Bereich 3 Spracherwerb
2 SWS 6 SWS
0-2 SWS 0-6 SWS
weiteren Angebot gewählt werden:
Unter Bereich 2 und 3 sind die Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaften zu verstehen, sofern sie nicht als Schwerpunkt gewählt werden.
Nebenfach
НЗАЧИЛАЗИ
sprach- und literaturwissenschaftliche Spezialseminare - Oberseminare auf dem Gebiet der gewählten Spezialisierung
Seminar zu speziellen Themen der Landeswissenschaften
Projektseminare, Blockseminare
Bereiche
Stundenanteil
III. Weitere Bestimmungen
Pf.
Wpf.
Spracherwerb
4 SWS
0-4 SWS
Sprachwissenschaft
§ 13 Studienangebot
2 SWS
0-6 SWS
Literaturwissenschaft
2 SWS
Landeswissenschaften
2 SWS
0-6 SWS 0-6 SWS
2W2
Im Hauptstudium ist die Teilnahme an folgenden nach Art und Gegenstand vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen erforderlich:
a) Wird ein Fach der romanistischen Fächergruppe im Hauptfach studiert, so sind drei Seminare und drei Hauptseminare zu belegen. Jeweils mindestens ein Hauptseminar ist dabei in den Bereichen Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft, mindestens ein Seminar in Landeswissenschaften zu belegen. Die anderen Seminare und Hauptseminare sind frei wählbar.
b) Wird ein Fach der romanistischen Fächergruppe im Nebenfach studiert, so sind zwei Seminare und zwei Hauptseminare zu belegen.
Zur Ergänzung werden folgende Lehrveranstaltungen empfohlen:
sprachpraktische Übungen und Seminare( anrechenbar im Hauptfach maximal bis zu 12, im Nebenfach bis zu 8 SWS- jeweils mit Pflichtanteil)
Die dem Erwerb sprachpraktischer Fähigkeiten dienenden Lehrveranstaltungen sind im Hauptstudium in der Regel auf 2-3 Semester zu verteilen und durch entsprechende Belege nachzuweisen. In angemessener Weise werden dabei auch Übungen zu spezielleren Gegenständen berücksichtigt( z.B. Pressesprache, Fachsprachen, praktische Arbeit an Theaterstücken usw.).( E)
Literaturwissenschaft
Literaturwissenschaftliche Vorlesung im Haupt
studium
Literaturwissenschaftliche Seminare und Kolloquien
Sprachwissenschaft
Sprachwissenschaftliche Vorlesung im Hauptstudium Sprachwissenschaftliche Seminare und Kolloquien
Landeswissenschaften
Seminare und Übungen zu Geschichte und Gegenwart
Darüber hinaus sollten entsprechend den Interessen und der gewählten Spezialisierung Lehrveranstaltungen aus dem
Das Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau Aufbau des Studiums unter§ 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen( Vorlesungsverzeichnisse, Aushänge usw.) bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und-form.
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
Im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für die hier behandelten Studiengänge werden von Amts wegen anerkannt. Gleiches gilt für Leistungen, die im Rahmen von Hochschulkooperationsprogrammen mit ausländischen Universitäten erbracht wurden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Anerkennung nach Gleichwertigkeitsprüfung.
§ 15 Übergangsbestimmungen
( 1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten dieser Studienordnung in den durch sie geregelten Fächern aufnehmen.
( 2) Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen fortsetzen oder gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.
( 3) Weist ein Studierender nach, daß es ihm aus nicht von ihm zu verantwortenden Gründen nicht möglich war, bis zur Zwischenprüfung die erforderlichen Lateinkenntnisse zu erwerben, so kann deren Nachweis auf das Hauptstudium verlagert werden.
§ 16 Inkrafttreten
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Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung
in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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