Heft 
(1995) 7
Seite
114
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Bereich 3 Spracherwerb

2 SWS 6 SWS

0-2 SWS 0-6 SWS

weiteren Angebot gewählt werden:

Unter Bereich 2 und 3 sind die Bereiche Sprachwis­senschaft, Literaturwissenschaft und Landeswis­senschaften zu verstehen, sofern sie nicht als Schwerpunkt gewählt werden.

Nebenfach

НЗАЧИЛАЗИ

sprach- und literaturwissenschaftliche Spezialseminare - Oberseminare auf dem Gebiet der gewählten Spezialisierung

Seminar zu speziellen Themen der Landeswissen­schaften

Projektseminare, Blockseminare

Bereiche

Stundenanteil

III. Weitere Bestimmungen

Pf.

Wpf.

Spracherwerb

4 SWS

0-4 SWS

Sprachwissenschaft

§ 13 Studienangebot

2 SWS

0-6 SWS

Literaturwissenschaft

2 SWS

Landeswissenschaften

2 SWS

0-6 SWS 0-6 SWS

2W2

Im Hauptstudium ist die Teilnahme an folgenden nach Art und Gegenstand vorgeschriebenen Lehrveran­staltungen erforderlich:

a) Wird ein Fach der romanistischen Fächergruppe im Hauptfach studiert, so sind drei Seminare und drei Hauptseminare zu belegen. Jeweils mindestens ein Haupt­seminar ist dabei in den Bereichen Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft, mindestens ein Seminar in Landeswissenschaften zu belegen. Die anderen Seminare und Hauptseminare sind frei wählbar.

b) Wird ein Fach der romanistischen Fächergruppe im Nebenfach studiert, so sind zwei Seminare und zwei Hauptseminare zu belegen.

Zur Ergänzung werden folgende Lehrveranstaltungen empfohlen:

sprachpraktische Übungen und Seminare( anrechenbar im Hauptfach maximal bis zu 12, im Nebenfach bis zu 8 SWS- jeweils mit Pflichtanteil)

Die dem Erwerb sprachpraktischer Fähigkeiten dienenden Lehrveranstaltungen sind im Hauptstudium in der Regel auf 2-3 Semester zu verteilen und durch entsprechende Belege nachzuweisen. In angemessener Weise werden dabei auch Übungen zu spezielleren Gegenständen berücksichtigt( z.B. Pressesprache, Fachsprachen, praktische Arbeit an Theaterstücken usw.).( E)

Literaturwissenschaft

Literaturwissenschaftliche Vorlesung im Haupt­

studium

Literaturwissenschaftliche Seminare und Kolloquien

Sprachwissenschaft

Sprachwissenschaftliche Vorlesung im Hauptstudium Sprachwissenschaftliche Seminare und Kolloquien

Landeswissenschaften

Seminare und Übungen zu Geschichte und Gegenwart

Darüber hinaus sollten entsprechend den Interessen und der gewählten Spezialisierung Lehrveranstaltungen aus dem

Das Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau Aufbau des Studiums unter§ 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstal­tungsankündigungen( Vorlesungsverzeichnisse, Aushänge usw.) bezeichnen die Veranstaltung sowie Ver­anstaltungsumfang und-form.

§ 14 Anrechnung von Studienleistungen

Im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbrach­te Studien- und Prüfungsleistungen für die hier behandelten Studiengänge werden von Amts wegen anerkannt. Glei­ches gilt für Leistungen, die im Rahmen von Hochschul­kooperationsprogrammen mit ausländischen Universitäten erbracht wurden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Anerkennung nach Gleichwertigkeitsprüfung.

§ 15 Übergangsbestimmungen

( 1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten dieser Studienordnung in den durch sie geregelten Fächern aufnehmen.

( 2) Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen vorläufigen Prüfungs­bestimmungen fortsetzen oder gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.

( 3) Weist ein Studierender nach, daß es ihm aus nicht von ihm zu verantwortenden Gründen nicht möglich war, bis zur Zwischenprüfung die erforderlichen Lateinkenntnisse zu erwerben, so kann deren Nachweis auf das Hauptstudium verlagert werden.

§ 16 Inkrafttreten

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Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung

in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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