Anlage 1
Angebot biologischer Prüfungsfächer
in der Diplomprüfung
Angewandte Botanik( Nutzpflanzenkunde, Phytopathologie)
Angewandte Zoologie( Nutztierkunde, Parasitologie) Biochemie
Genetik
1)
Humanbiologie
Immunologie
Mikrobiologie
Molekularbiologie
Ökologie 2)
Pflanzenphysiologie
Spezielle Botanik
1)
Studienordnung
der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam
Vom 4. Mai 1995
Gemäß§ 92 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 4. Mai 1995 die folgende Studienordnung erlassen: 1 2
Spezielle Zoologie
Tierphysiologie
1)
Verhaltensbiologie
bn Zellbiologie
§ 1
§ 2
1)= nicht wählbar bei Hauptprüfung Physiologie und Biochemie 2)= nicht wählbar bei Hauptprüfung Ökologie und Naturschutz
§ 3
§ 4
§ 5
INHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Beschreibung der Geschichtswissenschaft an der Universität Potsdam
Ausbildungsziele
Sprachenkenntnisse
Lehrveranstaltungen/ Vermitt- lungsformen
§ 6
Studienfachberatung
Anlage 2
Angebot nicht- biologischer Prüfungsfächer in der Diplomprüfung Biologie an der Universität Potsdam
Bodenkunde
Chemie
§ 7
Studienorganisation
§
8
Leistungskontrolle und Leistungsnachweise
II. Inhalt und Aufbau des Studiums
§
9 Ausbildungsinhalte
§
10
Aufbau des Studiums
Geologie
Geographie
A.
Allgemeines
B.
Grundstudium
Geoökologie
Informatik
Mathematik
C.
Hauptstudium
§ 11
Lebensmittelchemie
Paläontologie
Physik
Politikwissenschaft
Psychologie
Magisterstudiengänge
§ 12 Lehramtsstudiengänge
III. Schlußteil
§ 13 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Rechtswissenschaft
Soziologie
Toxikologie
Wirtschaftswissenschaft
Der vorgenannte Katalog kann durch Neuberufungen erweitert werden. Entsprechend den belegten Lehrveranstaltungen wird in der Regel nur ein Spezialgebiet der oben genannten Fächer geprüft. Der Prüfende benennt Schwerpunkte zur Eingrenzung.
§
14 Inkrafttreten
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1
Geltungsbereich
tod
( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991, der Lehramtsprüfungsordnung( LPO) vom 14. Juni 1994, der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZPO) vom 5. Mai 1994 sowie der Magisterprüfungsordnung
1
Personenbezeichnungen, die sich geschlechtsspezifisch oder geschlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechtsneutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt. Dies gilt insbesondere für Personenbezeichnungen, die durch Bezug auf Amt, Dienststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.
2
Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 21. September 1995
141