2.
Leistungsnachweise über den erfolgreichen Ab
Teil 3
schluß der Lehrveranstaltungen:
a) Allgemeine Biologie
§ 22
- Zellbiologie,
de
- Mikrobiologie,
- Biochemie,
- Genetik,
b) Botanik
- Allgemeine Botanik,
No Spezielle Botanik,
-
- Pflanzenphysiologie,
c) Zoologie und ab
call- Allgemeine Zoologie,
- Spezielle Zoologie,
- Tierphysiologie
d) nichtbiologische Fächer
- Mathematik und Informatik,
hen- Physik,
Die
3.
4.
5.
- Allgemeine und anorganische Chemie,
- Organische Chemie und
- Physikalische Chemie.
die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studienfachberatung;
eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prüfungsordnung bekannt ist;
eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vorprüfung im Fach Biologie an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;
( 3) Es sind jeweils nur die zu der beabsichtigten Prüfung gehörenden Unterlagen einzureichen. Ist es dem Kandidaten nicht möglich, diese in der vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen.
( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuẞ.
§ 20
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote
( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.
§ 21 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
letzten vork
( 1) Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.
( 2) Die Wiederholungsprüfung ist im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.
Formen der Diplomprüfung
neb msds( A)
( 1) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit sowie den Fachprüfungen. Das Erbringen prüfungsrelevanter Studienleistungen und schriftliche Prüfungsleistungen im Multiple- choice- Verfahren sind in der Diplomprüfung nicht möglich.
( 2) Innerhalb der Diplomprüfung Biologie sind vier mündliche Fachprüfungen abzulegen: um 0,3
1. Prüfung: Schwerpunktprüfung
mov Ökologie und Naturschutz oder Physiologie und Biochemie entsprechend der Spezialisierung der Studenaten im Hauptstudium; 40 bis 60 Minuten Kollegialprüfung
2. und 3. Prüfung:
zwei biologische Fächer nach Wahl( Angebot der biologischen Prüfungsfächer siehe Anlage 1). jeweils 20- 30 Minuten, mündliche Prüfung, je ein Prüfender
4. Prüfung: id
ein nicht- biologisches Fach( Angebot der nichtebbiologischen Prüfungsfächer an der Universität Potsdam siehe Anlage 2). Voraussetzung für die Prüfung ist ein Studium von mindestens 6 SWS. Die Meldung erfolgt beim Prüfer des entsprechenden Wahlfaches; Form und Dauer richten sich nach den für dieses Fach geltenden Prüfungsbestimmungen.
( 3) Der Prüfungsstoff soll durch die Bildung von Prüfungsschwerpunkten konzentriert werden, in denen das Verständnis des Kandidaten für die größeren Zusammenhänge sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse exemplarisch geprüft werden können. Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Stoffgebieten sind soweit wie möglich konkret zu beschreiben, zu begrenzen und den Studierenden bekanntzugeben.
02
( 4) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prüfungszeiträume eines Semesters abgenommen werden, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnung in vollem Umfang nachgewiesen wurden.
§ 23 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.
( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: wbe
1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Biologie;
2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung Biologie erfolgreich abgelegt wurde;
138