Heft 
(2005) 18
Seite
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wie die Befähigung, Hypothesen mit Hilfe ange­messener empirischer oder theoretischer Methoden zu testen.

§ 4 Studienbeginn

Sowohl das Bachelorstudium als auch das Master­studium können nur zum Wintersemester begonnen werden. Für das Masterstudium kann der Prüfungs­ausschuss Ausnahmen zulassen.

§7

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Abschlussgrade

Die Universität Potsdam verleiht durch die Mathe­matisch- Naturwissenschaftliche Fakultät folgende akademische Grade:

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstu­diengangs Biowissenschaften den akademischen Grad Bachelor of Science( B.Sc.).

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstu­diengangs( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz ( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zellulä­re und Molekulare Biologie( Cellular and Molecu­lar Biology) oder( 3) Biochemie( Biochemistry) den akademischen Grad Master of Science( M.Sc.).

§ 5 Gliederung des Studiums

( 1) Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften und die konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Öko­logie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolu­tion and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekula­re Biologie( Cellular and Molecular Biology) und ( 3) Biochemie( Biochemistry) bauen als konsekuti­ve Studiengänge aufeinander auf.

( 2) Das Bachelorstudium umfasst 180 Leistungs­punkte einschließlich der Bachelorarbeit.

( 3) Die auf das Bachelorstudium aufbauenden Mas­terstudiengänge umfassen jeweils 120 Leistungs­punkte einschließlich der Masterarbeit.

§6

Dauer des Studiums, Regelstudienzeit

( 1) Die Ordnung regelt nur den fachbezogenen Teil der Ausbildung, der für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums erforderlich ist und einen vergleichbaren Ausbildungsstand mit Hochschulen des In- und Auslandes sichert.

( 2) Die darüber hinausgehende Beschäftigung mit weiteren Gegenständen des Fachgebietes sowie das Studium ergänzender Disziplinen wird in die Ent­scheidung und persönliche Verantwortung der ein­zelnen Studierenden gestellt.

( 3) Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelorstudiengangs beträgt sechs Semester einschließlich Bachelorarbeit und etwaiger Berufs­praktika. Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Ab­schluss eines Masterstudiengangs beträgt ein­schließlich Anfertigung und Verteidigung der Mas­terarbeit vier Semester.

( 4) Die Studieninhalte sind so ausgewählt und be­grenzt, dass das Bachelor- und Masterstudium in der jeweiligen Gesamtregelstudienzeit abgeschlos­sen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen des Studienplans nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können.

§8 Lehrveranstaltungsformen

( 1) Die Studiengänge sind modular aufgebaut. Mo­dule sind thematisch und zeitlich abgerundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teil­qualifikation führen. Module können sich aus ver­schiedenen Lehr- und Lernformen zusammenset­zen. Einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls können aufeinander aufbauen. Daher ist es sinnvoll, sie in der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Reihenfolge zu besuchen. Eine formale Eingangs­voraussetzung für einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb eines Moduls besteht jedoch nicht. Modu­le erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Semestern. Die mit einem Modul verbundenen Arbeiten können sich auch auf die vorlesungsfreie Zeit erstrecken.

Vorlesungen( V) vermitteln größere Zusam­menhänge und systematisiertes theoretisches Wissen. Spezialvorlesungen im Masterstu­diengang dienen der Darstellung eines abge­grenzten Stoffgebiets unter Heranziehung ak­tueller Forschungsergebnisse und dem Erken­nen von Forschungsthemen.

Seminare( S) dienen der Festigung und Ver­tiefung des in den Vorlesungen dargebotenen Stoffes. Die Studierenden liefern hierzu Bei­träge in Form von Referaten und Diskussio­

nen.

Übungen( Ü) sind begleitende Veranstaltun­gen, in denen vor allem komplexe theoreti­sche oder experimentelle Aufgaben bearbeitet werden.

Praktika( P) dienen dem Erwerb von Fähig­keiten und Fertigkeiten zur Lösung komple­xer, hochexperimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten. Sie können zu Komplexpraktika vereint werden. Exkursionen dienen der Veranschaulichung von Lerninhalten im Gelände oder in Betrie­ben.

,, Anleitung zur selbständigen wissenschaftli­chen Arbeit" dient der Einführung in eine for­schende Tätigkeit. In der individuellen Dis­kussion mit den betreuenden Anbietungsbe­

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