Ordnung für Intensivkurse in Deutsch als Fremdsprache der Universität Potsdam
Vom 27. Juli 1995
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Die Universität Potsdam hat für ausländische Studienbewerber mit unzureichenden Deutschkenntnissen Intensivkurse in Deutsch als Fremdsprache zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber( DSH ehemals PNDS) eingerichtet. Gemäß§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Senat der Universität Potsdam zur Regelung dieser Kurse folgende Ordnung erlassen: 1
Übersicht:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
85
§ 6
§ 7
§ 8
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Stellung und Aufgabe der Intensivkurse Voraussetzungen für die Aufnahme in die Intensivkurse
Aufnahmeverfahren
Dauer und Art der Kurse
Immatrikulation der Teilnehmer
Rechte und Pflichten der Kursteilnehmer Beendigung der Teilnahme an den Intensivkursen Inkrafttreten
§ 1
Stellung und Aufgabe der Intensivkurse
( 1) Die Intensivkurse in Deutsch als Fremdsprache sind Einrichtungen im Sinne von§ 2 der Satzung des Sprachenzentrums der Universität Potsdam und dienen der Vermittlung von ausreichenden Deutschkenntnissen für ausländische Studienbewerber.
( 2) Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen obliegen dem Sprachenzentrum unter Verantwortung der Koordinatorin/ des Koordinators des des Bereiches Deutsch.
( 3) Die Aufgabe der Intensivkurse ist es, Studienbewerber mit Vorbildungsnachweisen, die einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, auf die Prüfung zur Feststellung der nach§ 1 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam( AMBek.UP 1992 Nr. 3) für die Aufnahme des Fachstudiums geforderten Deutschkenntnisse vorzuberei
ten.
§ 2
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Intensivkurse
( 1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Intensivkurse ist die Teilnahme an der Zulassungsprüfung. Auf Antrag kann auch eine nicht bestandene" Deutsche Sprachprüfung
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" ( DSH ehemals PNDS) gewertet werden. bibl>
( 2) Für die Teilnahme an der Zulassungsprüfung ist ein Nachweis über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau der Grundstufe II zu erbringen.
( 3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Intensivkurse besteht im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind.
§ 3 Aufnahmeverfahren
( 1) Ausländische Studienbewerber, die ordnungs- und fristgemäß einen Antrag auf Zulassung zum Fachstudium gestellt haben, können gleichzeitig die Aufnahme in einen studien vorbereitenden Deutschkurs beantragen.
( 2) Ist die in§ 2 Abs. 2 genannte Bedingung erfüllt, so erhält der Studienbewerber nach Prüfung durch das Akademische Auslandsamt eine Einladung zur Zulassungsprüfung. od
( 3) Die Zulassungsprüfung für die Aufnahme in die Intensivkurse erfolgt ca. drei Wochen vor Semesterbeginn.
( 4) Die in der Zulassungsprüfung erzielten Ergebnisse sind entscheidend für die Zulassung in einen der beiden am Sprachenzentrum angebotenen Intensivkurse( s.§ 4 Abs.1).
( 5) Wer in der Zulassungsprüfung zwischen 60- 100% der möglichen Punktzahl erreicht hat, kann in den einsemestrigen Oberstufenkurs aufgenommen werden. Kandidaten, die zwischen 40- 60% der möglichen Punktzahl erreicht haben, können in den Mittelstufenkurs aufgenommen werden, der ebenfalls ein Semester umfaßt( vgl. auch§ 4).
( 6) Gibt es mehr Bewerber als Plätze zur Verfügung stehen, so entscheidet die erreichte Punktzahl. Bewerber, die nicht berücksichtigt werden können, kommen auf die Warteliste und können nachrücken, wenn 14 Tage nach Semesterbeginn nicht alle Zugelassenen den Platz in Anspruch nehmen.bl
( 7) Über die Aufnahme in die Kurse wird in der Einschreibewoche durch Aushang im Akademischen Auslandsamt und Sprachenzentrum informiert.
( 8) Bei freien Plätzen besteht in der Einschreibewoche für diejenigen Kandidaten, die die erforderliche Punktzahl nicht erreicht haben, die Möglichkeit eines zusätzlichen Eignungsgesprächs vor der Aufnahmekommission.
§ 4
Dauer und Art der Kurse
( 1) Die studienvorbereitenden Sprachkurse in Deutsch als Fremdsprache sind Intensivkurse mit mindestens 24 Wochenstunden pro Semester. Die Kursdauer entspricht der jeweils festgelegten Vorlesungszeit. Es werden ein Mittelstufen- und ein Oberstufenkurs angeboten. Die Zahl
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