Heft 
(2005) 23
Seite
654
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I.

Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

§26

§27

§ 28

Archivierung von Abschlussarbeiten Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Neufassung der Ordnung für das Bachelor- Anlage 1: Beschreibung der Module

und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen

an der Universität Potsdam

Vom 27. Oktober 2005

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Neufassung der Ordnung für das Bache­lor- und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungs­gänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allge­mein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gym­nasien in Lehramtsstudiengängen auf seiner Sitzung am 27. Oktober 2005 erlassen:

Inhalt

I. Allgemeiner Teil

§ 1

§2

§ 3

§ 4

234

ESSSSSSSSessesses essesses

$ 5

§ 6

§ 7

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums

Abschlussgrade

Studien- und Lehrformen

Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

§ 8 Anerkennung von Leistungen § 9 Leistungspunkte

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung

II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium

§ 15

Ziel des Bachelorstudiums

§ 16

Zugangsvoraussetzungen

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Anlage 2: Studienverlaufsplan Anlage 3: Modulinhalte

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bil­denden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Sportunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Stu­dierenden notwendiges sporttheoretisches und sportprak­tisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wis­sensvermittlung und unverzichtbare praktische Fähigkei­ten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähig­keiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.

§ 2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. Die Module haben einen Umfang von bis zu zehn Semesterwochen­stunden und gehen in der Regel über zwei Semester. Das Studienvolumen gliedert sich in Basis-, Vertiefungs- und Aufbaumodule. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden

Masterstudium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte)

( davon: Bachelorarbeit 2. Fach

Erziehungswissenschaften

70 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte

180 Leistungspunkte

Abschluss des Bachelorstudiums

III. Masterstudium und Ergänzungsstudium

§ 20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

Zugangsvoraussetzungen

§ 22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23

Masterarbeit

§ 24

Abschluss des Masterstudiums

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 25

Ungültigkeit der Graduierung

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. Dezem­ber 2005.

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekun­darstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

( davon: Bachelorarbeit

2. Fach

75 Leistungspunkte

6 Leistungspunkte)

70 Leistungspunkte

15 Leistungspunkte

Erziehungswissenschaften

Primarstufenspezifischer Bereich 20 Leistungspunkte

180 Leistungspunkte

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