Heft 
(1995) 9
Seite
138
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2.

Leistungsnachweise über den erfolgreichen Ab­

Teil 3

schluß der Lehrveranstaltungen:

a) Allgemeine Biologie

§ 22

- Zellbiologie,

de

- Mikrobiologie,

- Biochemie,

- Genetik,

b) Botanik

- Allgemeine Botanik,

No Spezielle Botanik,

-

- Pflanzenphysiologie,

c) Zoologie und ab

call- Allgemeine Zoologie,

- Spezielle Zoologie,

- Tierphysiologie

d) nichtbiologische Fächer

- Mathematik und Informatik,

hen- Physik,

Die

3.

4.

5.

- Allgemeine und anorganische Chemie,

- Organische Chemie und

- Physikalische Chemie.

die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studienfachbera­tung;

eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prü­fungsordnung bekannt ist;

eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vorprü­fung im Fach Biologie an einer Universität oder ei­ner gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht be­standen hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;

( 3) Es sind jeweils nur die zu der beabsichtigten Prüfung gehörenden Unterlagen einzureichen. Ist es dem Kandi­daten nicht möglich, diese in der vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen.

( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zu­ständige Prüfungsausschuẞ.

§ 20

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote

( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.

§ 21 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

letzten vork

( 1) Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht minde­stens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer be­standenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.

( 2) Die Wiederholungsprüfung ist im Rahmen der Prü­fungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.

Formen der Diplomprüfung

neb msds( A)

( 1) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit sowie den Fachprüfungen. Das Erbringen prüfungsrele­vanter Studienleistungen und schriftliche Prüfungslei­stungen im Multiple- choice- Verfahren sind in der Di­plomprüfung nicht möglich.

( 2) Innerhalb der Diplomprüfung Biologie sind vier mündliche Fachprüfungen abzulegen: um 0,3

1. Prüfung: Schwerpunktprüfung

mov Ökologie und Naturschutz oder Physiologie und Bio­chemie entsprechend der Spezialisierung der Studen­aten im Hauptstudium; 40 bis 60 Minuten Kollegial­prüfung

2. und 3. Prüfung:

zwei biologische Fächer nach Wahl( Angebot der biologischen Prüfungsfächer siehe Anlage 1). jeweils 20- 30 Minuten, mündliche Prüfung, je ein Prüfender

4. Prüfung: id

ein nicht- biologisches Fach( Angebot der nicht­ebbiologischen Prüfungsfächer an der Universität Pots­dam siehe Anlage 2). Voraussetzung für die Prüfung ist ein Studium von mindestens 6 SWS. Die Meldung erfolgt beim Prüfer des entsprechenden Wahlfaches; Form und Dauer richten sich nach den für dieses Fach geltenden Prüfungsbestimmungen.

( 3) Der Prüfungsstoff soll durch die Bildung von Prü­fungsschwerpunkten konzentriert werden, in denen das Verständnis des Kandidaten für die größeren Zusammen­hänge sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse ex­emplarisch geprüft werden können. Die Prüfungsanforde­rungen in den einzelnen Stoffgebieten sind soweit wie möglich konkret zu beschreiben, zu begrenzen und den Studierenden bekanntzugeben.

02

( 4) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vor­gezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prü­fungszeiträume eines Semesters abgenommen werden, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnung in vollem Umfang nach­gewiesen wurden.

§ 23 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prü­fungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: wbe

1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Biologie;

2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung Biologie erfolgreich abgelegt wurde;

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