Heft 
(1995) 7
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verschiedene Adressatengruppen außerhalb des schulischen Bereichs zu ermöglichen.

§ 10

Aufbau des Studiums- Allgemeines

( 1) Das Studium in einem Fach aus der romanistischen Fächergruppe unterteilt sich in Veranstaltungen des Grundstudiums und des Hauptstudiums. Von Studierenden dieser Fächer wird unter Voraussetzung der dafür notwendigen Bedingungen ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem dem studierten Fach ent­sprechenden Land erwartet. Über Stipendienmöglichkeiten informieren das Akademische Auslandsamt Programmbeauftragte der Hochschulkooperations­programme am Institut für Romanistik.

und

( 2) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung bzw. die Erste Staatsprüfung abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung in einem Fach berechtigt zur Fortführung des Studiums des Faches im Hauptstudium, auch wenn in den weiteren Fächern noch Zwischen­prüfungsleistungen zu erbringen sind.

( 3) Veranstaltungen im Grundstudium

Innerhalb der im folgenden genannten Gebiete wird angestrebt, den Studierenden bereits im Grundstudium Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen zu geben. Um eine weitgehende Durchlässigkeit der Lehramts- und Magisterstudiengänge zu gewährleisten, werden erbrachte Studienleistungen grundsätzlich für beide Studiengänge anerkannt. Die Erfüllung der Anforderungen im Hauptfach des Magisterstudiengangs ist hinreichend für eine Anerkennung beim Wechsel zum Lehramtsstudiengang. Fachdidaktische Nachweise sind in diesem Fall danach zu erbringen. Beim Wechsel vom Lehramtsstudiengang zum Magisterstudiengang sind die zusätzlich erforderlichen Nachweise zu erbringen. Studierende Lateinkenntnisse haben diese im Laufe des Grundstudiums zu erwerben. Lateinkenntnisse werden insbesondere durch den Leistungsnachweis des fachspezifischen Kurses " Latein für Romanisten" nachgewiesen.

ohne

( 4) Ausführungen zu den Arten der erforderlichen Nachweise im Laufe des Studiums:

a) Die Bezeichnung" Schein" bezieht sich dabei jeweils auf den qualifizierten Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über ein Semester.

b)" Beleg" bedeutet die Bescheinigung der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, gegebenenfalls mit eigenen Beiträgen( z.B. Referaten) und studienbegleitenden Kontrollen.

c) Ein" Proseminarschein"," Hauptseminarschein" oder

" Leistungsnachweis" setzt in jedem Fall die Vorlage einer schriftlichen Seminararbeit voraus.

§ 11 Aufbau der Lehramtsstudiengänge

11.1. Grundstudium in Lehramtsstudiengängen

( 1) Für das Studium des Französischen, Italienischen und Spanischen in Lehramtsstudiengängen mit einem Gesamtumfang von 80/60 SWS gelten 35 SWS und von 50 SWS gelten 30 SWS als Richtgröße.

am

( 2) In Lehramtstudiengängen ist im Grundstudium die Teilnahme an folgenden nach Art und Gegenstand verschiedenen Lehrveranstaltungen erforderlich:

Übungen

sprach- und kommunikationspraktische Übungen im Sprachenzentrum( 16 SWS/ 80,60 SWS; 12 SWS/ 50 SWS):

Unter angemessener Berücksichtigung sowohl der gesprochenen als auch der geschriebenen Sprache sind für jedes Semester etwa 4 bzw. 3 Wochenstunden vorgesehen. Die dabei erworbenen Kenntnisse sind am Ende des Semesters nachzuweisen. Es ist davon auszugehen, daß auch solche Studierende das Studium aufnehmen, die zur Bewältigung der Anforderungen der Testate Förderkurse benötigen. Im Rahmen des Grundstudiums sind jedoch auch dann nur 16/12 Semesterwochenstunden sprach- und kommunikations­praktischer Übungen anrechenbar, wenn der individuelle Bedarf höher liegt. Für Studierende ohne Vorkenntnisse in den Fächern Italienisch und Spanisch können im Zusatzsemester bis zu 12 SWS für die sprachpraktische Ausbildung vorgesehen werden. Übungen zu Grammatik, Phonetik, Lexikologie( 4 SWS) am Institut für Romanistik, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum. Im einzelnen sind folgende Übungen zu belegen:

Übung zur Phonetik( Theorie und Praxis)( 1 SWS, 1 Schein)

Übung zur Grammatik( 2 SWS, 1 Schein) s Übung zur Lexikologie( 1 SWS, 1 Schein)

-Übung zur literatur- oder sprachwissenschaftlichen Textanalyse( 1 SWS, 1 Beleg)( nicht für 50 SWS) ib

Einführungsveranstaltungen( 6 SWS)

Einführung in die romanische Literaturwissenschaft( 2 SWS)

Einführung in die romanische Sprachwissenschaft( 2 SWS)

Landeswissenschaftliche Lehrveranstaltung( 2 SWS)

Proseminare( 8 SWS)

4 Proseminare( insgesamt 8 SWS, 4 Prosemi­narscheine), davon jeweils:

- ein literaturwissenschaftliches

- ein sprachwissenschaftliches

-

ein landeswissenschaftliches

ein viertes Proseminar kann auf literaturwissenschaft­

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