Lehramt Sekundarstufe I( 2. Fach)
stufenübergeifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primar
stufe( 2. Fach)
- Lehramt Primarstufe( Schwerpunktfach)
§ 4
Erweiterungsfach.
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung anemo 100
mA( 1)
( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
Nachweis über Lateinkenntnisse( Lehrämter, Magister HF und NF)
Für Studierende, die ihr Studium an der Universität Potsdam vor dem 1. Oktober 1993 aufgenommen haben, kann die Bescheinigung der Lateinkenntnisse auch im Hauptstudium vorgenommen werden, wenn der Kandidat nachweisen kann, daß er die bestehenden Möglichkeiten zum Besuch von Lateinkursen genutzt hat.
§5
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Proseminaren des Faches, davon mindestens jeweils: ein literaturwissenschaftliches
ein sprachwissenschaftliches ein landeswissenschaftliches
ein viertes Proseminar kann auf literaturwissenschaftlichem oder sprachwissenschaftlichem Gebiet gewählt werden( d.h. insgesamt 8 SWS, 4 Scheine)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Veranstaltungen
Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium gemäß § 11.1. bzw.§ 12.1. der Studienordnung
Art und Umfang der Zwischenprüfung
( 1) Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
( 2) Der schriftliche Teil dauert 180 Minuten und dient dem Nachweis folgender Fähigkeiten:
1. textgebundene schriftliche Äußerung 2. freie schriftliche Äußerung
3. Übersetzung eines Textes aus der Fremdsprache 4. Übersetzung in die Fremdsprache( entfällt im Nebenfach Magister)
Für den Prüfungsteil 2 können die Studenten zwischen drei Varianten wählen.
( 3) Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten im Hauptfach Magister und in einem Fach der Lehramtsstudiengänge und 15 Minuten im Nebenfach Magister und umfaßt folgende Wissensgebiete:
- Sprachwissenschaft
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- Literaturwissenschaft
- Landeswissenschaften
( 4) Zur Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und zu den Landeswissenschaften nennt der Kandidat vor der Prüfung jeweils mindestens ein Schwerpunktthema, insgesamt im Hauptfach des Magisterstudiengangs sowie in einem Fach der Lehramtsstudiengänge höchstens 5 Schwerpunktthemen. Für die Zwischenprüfung in einem Nebenfach im Magisterstudiengang wählt der Studierende einen Bereich( Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft), zu dem er drei Schwerpunktthemen angibt. Der gewählte Bereich wird auf dem Zeugnis der Zwischenprüfung verzeichnet.
§ 6
Voraussetzungen für die Zulassung zur Hauptprüfung im Magisterstudiengang
Für die Zulassung zur Hauptprüfung sind die in der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Universität Potsdam festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen.
Im einzelnen sind zu erbringen:
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung bzw. Bescheinung einer Äquivalenzlösung Nachweis der Lateinkenntnisse( wenn keine Zwischenprüfung nach dieser Ordnung abgelegt wurde) Nachweis der Lesesprache
im Hauptfach Nachweis des Testats Übersetzung in die Fremdsprache
Nachweis über den erfolgreichen Besuch der in§ 12 der Studienordnung festgelegten Lehrveranstaltungen.
§7 Ablauf der Magisterprüfung
( 1) Für die Magisterarbeit( gilt nur für 1. Hauptfach) kann der Kandidat ein Thema aus der romanistischen Fächergruppe wählen und nach den Festlegungen der Magisterprüfungsordnung bearbeiten.
( 2) Die schriftliche Prüfung umfaßt eine Klausur, in der ein Kandidat ein Problem seines Hauptfaches in befristeter Zeit( 4 Stunden) angemessen behandeln soll. Der Kandidat wählt dabei eine literaturwissenschaftliche oder sprachwissenschaftliche Schwerpunktbildung. Die Klausur dient auch der Feststellung eines angemessenen Umgangs mit der betreffenden Fremdsprache und der Verarbeitung landeswissenschaftlicher Inhalte. Der Kandidat erhält drei Aufgabenstellungen zur Auswahl.
( 3) Die mündliche Prüfung findet unter den durch die Magisterprüfungsordnung geregelten Bedingungen statt und dauert im Hauptfach etwa 60, im Nebenfach etwa 30 Minuten. Sie dient der Feststellung von Kenntnissen in folgenden Bereichen, wobei der Kandidat für die Bereiche 2-4 im Hauptfach des Magisterstudiengangs insgesamt 5 ( davon mindestens einer in 2 und 3) und im Nebenfach 3 Schwerpunktthemen vorschlagen soll: