SpBesondere Prüfungsbestimmungen Sicherheit im scin den Fächern Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie( Italianistik) und Spanische Philologie( Hispanistik) modals Haupt- und Nebenfächer Bizim Magisterstudiengang
und für das Studium der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 20. Oktober 1994
Gemäß§ 91 Abs. 1. Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 20.Oktober 1994 die folgenden Prüfungsbestimmungen erlassen. Der Senat der Universität Potsdam hat dieser Ordnung am 15. Dezember 1994 zugestimmt.') 2)
Konzepte
Übersicht
SSSS
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§ 1
§ 2
§3 § 4
§5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Geltungsbereich Prüfungsauschuẞ
Umfang des Studiums
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung
§ 5Art und Umfang der Zwischenprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Hauptprüfung im Magisterstudiengang Ablauf der Magisterprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
SS
S
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Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
( 1) Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993, der Ordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Brandenburg( LPO) vom 25. Juli 1994 und der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Potsdam( ZPO) die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung in der romanistischen
1) Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
2) Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 31. August 1995
Fächergruppe an der Universität Potsdam sowie die fachspezifischen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch.owb
§2
Prüfungsauschuß
( 1) Am Institut für Romanistik wird ein Prüfungsausschuẞ gebildet, der aus drei Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studenten im Hauptstudium besteht. Den Vorsitz führt ein Professor.
( 2) Der Prüfungsauschuß regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität und dem Landesprüfungsamt die Prüfungsangelegenheiten des Faches und entscheidet über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Zulassung zur Prüfung.
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( 3) Der Prüfungsauschuß bestätigt die Prüfer für die Zwischen- und Magisterprüfungen auf Vorschlag der für die einzelnen Bereiche des Studiums verantwortlichen Hochschullehrer.
§3
Umfang des Studiums
( 1) Im Magisterstudiengang umfaßt das Studium des Hauptfaches Galloromanistik, Hispanistik bzw. Italianistik 70, das Studium des entsprechenden Nebenfaches 40 SWS. Davon entfällt jeweils etwa die Hälfte auf das Grund- bzw. Hauptstudium. Innerhalb des Gesamtstudiums sind 10 SWS nach freier Wahl aus dem Lehrangebot der Universität nachzuweisen. Die Auswahl dieser Lehrveranstaltungen bedarf einer gesonderten Studienberatung.
quodalw rob gastor ban A ( 2) Die Fächer Italienisch, Französisch oder Spanisch können in Lehramtsstudiengängen in folgenden Umfängen studiert werden:
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im Umfang von 80 SWS für die Studiengänge
- Lehramt Sekundarstufe II( 1. Fach) stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe II/ I ( 1. Fach)
im Umfang von 60 SWS für die Studiengänge
( 19)
- Lehramt Sekundarstufe II( 2. Fach)
- stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe II/ I ( 2. Fach)
Lehramt Sekundarstufe I( 1. Fach)
stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe( 1. Fach)
im Umfang von 50 SWS für die Studiengänge lot
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