II. Bekanntmachungen
Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an- Schulen ( Lehramtsprüfungsordnung- LPO)
Vom 14.Juni 1994
§ 24
Freiversuch
§ 25
§ 26
Wiederholung der Ersten Staatsprüfung
Zeugnisse und Bescheinigungen
Teil 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Lehrämter
Auf Grund des§ 75 Abs. 2 Buchstabe c des Ersten Schulreformgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1992( GVBl. I S. 258) verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen:
§ 27
Inhaltsverzeichnis
§ 28
§ 29
Abschnitt 1
Lehramt für die Primarstufe
Studium für das Lehramt für die Primarstufe und Leistungsnachweise
Prüfungsfächer
Prüfungsleistungen
§ 30
Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft
Teil 1
§ 31
Gemeinsame Vorschriften
Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 32
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt
§ 3
Zweck der Ersten Staatsprüfung
§ 33
Abschnitt 2
Lehramt für die Sekundarstufe I
Studium für das Lehramt für die Sekundarstu
fe I und Leistungsnachweise
Prüfungsfächer
§ 34
§ 4
Einteilung der Ersten Staatsprüfung
Prüfungsleistungen
§ 5
Ordnungsgemäßes Studium
§ 35
§ 6
Schulpraktische Studien
Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft
§ 36
Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
Abschnitt 2
Prüfungsverfahren
§ 7
Landesprüfungsamt
§ 8
Prüfungsausschüsse
§ 9
Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 10
Fächerspezifische Vorschriften
§ 37
§ 11
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten
Staatsprüfung
§ 38
§ 12
Entscheidung über die Zulassung
Abschnitt 3
Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe
Studium für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe und Leistungsnachweise
Prüfungsfächer
§ 39
§ 13
Zulassung zur Prüfung in Fächerverbindungen
Prüfungsleistungen
§ 40
mit Kunst, Musik und Sport
§ 14
Schriftliche Hausarbeit
Ermittlung der Noten in den Fächern und in Erziehungswissenschaft
§ 41
§ 15
Schriftliche Arbeit unter Aufsicht
Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
§ 16
Verfahren bei den Arbeiten unter Aufsicht
§ 17
Mündliche Prüfung
§ 18
Teilnahme an mündlichen Prüfungen
§ 19
Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und
Versäumen von Prüfungsterminen
§ 42
§ 20
Rücktritt
Abschnitt 4
Lehramt für die Sekundarstufe II
Studium für das Lehramt für die Sekundarstu
§ 21
Ordnungswidriges Verhalten
fe II und Leistungsnachweise
§ 43
§ 22
Festsetzung der Note in den Fächern und in
§ 44
Erziehungswissenschaft
§ 23
Ermittlung der Note und Feststellung des
§ 45
§ 46
Ergebnisses der Ersten Staatsprüfung
Praktika
Prüfungsfächer
Prüfungsleistungen
Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft
§ 47
GVBI. II S. 536
Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
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