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( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§ 22 Inhalt des Masterstudiums
( 1) Im Masterstudium für das erste Fach für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sind folgende Module im 1. Fach Sport in den folgenden Makromodulen zu belegen:
Aufbaumodule folgender Themen:
B- Bewegung und Spiel lehren und lernen AM02: Spezielle theoretische und praktische Probleme der Sportarten
7,0 LP
gs
Fer
C- Sport organisieren
AM03a: Sportpraktische Erprobungsfelder
AM03b: Schulsport als Organisationsform
3,0 LP WP5 3,0 LP WP5
ald
D- Sport unterrichten
cht
AM04: Sport differenziert unterrichten
lgt,
B§
Ret
4,0 LP
( 2) Im Masterstudium für das zweite Fach für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen ist folgendes Modul in folgendem Makromodul zu bele
gen:
Aufbaumodul folgendem Thema:
vei
D- Sport unterrichten
für
AM04: Sport differenziert unterrichten
che
für
ellt,
und
fas
6,0 LP
( 3) Im Masterstudium für das erste und das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:
Aufbaumodule folgender Themen:
AM01: Körper verstehen und trainieren
7,0 LP
A- Körper verstehen und trainieren
5,0 LP
ang
hen,
gelt
ver
B- Bewegung und Spiel lehren und lernen AM02: Spezielle theoretische und praktische Probleme der Sportarten
C- Sport organisieren
den,
AM03a: Sportpraktische Erprobungsfelder
egel
Ord
AM03b: Schulsport als Organisationsform
WP5 3,0 LP
ner
WP5
ngs
D- Sport unterrichten
pre
AM04: Sport differenziert unterrichten
10,0 LP
WP= Wahlpflichtmodul.
3,0 LP
( 3) Die Module, Themen und Lehrveranstaltungen für die unterschiedlichen Lehrämter werden in den Makromodulen in der Anlage 1 beschrieben.
( 4) Das Ergänzungsstudium ist für Bachelorabsolventen identisch mit dem Studium ihres abgeschlossenen Faches in der gewünschten Abschlussart.
§ 23 Masterarbeit
( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im letzten Semester des Masterstudiums geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsamt. Für die Wahl der Themenstellerin oder des Themenstellers sowie für die Themenerteilung hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Abschlussarbeit beträgt 4 Monate. Das Thema der Abschlussarbeit und der sich daraus ergebende notwendige Untersuchungsaufwand soll innerhalb der festgelegten Frist von vier Monaten zu bewältigen sein. Die Frist beginnt mit dem Tage der Übergabe des Themas der Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet.
( 3) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben wer
den.
( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend" ( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
( 5) Die Abschlussarbeit ist eine für die Masterprüfung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der/ des Kandidaten und nach Anhörung der/ des Betreuerin/ Betreuers die Anfertigung der Abschlussarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
( 6) Die Abschlussarbeit ist mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Ver
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