Heft 
(1995) 6
Seite
98
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des

für ausländische Studienbewerber zuständigen Mitarbeiters des Akademischen Auslandsamtes. Der Studierende bekommt einen schriftlichen Bescheid über die getroffenen Ordnungsmaßnahmen.

( 4) Die Kursteilnehmer erhalten in allen Fällen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch das Akademische Auslandsamt einen Bescheid über die Beendigung der Immatrikulation.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in

den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Ordnung über das Studienkolleg der Universität Potsdam( Kollegordnung)

Vom 27. Juli 1995

2dA

Gemäß§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschu­len des Landes Brandenburg Brandenburgisches

-

Hochschulgesetz vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Senat der Universität Potsdam am 27. Juli 1995

folgende Ordnung erlassen: 1

Übersicht:

88

12

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§5

§6

§7

§ 8

§ 9

CSS CSS CSs cos coses ess

3456789

bsiW oni( 4)

Stellung und Aufgaben des Studienkollegs

Leitung, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz des Stu­dienkollegs, Beirat

Aufnahme in das Studienkolleg

Rechtsstellung der Kollegiaten

Rechte und Pflichten der Kollegiaten

Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise

Beendigung der Zugehörigkeit zum Studienkolleg Ordnungsmaßnahmen

Schlußbestimmungen

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§ 1

Stellung und Aufgaben des Studienkollegs

( 1) Das Studienkolleg der Universität Potsdam ist eine zentrale Betriebseinheit in der Verantwortung des Senats.

( 2) Das Studienkolleg der Universität Potsdam hat die Aufgabe, ausländischen und staatenlosen Studienbewer­bern mit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworbe­nen Hochschulzugangsberechtigung, die nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule berechtigt, diejenigen zusätzlichen sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen zu vermitteln, die für den erfolgreichen Beginn eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind.

( 3) Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt das Studienkolleg Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf technische und mathematisch- naturwissenschaftliche Fachrichtungen( T- Kurse), auf medizinische, biologische, agrar- und forstwissenschaftliche Fachrichtungen( M- Kurse), auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche sowie juristische Fachrichtungen( W- Kurse), auf germanistische, geisteswis­senschaftliche und künstlerische Fachrichtungen( G- Kurse), auf sprachliche Fachrichtungen außer Germanistik ( S- Kurse) sowie Deutsch- Vorkurse durch. Über Einzelfälle der Zuordnung von Studiengängen zu Schwerpunktkursen

1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.