I.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§26
§27
§ 28
Archivierung von Abschlussarbeiten Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Neufassung der Ordnung für das Bachelor- Anlage 1: Beschreibung der Module
und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen
an der Universität Potsdam
Vom 27. Oktober 2005
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Neufassung der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen auf seiner Sitzung am 27. Oktober 2005 erlassen:
Inhalt
I. Allgemeiner Teil
§ 1
§2
§ 3
§ 4
234
ESSSSSSSSessesses essesses
$ 5
§ 6
§ 7
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
Studien- und Lehrformen
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
§ 8 Anerkennung von Leistungen § 9 Leistungspunkte
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
Leistungserfassungsprozess
Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung
II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium
§ 15
Ziel des Bachelorstudiums
§ 16
Zugangsvoraussetzungen
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
Anlage 2: Studienverlaufsplan Anlage 3: Modulinhalte
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Sportunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges sporttheoretisches und sportpraktisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare praktische Fähigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.
§ 2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. Die Module haben einen Umfang von bis zu zehn Semesterwochenstunden und gehen in der Regel über zwei Semester. Das Studienvolumen gliedert sich in Basis-, Vertiefungs- und Aufbaumodule. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden
Masterstudium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte)
( davon: Bachelorarbeit 2. Fach
Erziehungswissenschaften
70 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte
180 Leistungspunkte
Abschluss des Bachelorstudiums
III. Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 20
Ziel des Masterstudiums
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
§ 22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23
Masterarbeit
§ 24
Abschluss des Masterstudiums
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25
Ungültigkeit der Graduierung
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. Dezember 2005.
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach
( davon: Bachelorarbeit
2. Fach
75 Leistungspunkte
6 Leistungspunkte)
70 Leistungspunkte
15 Leistungspunkte
Erziehungswissenschaften
Primarstufenspezifischer Bereich 20 Leistungspunkte
180 Leistungspunkte
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