( 9) Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Im Einzelfall kann der Prüfungssauschuss auf begründeten Antrag der Kandidatin/ des Kandidaten die Bearbeitungszeit um bis zu einem Monat verlängern; der Antrag dazu ist von der/ dem Studierenden schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen. Die Stellungnahme der Betreuerin/ des Betreuers ist diesem Antrag beizufügen.
( 10) Die Verteidigung der Masterarbeit ist hochschulöffentlich und umfasst einen etwa 15minütigen Vortrag, in dem die Fragestellung und die zentralen Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden sowie eine daran anschließende maximal 30- minütige Diskussion, in der eine Prüfungskommission die Kandidatin/ den Kandidaten zu der Arbeit und deren weiterem Umfeld befragt. Die Befragung muss protokolliert werden und das Protokoll von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet werden. Die Prüfungskommission vergibt eine gemeinsame Note, in die die Bewertung aller Mitglieder der Prüfungskommission gleichermaßen einfließt. Zur Benotung der MasterVerteidigung wird der Notenschlüssel aus§ 16 Abs. 2 herangezogen. Der Prüfungskommission gehören in der Regel die Betreuerin/ der Betreuer, die zweite Gutachterin/ der zweite Gutachter und mindestens eine weitere Wissenschaftlerin/ ein weiterer Wissenschaftler an, die/ der über eine längerjährige Erfahrung auf dem Arbeitsgebiet verfügt und in der Regel promoviert sein sollte. In jedem Fall müssen der Prüfungskommission mindestens drei fachkundige angehören,
Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftler
von denen mindestens eine ordentliche Hochschullehrerin/ ordentlicher Hochschullehrer der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sein muss. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission ist dem Prüfungsausschuss von der Betreuerin/ dem Betreuer mindestens 15 Werktage vor der Prüfung anzuzeigen. Der Prüfungsausschuss muss der Zusammensetzung der Prüfungskommission zustimmen. Ort und Zeitpunkt der Prüfung müssen mindestens fünf Werktage vor der Prüfung von der Betreuerin/ dem Betreuer auf geeignete Weise öffentlich bekannt gemacht werden.
( 11) Bei der Abgabe der Bachelor- und Masterarbeit hat die Kandidatin/ der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie/ er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.
§22 terarbeit
Wiederholung der Bachelor- oder Mas
( 1) Eine mit ,, nicht ausreichend" bewertete Bachelor- oder Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
( 2) Eine Rückgabe des Themas der Wiederholung der Bachelor- oder Masterarbeit innerhalb der in 21 genannten Fristen ist nur zulässig, wenn die Kandidatin/ der Kandidat bei der Anfertigung ihrer/ seiner ersten Bachelor- oder Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
§ 23 Graduierung, Urkunde und Zeugnis ( 1) Die Universität Potsdam verleiht den Grad Bachelor of Science( B.Sc.), wenn alle Prüfungsleistungen gemäß§ 32 erfolgreich erbracht worden sind.
( 2) Die Universität Potsdam verleiht den Grad Master of Science( M.Sc.), wenn alle Prüfungsleistungen gemäß§ 38 erfolgreich erbracht worden sind.
( 3) Die Kandidatin/ der Kandidat erhält über das Ergebnis ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält folgende Angaben:
das Thema der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit,
die Note der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit einschließlich der Verteidigung,
die Liste der für die Endnote relevanten Module mit Benotung sowie alle zu den Modulen gehörigen Lehrveranstaltungen,
die Gesamtnote,
die Zusatzmodule( auf Antrag).
( 4) Das Zeugnis enthält das Datum, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Es ist von der/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
( 5) Das Zeugnis ist zweisprachig in Deutsch und Englisch auszufertigen.
( 6) Dem Masterzeugnis wird ein Diploma Supplement in englischer Sprache beigefügt.
( 7) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird der Kandidatin/ dem Kandidaten eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des akademischen Grades gemäß fachspezifischer Bestimmungen und als Wissenschaftsdisziplin der Name des Studiengangs beurkundet. Im Fall des Bachelorstudiums wird die Wissenschaftsdisziplin ,, Biowissenschaften" um die jeweils gewählte Spezialisierungsrichtung ergänzt zu ,, Biowissenschaften mit Schwerpunkt Organismische Biologie“,„ Biowissenschaften mit Schwer
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