zur Einsicht in die theoretischen und methodischen Probleme der Geschichtswissenschaft sowie zur ( 1) Kenntnis grundlegender geschichts- philosophischer Entwürfe beizutragen und
eine Orientierung über das Verhältnis der GeHereschichtswissenschaft zu ihren Nachbardisziplinen zu und geben. 8
( 6) Die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen erwerben zudem Kenntnisse und Fähigkeiten zur didaktischen Aufbereitung, Darstellung und Vermittlung historischer Sachverhalte für unterschiedliche Lernalter. Im Zusammenhang mit theoretischen Problemen und empirischen Ergebnissen zur Herausbildung und Entwicklung von Geschichtsbewußtsein eignen sie sich spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gestaltung historischen Lehrens und Lernens bei Kindern und Jugendlichen an. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Potsdamer Modells der Lehrerbildung und soll dazu führen, möglichst frühzeitig theoriegeleitete professionsorientierte Erfahrungen zu erwerben.
§ 4 Sprachenkenntnisse
( 1) Die Kenntnis von Fremdsprachen ist unabdingbar für das Studium der Geschichte. Soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt wird, sind Latein, Englisch sowie eine weitere moderne Fremdsprache Voraussetzung für den Studienerfolg. Sie müssen spätestens bei der Zulassung zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
( 2) Wird bei der Magisterprüfung im Hauptfach Alte Geschichte als Schwerpunkt gewählt, kann die zweite moderne Fremdsprache durch Altgriechisch oder Hebräisch ersetzt werden.
( 3) Wird im Magisterstudiengang nur ein Bereich der Geschichte als Nebenfach gewählt(§ 2 Abs. 3a), wird auf den Nachweis von Kenntnissen in einer der für das Studium geforderten Fremdsprachen verzichtet, und zwar
auf Latein beim Nebenfach Neuere Geschichte, auf die zweite moderne Fremdsprache bei den Nebenfächern Alte Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte.
( 4) Die Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis bzw. ein vergleichbares Abschlußzeugnis oder durch anderweitige Bescheinigungen, die einen mindestens dreijährigen erfolgreichen Schulunterricht in der jeweiligen Sprache bestätigen, nachzuweisen. Das Latinum gilt entsprechend. Studenten, die nicht über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen, müssen die notwendigen Kenntnisse durch Sprachkurse im Sprachenzentrum der Universität Potsdam oder in entsprechenden Einrichtungen erwerben; über die Anerkennung von vergleichbaren Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der Prüfungsausschuß des Historischen Instituts. Hinsichtlich der Lateinkenntnisse genügt im Bereich der Primarstufe der Nachweis über 2 SWS erfolgreichen Sprachunterricht. Integ
§ 5
Lehrveranstaltungen/ Vermittlungsformen
( 1) In allen Studienabschnitten gibt es Lehrveranstaltungen, in denen Leistungsnachweise(= Leistungsschein) erworben werden können, und solche, für die keine Leistungsnachweise, sondern allenfalls Teilnahmescheine ausgestellt werden.
( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind a) Proseminare( quellen- und methodenorientierte Einführungsveranstaltungen im Grundstudium)
b) Grundkurse( Überblicksveranstaltungen im Grundstudium)
c) Hauptseminare( Seminare im Hauptstudium)
d) Integrationskurse, Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung in den Lehramtsstudiengängen godina? Proseminare, Grundkurse und Hauptseminare umfassen in der Regel zwei Semesterwochenstunden. Sie können auch in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. A
( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis sind
a) Vorlesungen( Einführungs-, Überblicks- und forschungsorientierte Spezialvorlesungen)
b) Übungen( zur Einführung in die Hilfswissenschaften, zur Quelleninterpretation oder zur Vorbe- reitung von Exkursionen)
c) Kolloquien( vorwiegend zur Erörterung theoretischer, methodischer oder sachlicher Probleme und neuerer Forschungsergebnisse)
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( 4) Lehrveranstaltungen besonderer Art sind Exkursionen. Sofern sie im Rahmen anderer Lehrveranstaltungen stattfinden, dienen sie der Veranschauli- chung und Vertiefung der in den Lehrveranstaltungen gewonnenen Ergebnisse.
§ 6
Studienfachberatung
( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Historischen Instituts zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums und bei einem Wechsel des Faches oder des Studienganges ist eine Studienfachberatung obligatorisch.
( 2) Den Studenten aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat. Dafür stehen die Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
§7 Studienorganisation
Die Studenten können im Rahmen des Lehrangebotes entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehr
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