen.
Übungen( Ü) sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem komplexe theoretische oder experimentelle Aufgaben bearbeitet werden.
Praktika( P) dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung komplexer, hochexperimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten. Sie können zu Komplexpraktika vereint werden. Exkursionen dienen der Veranschaulichung von Lerninhalten im Gelände oder in Betrieben.
,, Anleitung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit" dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit. In der individuellen Diskussion mit den betreuenden Anbietungsbe
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