Heft 
(2005) 23
Seite
661
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( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberin­nen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.

§ 22 Inhalt des Masterstudiums

( 1) Im Masterstudium für das erste Fach für das Lehr­amt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sind folgende Module im 1. Fach Sport in den folgenden Makromodulen zu belegen:

Aufbaumodule folgender Themen:

B- Bewegung und Spiel lehren und lernen AM02: Spezielle theoretische und praktische Probleme der Sportarten

7,0 LP

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C- Sport organisieren

AM03a: Sportpraktische Erprobungsfelder

AM03b: Schulsport als Organisationsform

3,0 LP WP5 3,0 LP WP5

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D- Sport unterrichten

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AM04: Sport differenziert unterrichten

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4,0 LP

( 2) Im Masterstudium für das zweite Fach für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen ist folgendes Modul in folgendem Makromodul zu bele­

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Aufbaumodul folgendem Thema:

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D- Sport unterrichten

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AM04: Sport differenziert unterrichten

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6,0 LP

( 3) Im Masterstudium für das erste und das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:

Aufbaumodule folgender Themen:

AM01: Körper verstehen und trainieren

7,0 LP

A- Körper verstehen und trainieren

5,0 LP

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B- Bewegung und Spiel lehren und lernen AM02: Spezielle theoretische und praktische Probleme der Sportarten

C- Sport organisieren

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AM03a: Sportpraktische Erprobungsfelder

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AM03b: Schulsport als Organisationsform

WP5 3,0 LP

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D- Sport unterrichten

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AM04: Sport differenziert unterrichten

10,0 LP

WP= Wahlpflichtmodul.

3,0 LP

( 3) Die Module, Themen und Lehrveranstaltungen für die unterschiedlichen Lehrämter werden in den Makro­modulen in der Anlage 1 beschrieben.

( 4) Das Ergänzungsstudium ist für Bachelorabsolventen identisch mit dem Studium ihres abgeschlossenen Faches in der gewünschten Abschlussart.

§ 23 Masterarbeit

( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im letzten Semester des Masterstudiums geschrieben. Die Ab­schlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungs­wissenschaft selbständig nach wissenschaftlichen Me­thoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den Vorsit­zenden des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsamt. Für die Wahl der Themenstellerin oder des Themenstel­lers sowie für die Themenerteilung hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bear­beitungszeit für das Thema der Abschlussarbeit beträgt 4 Monate. Das Thema der Abschlussarbeit und der sich daraus ergebende notwendige Untersuchungsaufwand soll innerhalb der festgelegten Frist von vier Monaten zu bewältigen sein. Die Frist beginnt mit dem Tage der Übergabe des Themas der Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prü­fungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ab­lauf der Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet.

( 3) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben wer­

den.

( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend" ( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Ver­säumen der Frist vor, kann die/ der Vorsitzende des Prü­fungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreu­er/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschrei­bung, gewähren.

( 5) Die Abschlussarbeit ist eine für die Masterprüfung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. In be­gründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der/ des Kandidaten und nach Anhörung der/ des Betreuerin/ Betreuers die Anfertigung der Ab­schlussarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Spra­che enthalten.

( 6) Die Abschlussarbeit ist mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Ver­

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