Heft 
(2005) 23
Seite
655
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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

25 Leistungspunkte

25 Leistungspunkte 30 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte

20 Leistungspunkte

120 Leistungspunkte

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekun­darstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

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1. Fach

2. Fach

Primarstufenspezifischer Bereich Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

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Dauer des Studiums

14 Leistungspunkte

6 Leistungspunkte 10 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte²

90 Leistungspunkte

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden Grundlagen der Sportwissenschaft vermittelt und das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit ab.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule, die sowohl der weiteren Vertiefung der Ausbildung im Fach Sport als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfol­ge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibe­voraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudierende zuständi­ge Studienfachberaterin/ Studienfachberater bzw. die/ der

Prüfungsausschussvorsitzende Hilfe.

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§ 4

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Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Sport das erste Fach verleiht die Universität Potsdam durch die Humanwissenschaftliche

Fakultät den Grad ,, Bachelor of Arts" bzw. ,, Master of Arts", abgekürzt als ,, B.A." bzw. ,, M.A.".

§5

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Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbe­reitung voraus. Lehrformen sind:

§ 6

Vorlesungen( V),

sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heran­ziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtli­cher Form dargestellt.

Pro- bzw. Hauptseminare( S)

Proseminare werden im Bachelorstudium und Hauptseminare im Masterstudium durchgeführt. Sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkom­plexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen. Übungen( Ü),

sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufga­ben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt. Sportprakti­sche Übungen dienen der theoretischen und prakti­schen Vertiefung in den Sportbereichen und Sportar­

ten.

Praktika( P),

sie dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertig­keiten für die Beherrschung fachspezifischer Ar­beitsmethoden und sportdidaktischer Befähigungen. Sie bestehen aus folgenden Formen:

Schulpraktische Studien sind eine besondere Form der Praktika, bei denen die Studierenden Erfahrungen im Sportunterricht unter Anleitung von Lehrkräften der Universität sammeln. Ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum in Schulen oder Vereinen. Die Studierenden sam­meln elementare Erfahrungen in ihrem künfti­gen Arbeitsfeld und fertigen einen Bericht an. Exkursionen( E)

Sie werden von den Studierenden vorbereitet und organisiert. Sie dienen der Erweiterung sportwissen­schaftlicher Erkenntnisse in typischen sportlichen Praxisfeldern. Die Exkursionen sollen erworbenes Wissen und Können durch fachwissenschaftliche, didaktische und fachpraktische Anwendungen ver­tiefen.

Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstudiengang ein Prü­fungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Pro­fessorinnen des Faches, zwei akademische Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des Faches( Studienfachberater/ in) und ein Student bzw. eine Studentin angehören.

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2

20 Leistungspunkte bei einer Arbeit in experimentellen Fächern.

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