Heft 
(1994) 8. Nr.8
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II. Bekanntmachungen

Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an- Schulen ( Lehramtsprüfungsordnung- LPO)

Vom 14.Juni 1994

§ 24

Freiversuch

§ 25

§ 26

Wiederholung der Ersten Staatsprüfung

Zeugnisse und Bescheinigungen

Teil 2

Besondere Vorschriften für die einzelnen Lehrämter

Auf Grund des§ 75 Abs. 2 Buchstabe c des Ersten Schulreformgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1992( GVBl. I S. 258) verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen:

§ 27

Inhaltsverzeichnis

§ 28

§ 29

Abschnitt 1

Lehramt für die Primarstufe

Studium für das Lehramt für die Primarstufe und Leistungsnachweise

Prüfungsfächer

Prüfungsleistungen

§ 30

Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft

Teil 1

§ 31

Gemeinsame Vorschriften

Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 32

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt

§ 3

Zweck der Ersten Staatsprüfung

§ 33

Abschnitt 2

Lehramt für die Sekundarstufe I

Studium für das Lehramt für die Sekundarstu­

fe I und Leistungsnachweise

Prüfungsfächer

§ 34

§ 4

Einteilung der Ersten Staatsprüfung

Prüfungsleistungen

§ 5

Ordnungsgemäßes Studium

§ 35

§ 6

Schulpraktische Studien

Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft

§ 36

Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung

Abschnitt 2

Prüfungsverfahren

§ 7

Landesprüfungsamt

§ 8

Prüfungsausschüsse

§ 9

Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 10

Fächerspezifische Vorschriften

§ 37

§ 11

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten

Staatsprüfung

§ 38

§ 12

Entscheidung über die Zulassung

Abschnitt 3

Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe

Studium für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe und Lei­stungsnachweise

Prüfungsfächer

§ 39

§ 13

Zulassung zur Prüfung in Fächerverbindungen

Prüfungsleistungen

§ 40

mit Kunst, Musik und Sport

§ 14

Schriftliche Hausarbeit

Ermittlung der Noten in den Fächern und in Erziehungswissenschaft

§ 41

§ 15

Schriftliche Arbeit unter Aufsicht

Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung

§ 16

Verfahren bei den Arbeiten unter Aufsicht

§ 17

Mündliche Prüfung

§ 18

Teilnahme an mündlichen Prüfungen

§ 19

Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und

Versäumen von Prüfungsterminen

§ 42

§ 20

Rücktritt

Abschnitt 4

Lehramt für die Sekundarstufe II

Studium für das Lehramt für die Sekundarstu­

§ 21

Ordnungswidriges Verhalten

fe II und Leistungsnachweise

§ 43

§ 22

Festsetzung der Note in den Fächern und in

§ 44

Erziehungswissenschaft

§ 23

Ermittlung der Note und Feststellung des

§ 45

§ 46

Ergebnisses der Ersten Staatsprüfung

Praktika

Prüfungsfächer

Prüfungsleistungen

Ermittlung der Note in den Fächern und in Erziehungswissenschaft

§ 47

GVBI. II S. 536

Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung

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